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Die Angeklagte sitzt im Gerichtssaal im Landgericht Potsdam.

© Carsten Koall/dpa

Zweiter Prozesstag im Fall Oberlin: Liebevoll, mütterlich, überfordert

Zwei Ex-Kolleginnen sowie die Leiterin des Thusnelda-von-Saldern-Hauses sagten im Mordprozess gegen Pflegekraft Ines R. vor dem Landgericht Potsdam aus. Die Arbeitssituation im Oberlinhaus schätzen sie sehr unterschiedlich ein. 

Potsdam - Sie läuft mit ihrem Hund Richtung Oberlinhaus in der Rudolf-Breitscheid-Straße. Vielleicht ist Ines R. ja im Dienst. Womöglich kann sie ihre Freundin kurz besuchen. Aber dann dreht Franziska S. wieder um, an diesem 28. April 2021. „Vielleicht ist sie sauer auf dich“, habe sie gedacht. Sauer, weil sie sich seit vier Monaten nicht mehr bei Ines R. gemeldet hat. Da es ihr selbst nicht gut ging, sie mit sich beschäftigt war. Kathrin R., eine andere Freundin, schreibt ihr am 28. April um 16.50 Uhr eine Nachricht per Whatsapp, berichtet Ines R. von einer schlechten ärztlichen Diagnose, die sie erhalten habe. Ines R. antwortet um 18.10 Uhr. „Hab dich lieb und wünsche dir viel Kraft.“ Das sei der Wortlaut gewesen. Später an diesem Abend schreibt Kathrin R. noch einmal. Dass sie es sich anders überlegt habe und in zwei Tagen doch gerne zum Geburtstagskaffee vorbeikommen würde. Nachdem sie wegen ihrer eigenen Probleme erst abgesagt hatte. Ines R. antwortet nicht mehr. Ungefähr zu der Zeit, es ist nach 21 Uhr, bekommt Heike J., einen Anruf vom Pflegedienstleiter. Es müsse etwas vorgefallen sein im Thusnelda-von-Saldern-Haus, viel Blut. Heike J., die Leiterin des Oberlin-Wohnheims für schwerbehinderte Menschen, spricht daraufhin mit einer diensthabenden Mitarbeiterin. Diese, das Telefon am Ohr, geht in eines der Bewohnerzimmer auf der dritten Etage. „Tot“, berichtet sie ihrer Chefin. Sie betritt das nächste Zimmer. „Auch tot.“ Dann kommt ein Polizist, bedeutet der Mitarbeiterin, das Gespräch zu beenden. „Ein Amoklauf“, das sei ihr erster Gedanke gewesen, sagt die Hausleiterin. Ihr Mann habe sie hingefahren, die ganze Nacht sei sie dann vor Ort gewesen. Sie benachrichtigt die Angehörigen. „Das“, sagt Heike J., „waren die schwersten Gespräche meines Lebens.“

Sie mochte die Klienten und die Klienten mochten sie 

Drei Frauen, drei Erinnerungen an diesen 28. April 2021. Jenen Tag, an dem eine Bewohnerin des Thusnelda-von-Saldern-Hauses schwer verletzt wurde und vier weitere Schwerstbehinderte gestorben sind. In ihren Betten verblutet. Im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit von der Pflegekraft Ines R. ermordet, so die Anklage. Am Donnerstag, dem zweiten Verhandlungstag im Mordprozess gegen die 52-Jährige vor dem Landgericht Potsdam, treten alle drei Frauen als Zeuginnen auf. Sie eint, dass sie die Tat nicht begreifen können, sich auch ihr Leben seither völlig geändert hat. Sie verbindet die Einschätzung von Ines R. als Frau, die sich liebevoll, ja mütterlich um ihre Klienten, wie es bei Oberlin heißt, gekümmert habe und die von diesen gemocht wurde. 

Dennoch stehen sich ihre Aussagen diametral gegenüber. Da sind Franziska F. und Kathrin R., die Freundinnen und früheren Arbeitskolleginnen, die von den schweren, seit der Kindheit andauernden psychischen Problemen von Ines R. wussten und ihrer permanenten Überlastung bei der Arbeit. Die schwerste Vorwürfe gegen das Oberlinhaus, die Vorgesetzten erheben, weil sie auf Hinweise der Mitarbeiter zum Personalmangel und der damit einhergehenden, teils nur rudimentären Betreuung der Bewohner nicht reagiert hätten. Die Arbeit habe teilweise einer „Abfertigung“ geglichen, berichtet Krankenschwester Franziska S., die von März 2019 bis November 2020 auf derselben Station gearbeitet hat wie Ines R. Die 37-Jährige, die nach ihren Aussagen selbst Antidepressiva nimmt und schon öfter die Stelle gewechselt hat, habe immer wieder auf Missstände hingewiesen. „Aber man ist machtlos“, sagt sie.

