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Die Maskenpflicht in Innenräumen wird auch im kommenden Herbst bleiben.

© dpa-tmn/Wolfgang Kumm

Größter „Maßnahmen-Flickenteppich aller Zeiten“?: Die fünf wichtigsten Kritikpunkte am neuen Infektionsschutzgesetz

Gesundheitsminister Lauterbach und Justizminister Buschmann haben sich auf neue Corona-Maßnahmen geeinigt. Doch Experten verweisen auf mehrere Schwachstellen.

Seit dieser Woche steht er: der Kompromiss, der Deutschland durch den Corona-Winter bringen soll. In der Ampel äußern sie sich zufrieden über die Eckpunkte für das neue Infektionsschutzgesetz, auf die sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geeinigt haben.

Von „guter Vorbereitung“ ist die Rede. Außerhalb der Koalition sieht man die neuen Corona-Maßnahmen nicht ganz so positiv.

Seitdem Lauterbach und Buschmann die Eckpunkte am Mittwoch vorstellten, wird auf Schwachstellen hingewiesen. Die wichtigsten Kritikpunkte im Überblick.

1. Flickenteppich

Der Bund wird zwar Basisschutzmaßnahmen vorgeben, die ab 1. Oktober gelten. Diese sind aber nur rudimentär: Maskenpflicht auf Flügen und im Fernverkehr, sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

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Alle weiteren Maßnahmen verhängen gen die Länder, wie beispielsweise eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel oder Testpflichten an Schulen.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, kritisiert, dass die Länder kaum belastbares Kriterien an die Hand bekommen haben, wann die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden sollen. So könne es passieren, dass bei vergleichbaren Infektionszahlen jedes Bundesland sein eigenes Ding mache. Meidinger warnt vor dem „größten Coronamaßnahmen-Flickenteppich aller Zeiten“.

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Lauterbach hofft dagegen, das die Länder einfach alle Maßnahmen ausschöpfen, die zur Verfügung stehen und so am Ende doch Einheitlichkeit entsteht.

2. Fehlende Grenzwerte und Vorgaben

Als großes Problem sehen Experten wie der Virologe Martin Stürmer, dass die Vorgaben für die Länder „wachsweich“ formuliert sind. Besonders augenscheinlich wird das daran, dass die Länder zu besonders scharfen Maßnahmen wie Personenobergrenzen für Veranstaltungen greifen dürfen, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Unklar ist aber, woran das festgemacht werden soll.

[Lesen Sie auch: Neue Studie zu Corona-Folgen: Jeder achte Infizierte bekommt Long Covid]

Es wird zwar auf Indikatoren wie die Inzidenz verwiesen, aber es werden keine Schwellenwerte genannt. Andreas Gassen, der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, fordert bundeseinheitlich definierte Vorgaben. „Verbindliche Kriterien können unter anderem das Auftreten einer aggressiven Virusvariante und der Grad der Auslastung der Intensivstationen sein“, sagte er.

3. Schüler

Das gleiche Problem gibt es bei den Regelungen für die Schulen. Für Schüler ab der 5. Klasse können die Länder die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske beschließen.

Allerdings nur dann, „wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist“. Hier fordern Virologen klarere Vorgaben, damit die Länder wissen, wann sie zur Maskenpflicht in Schulen greifen können.

Präsident des Deutschen Lehrerverbandes: Heinz-Peter Meidinger.
Präsident des Deutschen Lehrerverbandes: Heinz-Peter Meidinger.

© dpa/Armin Weigel

Meidinger kritisiert zudem, es sei nicht nachvollziehbar, dass eine Maskenpflicht für Grundschüler selbst dann nicht verhängt werden könne, wenn die Indidenzen „durch die Decke schießen“ und der Krankenstand bei den Lehrern so hoch sei, dass Unterricht ausfalle.

„Offensichtlich gilt an weiterführenden Schulen die Maxime, lieber Maskenpflicht als Unterrichtsausfall und an Grundschulen der Grundsatz, lieber Unterrichtsausfall als Maskenpflicht. Das versteht niemand mehr“, sagte Meidinger.

4. Ausnahmen beim Testen

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, mahnte einen besseren Schutz für Menschen in Pflegeheimen an und warf der Bundesregierung vor, die alten Fehler zu machen.

„Die Altenpflege bleibt die Achillesferse der Pandemie-Bekämpfung“, sagte er. Sein Kritikpunkt: Frisch geimpfte und genesene Beschäftigte und Besucher von Alten- und Pflegeheimen sollen von der Testpflicht befreit werden.

„Wann endlich spiegeln die Maßnahmen die Realität wider, dass auch Geimpfte und Genesene andere anstecken können?“, fragte Brysch. Hier allerdings halten Experten dagegen: Wenn ab Herbst mehrere an die Omikron-Variante angepasste Impfstoffe zur Verfügung stehen, würden diese wieder deutlich besser wieder vor Ansteckung schützen – und damit auch vor Weitergabe des Virus.

5. Falsche Impfanreize

Besonders skeptisch blicken Experten auf die Regelung, wonach nur noch der als „frisch“ geimpft gilt, dessen letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Diese Menschen können dann Vorteile genießen: Wenn in Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Fitnessstudios, Theatern oder Restaurants eine Maskenpflicht gilt, dann sind sie davon befreit.

Abgesehen davon, dass Kritiker darauf hinweisen, dass sich das schlecht kontrollieren lassen dürfte, ist die Zeitdauer für diese Privilegierung mit drei Monaten relativ kurz. Der Wissenschaftsjournalist Jakob Simmank spricht von einem „fatalen medizinischen Fehlanreiz“. „Hier werden sich Menschen impfen lassen, bei denen das nicht angezeigt ist.“ Die Befürchtung ist also: Menschen könnten sich öfter impfen lassen, als das ratsam ist.

Christian Karagiannidis, wissenschaftlicher Leiter des Divi-Intensivregisters, glaubt dennoch, dass der Ampel ein guter Kompromiss gelungen ist. Die Möglichkeit zur Maskenpflicht sei elementar für den Winter. Natürlich werde man hier und da nacharbeiten müssen. „Ich glaube, wir haben gute Chancen, damit vernünftig durch den Winter zu kommen“, sagte er dem Tagesspiegel.

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