Beim Sportfest SS-Tattoo gezeigt: Rechter Lehrer muss im Dezember vor Gericht
Im Dezember wird einem Brandenburger Lehrer der Prozess gemacht. Beim Sportfest einer Hennigsdorfer Schule hatte er sein Nazi-Tattoo zur Schau gestellt.
Aus der Schule in den Gerichtssaal: Ein Brandenburger Lehrer muss sich am 10. Dezember vor der Amtsgericht Oranienburg wegen seines rechtsextremen Tattoos verantworten.
Der 36-jährige Clemens K. hatte am 3. Juli 2018 bei einem Sportfest der Albert-Schweitzer-Schule Hennigsdorf (Oberhavel) im benachbarten Velten seinen freien Oberkörper gezeigt.
Auf dem Bauch trug K. ein Tattoo mit dem Spruch: „Meine Ehre heißt Treue“. Das war der Wahlspruch der SS - und der ist in der Bundesrepublik als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation eingestuft. Wer den Spruch öffentlich zur Schau stellt, macht sich strafbar.
Auf der Brust hat der Mann zwei weitere Symbole und Erkennungszeichen der rechtsextremistischen Szene zur Schau gestellt: eine „Wolfsangel“ und eine „schwarze Sonne“.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte wegen des öffentlichen Zeigens des SS-Tattoos bereits im Juni beim Amtsgericht Oranienburg den Erlass eines Strafbefehl beantragt. Demnach sollte K. nach Tagesspiegel-Informationen eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro zahlen.
Der 36-Jährige hat jedoch Einspruch eingelegt, deshalb muss sein Fall nun öffentlich vor dem Amtsgericht Oranienburg verhandelt werden.
Als Seiteneinsteiger an die Schule gekommen
Clemens K. war als sogenannter Seiteneinsteiger an die Albert-Schweitzer-Schule Hennigsdorf gekommen. Nach Tagesspiegel-Informationen ist der Mann bislang nicht mit politisch motivierten Straftaten oder als Rechtsextremer bei den Sicherheitsbehörden in Erscheinung getreten.
Nach seinem Auftritt mit freiem Oberkörper habe sich Ende Januar 2019 „der Verdacht der rechtsextremen Gesinnung“ bestätigt, befand das Brandenburger Bildungsministeriums jüngst.
Das Ministerium habe den für politisch motivierte Straftaten zuständigen Staatsschutz der Polizei um Prüfung eines vorliegenden Fotos mit den Tattoos gebeten. Der Staatsschutz sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tattoos „zweifelsfrei der rechten bis rechtsextremen Szene“ zuzuordnen seien.
Das Bildungsministerium habe daraufhin reagiert und alle rechtlichen Schritte zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeleitet, teilte das Ministerium mit. Dem unbefristet angestellten Lehrer sei fristlos und hilfsweise ordentlich im Februar gekündigt worden. Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst für den Schuldienst soll mit Wirksamkeit der Kündigung beendet werden. Der Mann war noch nicht verbeamtet worden.
Auf Klage des Lehrers hätten die Gerichte jedoch der Kündigung widersprochen und zugunsten von Clemens K. entschieden. Das Ministerium haben dagegen Berufung eingelegt. „Weder das arbeitsgerichtliche, noch das verwaltungsgerichtliche Verfahren sind bisher rechtskräftig entschieden worden“, erklärte das Ministerium.
Das Schulamt Neuruppin muss den Lehrer – bis zum rechtmäßigen Abschluss des Kündigungsstreits – daher vertragsgemäß weiter beschäftigen. Um jeglichen Kontakt zu Schülern zu unterbinden, sei er ins Schulamt Neuruppin versetzt worden.
In seinem Büro hatte er die Telefondurchwahl „88“
Dort landete K. zunächst im Bereich „Koordination der Migrationsangelegenheiten“. Das soll nach Angaben des Schulamts zunächst mit personellen Engpässen zu tun gehabt haben. In seinem Büro hatte K. für sein Telefon die Durchwahlnummer „88“. Der Zahlencode steht nach dem Alphabet für die Buchstaben HH – also für „Heil Hitler“.
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Reiner Zufall, erklärte das Schulamt. K. sei das letzte freie Büro zugeteilt worden, die Durchwahl „88“ habe für das Telefon dort schon vorher bestanden. Inzwischen ist die Telefonnummer geändert, wie aus dem Organigramm nachzulesen ist. Quereinsteiger K. ist nun in einem Bereich tätig, der Konzepte für Fachdidaktik und Fortbildung entwickeln soll.
„Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“
Die Albert-Schweitzer-Schule trägt seit einiger Zeit schon den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Auf der Internetseite der Schule findet sich das Leitbild der Einrichtung. Dort heißt es: „Lehrer an unserer Schule zu sein, bedeutet für uns, konsequent gegen jegliche Form von Intoleranz, Menschenfeindlichkeit, Fremdenhass und Rechtsextremismus vorzugehen.“
Der Fall erinnert an einen Fall, der als "brauner Speck“ international Beachtung fand. Ein NPD-Politiker und Neonazi-Rocker hatte im November 2015 im Spaßbad Oranienburg (Oberhavel) öffentlich sein Nazi-Tattoo gezeigt.
Über der Gürtellinie zeigte sein Rückentattoo die Silhouette des KZ Auschwitz, darunter den Spruch: „Jedem das Seine“, das Motto, das am Haupttor des KZ Buchenwald prangte.
Das Amtsgericht Oranienburg hatte ihn zunächst zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf drei Jahren Bewährung verurteilt. Der Fall landete dann vor der Landgericht Neuruppin, das das Strafmaß verschärfte – auf acht Monaten Haft wegen Volksverhetzung und Billigung von NS-Verbrechen. Das Oberlandesgericht bestätigte das Strafmaß - ausgerechnet am 20. April 2017.
Nach Angaben des Rechtsanwalts hat sich der Neonazi umtätowieren lassen: Anstelle der Silhouette des Vernichtungslagers sind die Figuren Max und Moritz von Wilhelm Busch auf dem Rücken zu sehen.
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