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Allgemeinverfügung: Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässer untersagt. Das gilt für Pumpeinrichtungen zum Zweck der Bewässerung aus Seen, Flüssen und Gräben.

© Foto: Sebastian Gollnow/dpa/ Fotomontage PNN

Zu trocken: Potsdam verbietet Wasserentnahme aus Flüssen und Seen

Aufgrund der Trockenheit in den vergangenen Jahren und des wenigen Niederschlags im Frühjahr, verbietet die Stadt ab sofort die Wasserentnahme aus Flüssen und Seen. Die Strafen sind hoch.

Potsdam - Die Entnahme von Wasser aus sogenannten Oberflächengewässer, also Flüsse, Gräben oder Seen, mittels Pumpeinrichtungen zum Zweck der Bewässerung ist auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam ab sofort verboten.

Die Verfügung gilt umgehend bis zum 30. September 2020 – es sei denn, sie wird vorher widerrufen, teilte die Landeshauptstadt Potsdam als Untere Wasserbehörde am Freitagmorgen mit. Ein Verstoß dagegen kann teuer werden: Zuwiderhandlungen können "gemäß Wasserhaushaltsgesetz mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden", teilte die Stadtverwaltung mit. 

Die Summe macht's

Jede einzelne Wasserentnahme für die Bewässerung eines Gartens fällt kaum ins Gewicht, aber alle zusammen sind so groß, dass "die Gewässer zusätzlichem Stress ausgesetzt [sind], der sich unter anderem im Rückgang der Wasserstände sowie im vermehrten Algenwachstum und Fischsterben aufgrund von Sauerstoffmangel auswirken kann", teilte die Stadt mit. 

Die Behörde teilte zudem mit, dass auch durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes keine Wasserentnahmen mehr aus Bundeswasserstraßen genehmigt werden. 

Warum jetzt?

Das Umweltministerium hat am 9. Juli 2019 festgelegt, dass "sobald in drei aufeinanderfolgenden Wochenberichten am maßgeblichen Richtpegel eines Flussgebietes der Jahreswert des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ) erreicht oder unterschritten wird, Maßnahmen zum sparsamen Wasserverbrauch zum Einsatz kommen". 

Die maßgeblichen Pegel im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Potsdam bilden die Nuthe bei Babelsberg und die Havel bei Ketzin. 

Die maßgeblichen Pegel für den MNQ sind: 

  • Nuthe: 1,84 Kubikmeter je Sekunde, 
  • Havel: 20,4 Kubikmeter je Sekunde. 

Diese erforderlichen Mindestdurchflussmengen wurden seit Mitte Juli  - Nuthe: 1,12, Havel: 16,1 - nicht erreicht. 

Die Landeshauptstadt ist mit dieser Maßnahme aber nicht allein. So haben beispielsweise auch die Behören in Oberspreewald-Lausitz (19. Juni) oder Dahme-Spreewald (11.Juni )die Wasserentnahme weitaus früher verboten. 

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