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Zweifelhaftes Urteil wird gekippt: Potsdamer Landgericht stärkt Mieter

Im Jahr 2015 kürzte ein Potsdamer die Miete. Daraufhin bekam er die Kündigung von seinem Vermieter. Das Amtsgericht bestätigte diese. Am Potsdamer Landgericht sieht man das jedoch anders.

Potsdam - Das Potsdamer Landgericht stärkt die Rechte von Mietern und will ein zweifelhaftes Urteil des Amtsgerichts revidieren. Das ist der Tenor eines Verhandlungstermins in einem Zivilverfahren, dass am Donnerstag auf dem Programm stand.

Es ging dabei um eine 2015 angestrebte Kündigung eines Potsdamer Unternehmers gegen einen seiner Mieter in einem Innenstadt-Haus in der Hermann-Elflein-Straße. Beide Parteien hatten sich unter anderem gestritten, weil der Anwohner seine Mietzahlungen an den Unternehmer herabgesetzt hatte – weil er unter dem Lärm eines Nachbars litt. Dieser habe Tag und Nacht laute Technomusik abgespielt – und die Hausverwaltung habe monatelang nichts dagegen unternommen, so die Argumente des Mieters. Dieses Problem sei mittlerweile im Einvernehmen gelöst, bestätigte der Mieter im Gericht. Allerdings hatte ihn der Vermieter dann verklagt, die Mietminderung sei ungerechtfertigt gewesen – und deswegen wollte er ihm den Vertrag zur Wohnung kündigen.

Das Amtsgericht gab dem Wunsch vor einem Jahr statt – aus Sicht des Mieters noch heute ein „Skandalurteil“. So habe die seinerzeit zuständige Richterin selbst Lärmprotokolle, mehrere Zeugenaussagen und die Tatsache, dass einst selbst der Vermieter wegen Lärmbelästigung gegen den Technohörer geklagt hatte, nicht als Beweis dafür akzeptiert, dass tatsächlich auch wirklich eine Lärmbelästigung stattgefunden habe. Der vor dem Amtsgericht unterlegene Mieter ging daraufhin in die nächste Instanz – denn seine Familie hätte sonst ihr Zuhause räumen müssen, und das auf dem angespannten Potsdamer Wohnungsmarkt.

Doch dazu kommt es wohl nicht. Am Landgericht sagte Richter Olaf Schumacher, man werde der Auffassung des Amtsgerichts nicht folgen. Dieses habe sich zu wenig mit dem Lärm auseinandergesetzt. Auch deswegen sei zweifelhaft, ob die Kündigung rechtens sei. Daher schlug der Richter einen Vergleich vor. Ob sich der klagende Vermieter darauf einlässt, ist unklar – seine Anwältin signalisierte, dass kein Entgegenkommen geplant sei. So wird wohl das Landgericht ein Urteil fällen, vermutlich im nächsten Monat.

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