zum Hauptinhalt
In der Schwebe. Wegen einer Erkrankung von Andreas Petersen geht das Verbandsverfahren derzeit nicht weiter.

© Klaus-Dietmar Sabbert/dpa

Versuchte Spielmanipulation: SV Babelsberg 03 legt Beschwerde bei Staatsanwaltschaft ein

Andreas Petersen wird ein Bestechungsversuch gegenüber Babelsberger Spielern vorgeworfen. Das Berufungsverfahren beim Verband ruht. Die Staatsanwaltschaft hat sogar ihre Ermittlungen eingestellt - doch das möchte der SVB nicht akzeptieren.

Von Tobias Gutsche

Potsdam - So unspektakulär wie das Spiel war am Sonntag auch die Pressekonferenz nach dem 0:0 zwischen Germania Halberstadt und dem SV Babelsberg 03. Die Trainer der Fußball-Regionalligisten analysierten das Geschehen fachlich trocken, droschen ein paar übliche Phrasen für den Kampf gegen den Abstieg. Als beide Mannschaften am 30. November 2018 in Potsdam aufeinandergetroffen waren, nahm die Presserunde eine ganz andere Dimension an. Eine, die deutschlandweit für Aufsehen sorgte.

Der damalige SVB-Coach Almedin Civa hatte öffentlich gemacht, dass vor dem Match der Versuch unternommen worden sei, zwei Babelsberger Spieler für eine absichtlich schlechte Leistung zu bestechen. Die Vorwürfe der versuchten Spielmanipulation richteten sich gegen Andreas Petersen, zu dieser Zeit Germanias Sportdirektor. Verschiedene Gerichte beschäftigten sich in der Folge mit dem Fall. Gänzlich abgeschlossen sind die Verfahren bislang noch nicht, wie den PNN auf Anfrage mitgeteilt wurde.

Weil Petersen erkrankt ist, geht das Berufungsverfahren nicht weiter

Auf juristischer Ebene des zuständigen Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) ruhe das Berufungsverfahren weiterhin, sagte der Vorsitzende des Verbandsgerichts Fred Kreitlow. Grund sei die gesundheitsbedingte Verhandlungsunfähigkeit von Petersen. Vor dem NOFV-Sportgericht war der 59-Jährige vor fast genau einem Jahr zu einer zwölfmonatigen Sperre als Funktionär sowie einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt worden. Stephan Oberholz, Vorsitzender des Sportgerichts, sprach anschließend von einem „falschen Spiel“, das Petersen getrieben habe. Der Halberstädter soll SVB-Akteuren am Tag der Partie Geld geboten haben, damit sie „die Füße hochnehmen“, wie es Civa umschrieb. Nach PNN-Informationen soll es sich um insgesamt 12.000 Euro gehandelt haben. Die Spieler verwehrten sich deutlich gegen solche Avancen, berichteten von dem Vorfall der Vereinsführung, die wiederum den Verband informierte.

Nach Zeugenbefragungen sowie der Auswertung von Handynachrichten und Gedächtnisprotokollen über die Gespräche sah es das Sportgericht letztlich als erwiesen an, dass Petersen versucht hatte, „unbefugt Einfluss auf den Verlauf des Spiels zu nehmen, um seinem Verein Vorteile zu verschaffen“. Dies stelle „gravierende Angriffe auf die Integrität des sportlichen Wettbewerbs dar“. Der Beschuldigte hatte eingeräumt, die Spieler kontaktiert zu haben. Seine Anrufe seien jedoch nur ein „Jux“ gewesen, um den Gegner „etwas zu locken und zu verunsichern“, hatte Petersen den PNN gesagt. Eine Manipulation des Spiels stritt er allerdings stets ab. Babelsberg siegte damals mit 3:1. Gegen das Urteil in erster NOFV-Instanz legte Petersen Berufung ein. Im Mai wurde das Verfahren vor dem Verbandsgericht wegen seiner Erkrankung auf ruhend gestellt – so bleibt es auch weiterhin.

"Öffnet alle Türen für Manipulation in der vierten Liga" 

Bereits eingestellt wurde das entsprechende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Das teilte die Behörde mit. Der Tatbestand der Spielmanipulation setze einen Wettbewerb im Berufssport voraus, erklärte Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten. An einem solchen Wettbewerb müssen nach dem entsprechenden Gesetz „überwiegend Sportler teilnehmen, die durch ihre sportliche Betätigung unmittelbar oder mittelbar Einnahmen von erheblichem Umfang haben“. Dies liege herbei nicht vor.

Gegen die Verfahrenseinstellung haben allerdings „die Anzeiger“ Beschwerde eingelegt – dies seien Vertreter des SV Babelsberg 03. „Wir können die Begründung des Gerichts nicht nachvollziehen“, sagt SVB-Präsident Archibald Horlitz. „Es liegt eine klare Beweislage vor. Und wenn die Entscheidung nun wegen der Berufssportdefinition Bestand haben sollte, öffnet das doch alle Türen, künftig in der vierten Liga munter Spiele zu manipulieren“, findet er. Über die Babelsberger Beschwerde muss laut Baumgarten nun der Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen-Anhalt entscheiden.

Keine Hinweise auf Wettbetrug durch chinesischen Sportvermarkter

Die Verfahrenseinstellung schließe auch die Ermittlungen zu einem chinesischen Sportvermarkter mit deutscher Dependance in Wernigerode ein. Das Unternehmen geriet in den Verdacht, Teil der Petersen-Affäre zu sein. Bei den Bestechungsversuchen soll die Rede davon gewesen sein, ein „externer Sponsor“ stelle das Geld bereit. Jener Sportvermarkter aus China wurde genau am besagten 30. November 2018 offiziell als neuer Sponsor bei Germania Halberstadt vorgestellt. Er ist auch weiterhin Förderer des Clubs, wie eine große Werbebande beim SVB-Gastspiel am Sonntag im Friedensstadion deutlich machte.

Der Chemnitzer FC wurde damals ebenfalls von dem Unternehmen kontaktiert, um eine Zusammenarbeit zu vereinbaren. Laut „Bild“-Zeitung sollte der Verein vorab „sichere Siege“ melden. Es gehe um eine „Refinanzierung“ des Sponsoringengagements. Der sächsische Club lehnte ab, meldete den Vorfall, weil der Verdacht des Wettbetrugs aufkam. Angesichts der Einstellung des Verfahrens scheint sich dies nicht erhärtet zu haben. Und auch das NOFV-Sportgericht hatte betont, dass sich bei der Untersuchung ein Zusammenhang mit Wettspielen nicht ergeben habe.

Zur Startseite