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Nach Fan-Prügelei: SV Babelsberg 03 erhält Geldstrafe

Beim Fußball-Landespokalviertelfinale zwischen dem FSV "Glückauf" Brieske/Senftenberg und dem SVB kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Nun hat das Sportgericht des Verbands beide Vereine verurteilt.

Von Tobias Gutsche

Potsdam - Die gewalttätigen Vorfälle beim Landespokalviertelfinale des SV Babelsberg 03 auswärts gegen den FSV „Glückauf“ Brieske/Senftenberg haben ein juristisches Nachspiel. Wie der Fußball-Landesverband Brandenburg (FLB) in seinem aktuellen Magazin mitteilte, hat das FLB-Sportgericht beide Vereine zu einer Geldstrafe verurteilt. Demnach muss „Glückauf“ 200 Euro zahlen, der SVB 500 Euro. Das Urteil fiel nach Anhörung von Vertretern beider Klubs, des FLB-Spielbeobachters und des Schiedsrichters. Der Potsdamer Regionalligist und der Landesligist aus der Niederlausitz haben dem Urteil zugestimmt.

Drei verletzte Ordner, drei Jahre Stadionverbot und eine Entschuldigung

Während der Partie am 16. November vergangenen Jahres hatte es zunächst verbale Auseinandersetzungen zwischen beiden Fanlagern gegeben. Auf der Tribüne waren sie durch einen Pufferblock voneinander getrennt, der nur mit Bauzäunen errichtet worden war. Der gastgebende Verein hat eingeräumt, dass sich im Senftenberger Fanblock Hooligans von Energie Cottbus befanden – diese Zuordnung sei anhand von Fanutensilien möglich gewesen. Zwischen SVB- und Energie-Fans besteht eine große Rivalität.

Nach Spielschluss rissen dann Fans beider Lager die Bauzäune nieder, drangen in die Trennzone vor, warfen Mülltonnen und ähnliche Behälter aufeinander. Mindestens 25 Personen stürmten auch auf den Platz, wo es zur Prügelei kam. Drei Ordner wurden verletzt. Seitens des Heimvereins wurde ein Krawalltäter namentlich festgestellt und mit drei Jahren Stadionverbot belegt. Der SVB konnte keinen der Täter identifizieren und teilte mit, dass sich einige seiner Fans vor den Geschehnissen Sturmhauben übergezogen haben. Der Kiezklub habe sich ausdrücklich beim Gastgeberverein für die Ausschreitungen entschuldigt, heißt es im Verbandsmagazin.

Kritik an Vereinen wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen

Beide Klubs waren sich in der Anhörung einig, dass ein schnelleres und konsequenteres Eingreifen der Polizei zur Verhinderung des Geschehens beigetragen hätte. Bis die Situation unter Kontrolle war, hatte es einige Minuten gedauert.

Das FLB-Sportgericht warf „Glückauf“ vor, dass die Trennung beider Fanlager und die Organisation des Ordnungsdienstes nur ungenügend waren. Im Bereich zwischen den Fans standen nur zwei Ordner – angesichts des Konfliktpotenzials hätte es deutlich mehr bedurft, so das Gericht. Aber auch dem SVB wurden mangelnde Sicherheitsvorkehrungen attestiert. Vier eigene Ordner und vier Security-Mitarbeiter waren vor Ort. Eine Anzahl, die bei rund 300 angereisten SVB-Anhängern, der Brisanz des Spiels „und der allen Beteiligten durchaus bekannten Strömungen im Fanlager des SV Babelsberg“ als viel zu gering zu bewerten sei, erklärte das Sportgericht.

Bereits im Achtelfinale beim Oranienburger FC Eintracht waren SVB-Fans mit provozierenden Personen aus dem Heim-Fanblock (es soll sich um Hooligans verschiedener Vereine gehandelt haben) aneinandergeraten. Die Polizei verhinderte rechtzeitig die Eskalation. Da die Babelsberger Fans dann in Senftenberg ein weiteres Mal negativ auffielen, sei die Geldstrafe angemessen erhöht worden, heißt es in der Urteilsbegründung. 

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