Die Leitung habe Hinweise zur Überlastung ignoriert 

Altenpfleger Kathrin R. kennt Ines R. seit 1991. Mehrere Jahre hätten sie zusammen in der Pflege behinderter Kinder gearbeitet, später jede in einem anderen Bereich, aber seit fast 30 Jahren gemeinsam bei Oberlin. Ines R. habe ihr geschildert, wie sie einmal 14 Tage am Stück arbeiten musste, mit nur einem freien Tag dazwischen. Teils sei die Freundin allein für zehn Bewohner zuständig gewesen. Sie kenne diese Überlastung auch. „15 Bewohner alleine versorgen: Das war für mich die Hölle“, sagt Kathrin R. Sie habe das auch angesprochen. „Die Leitung hat das ignoriert.“

Ines R. hätte den Bereich wechseln können - sie lehnte ab 

Die Heimleiterin Heike J., seit 1990 bei Oberlin, räumt ein, dass die Arbeitssituation oft belastend sei, besonders in der Corona-Zeit, wenn immer wieder Mitarbeiter wegen Quarantäne ausfallen. Aber 2021 seien zumindest nominell alle Stellen besetzt gewesen. „In der Pflege gibt es keine Schonplätze“, so die 50-Jährige. Wenn jemand ausfalle und kein Ersatz gefunden werde, müssten Spätschichten mit zwei statt drei Mitarbeitern laufen. Dafür gebe es Notfallpläne, welche Aufgaben zurückgestellt werden müssen. Aber, betont sie: „Ich gebe den Personalschlüssel nicht vor.“ Ines R. habe sie angeboten, in einem körperlich weniger anstrengenden Bereich zu arbeiten. Das habe sie abgelehnt. Wie diese selbst beim Prozessauftakt sagte aus finanziellen Gründen. Eine berufsbegleitende Ausbildung zur Pflegefachkraft, die ihr danach einen besseren Verdienst gebracht hätte, habe Ines R. aber auch abgelehnt, so die Leiterin. Von den psychischen Problemen ihrer Mitarbeiterin habe sie nichts gewusst. 
Vieles, was im Prozess zur Sprache kommt, wird aufgearbeitet werden müssen. Vom Oberlinhaus im Speziellen, aber auch von der Politik im Allgemeinen. Das Verfahren berührt Fragen, die es gerade unter dem Eindruck von Corona dringend zu beantworten gilt: Wie können die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden? Wie genügend Personal gefunden und dieses besser bezahlt werden? 

"Ich könnte meine Klienten massakrieren" 

Aber eine Erklärung, was an diesem 28. April genau passiert ist, gibt es dennoch nicht. Der Anwalt von Ines R., Henry Timm, geht davon aus, dass seine Mandantin schuldunfähig ist, der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt habe. War es eine Überlastungssituation, mit der Ines R. aufgrund ihrer psychischen Probleme nicht mehr umgehen konnte? Spekulation. Die Angeklagte hat sich beim Prozessauftakt ausführlich zu ihrer Person, nicht aber zu den Tatvorwürfen geäußert. Fakt ist, dass sie zumindest versucht hat, sich helfen zu lassen. Vor Gericht sagt am Donnerstag auch eine Psychoanalytikerin aus, bei der Ines R. ab Dezember 2009 acht Jahre lang regelmäßig in Therapie war. Sie habe ihr schon damals, neben privaten Problemen wie der Sorge um ihr eigenes behindertes Kind, von Überlastung im Beruf erzählt. Einmal habe Ines R. gesagt: „Ich könnte meine Klienten manchmal massakrieren – das ist doch nicht normal.“ Daraus habe sie aber nicht abgeleitet, dass Ines R. tatsächlich einmal Gewalt gegen anderen anwenden könnte. „Es gibt einen Unterschied zwischen Phantasie und Realität.“ 

Die Kollegin kündigte, Ines R. blieb 

Franziska S. hatte gekündigt, als es ihr im Saldern-Haus zu viel wurde. Sie habe die Arbeit dort nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren können. „Es ist schwierig, in diesem Beruf zufrieden zu sein“, sagt sie noch. Auch Ines R. habe sie nahegelegt, endlich zu kündigen. „Ich hätte sie mitnehmen sollen“, sagt sie. Aber Ines R. ist geblieben. Nach der Tat hat das Oberlinhaus ihr gekündet. Dagegen geht sie vor dem Arbeitsgericht vor.

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