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Das Arbeitsgericht entschied im Streit zwischen der CDU-Stadtfraktion und deren Ex-Geschäftsführer Jan Jacobi.

© Ottmar Winter

Urteil im Rechtstreit um CDU-Stadtfraktion: Fraktion zahlt Lohn, Mobbingvorwürfe vom Tisch

Der Rechtsstreit zwischen dem geschassten CDU-Fraktionsgeschäftsführer Jan Jacobi und der Fraktion um Götz Friederich ist entschieden. Beide Seiten zeigten sich zufrieden.

Potsdam - Am Ende waren beide Seiten zufrieden, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen: Das Arbeitsgericht hat am Dienstag im Streit zwischen dem früheren CDU-Fraktionsgeschäftsführer Jan Jacobi und der CDU-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung entschieden. Richterin Birgit Fohrmann bewertete die Kündigung des Geschäftsführers durch die Fraktion als wirksam – zwar nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung, aber die hilfsweise ordentliche Kündigung. Der Argumentation des Klägers, der formelle Fehler monierte, folgte sie nicht. Die Richterin entschied zudem, dass die CDU eine Restsumme plus Zinsen an Jacobi zahlen muss. Durch die ordentliche Kündigung erhält der Ex-Fraktionsgeschäftsführer ferner einen weiteren Monatslohn und 60 Prozent des 13. Monatsgehalts. Die Kosten des Verfahrens – der Streitwert wurde auf 12.618 Euro festgelegt – haben beide Parteien zur Hälfte zu tragen.

Großteil des ausstehenden Lohnes bereits überwiesen

Der Streit zwischen Jacobi und der CDU-Fraktion mit deren Vorsitzendem Götz Friederich war im November 2020 im Zuge interner Machtkämpfe im CDU-Kreisverband öffentlich geworden. Jacobi hatte schwere Vorwürfe gegen seinen Noch-Arbeitgeber erhoben. Die Rede war unter anderem von Mobbing und chronischer Überlastung, Jacobi beklagte zudem ausgebliebene Lohnzahlungen in Höhe von rund 18.000 Euro.

Jan Jacobi war bis Ende 2020 Geschäftsführer der CDU-Stadtfraktion.
Jan Jacobi war bis Ende 2020 Geschäftsführer der CDU-Stadtfraktion.

© Jana Haase

Der Großteil dieser Summe – rund 17.000 Euro Arbeitgeberbrutto – sei mittlerweile von der Fraktion überwiesen worden, sagte Jacobi den PNN nach der Verhandlung. Die Zahlungen seien erfolgt, nachdem er Klage eingereicht habe, betonte er. CDU-Fraktionschef Götz Friederich seinerseits erklärte, die Zahlung habe nie in Frage gestanden, die ordnungsgemäße Abwicklung habe sich mit der Einreichung der Klage nur „überschnitten“.

Antrag zu Mobbingvorwürfen zurückgezogen

Die Mobbingvorwürfe spielten in der Verhandlung keine Rolle, den entsprechenden Antrag hatte Jacobi zurückgezogen. CDU-Fraktionschef Götz Friederich sah sich durch das Urteil bestätigt: „Die CDU-Fraktion hat damit ein erhebliches Maß an Glaubwürdigkeit zurückgewonnen“, sagte er. Insbesondere die Mobbing-Vorwürfe hätten sich als „haltlos“ erwiesen, die Fraktion sei nun „vollständig rehabilitiert“. Jacobi sagte, der entsprechende Antrag sei nur zur Vereinfachung des Verfahrens zurückgezogen worden.

CDU-Stadtfraktionschef Götz Friederich.
CDU-Stadtfraktionschef Götz Friederich.

© Andreas Klaer

Auch der Kläger zeigte sich zufrieden, aber kritisch: „Das Ergebnis hätten wir im Dezember haben können – es hat nur mehr Steuergeld gekostet“, sagte er im Hinblick auf die teils von der Fraktion zu tragenden Prozesskosten. Ob er wegen der Frage der Kündigung in die nächste Instanz geht, werde man entscheiden, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

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