zum Hauptinhalt
Die Angeklagte Marina S. neben ihrem Anwalt. 

© dpa

Update

Urteil im Potsdamer Kindstötungsprozess: "Im Zweifel für die Angeklagte"

Das Landgericht hat Marina S. vom Vorwurf der Kindstötung freigesprochen. Doch es bleiben Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit.

Von Carsten Holm

Potsdam - Welche Last von ihr abgefallen war, war ihr anzusehen, als sie kurz nach 14 Uhr den Saal 8 verließ: Die Große Strafkammer des Landgerichts hat am Mittwoch die 61 Jahre alte Potsdamerin Marina S. vom Vorwurf freigesprochen, im Sommer 2000 ein lebensfähiges Kind in ihrer Wohnung im Schlaatz zur Welt gebracht und getötet zu haben. „Ich bin sehr erleichtert“, sagte S. den PNN, als sie nach der Urteilsverkündung mit ihrem Verteidiger Falko Drescher vor dem Justizzentrum stand.

Es hätte für Marina S. schlimmer kommen können. Staatsanwalt Jörg Möbius hatte ihrer Aussage, das Neugeborene, eine Frühgeburt, sei gleich nach der Geburt gestorben, nicht geglaubt und wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert. Ihr Verteidiger plädierte hingegen auf Freispruch, weil im Dunkeln geblieben sei, wie das Baby zu Tode kam. Der Strafrahmen für Totschlag liegt zwischen fünf und 15 Jahren, in minder schweren Fällen ist eine Bewährungsstrafe möglich. 

Am achten Verhandlungstag erläuterte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter in der mündlichen Urteilsbegründung, warum der Freispruch auf dem Grundsatz „Im Zweifel für die Angeklagte“ fuße. Die Kammer habe es „mit einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zu tun“ gehabt. Es habe keinen Leichnam gegeben, der obduziert werden konnte.

Die Angeklagte schilderte die Geburt

Wie berichtet hatte der seit 2018 von Marina S. geschiedene frühere Ehemann, der 67-jährige Klaus-Dieter St., die Ermittlungen der Potsdamer Mordkommission ausgelöst. Er vertraute sich im August 2017 einem Nachbarn an und erzählte, sie habe im Sommer 2000 ein Kind geboren und getötet, worauf der Nachbar sofort die Polizei alarmierte. 

St. sagte aus, den Leichnam, den S. in eine Plastiktüte gelegt habe, im Hausmüll entsorgt zu haben. Bei einem kurzen Blick auf das tote Baby habe er Stichverletzungen entdeckt. Das Kind war unerwünscht, es war, so Marina S., die Folge einer Liaison mit einem Kollegen. Die Angeklagte hatte zurückgewiesen, das Baby getötet zu haben. 

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Potsdam und Brandenburg live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die sie hier für Apple und  Android-Geräte herunterladen können.]

Das Mädchen sei eine Totgeburt im fünften Monat gewesen, die sich in der Badewanne zugetragen habe. Sie habe ein Bad genommen, das Kind sei „herausgeflutscht“, sie sei ausgerutscht, habe sich den Kopf gestoßen und sei ohnmächtig geworden. Dann habe sie das Baby aus dem Badewasser „gefischt“. Es habe nicht mehr gelebt.

Der Vorsitzende Richter wiederholte in der Urteilsbegründung, was er am siebten Verhandlungstag dargelegt hatte: die erheblichen Zweifel der Kammer an der Glaubhaftigkeit der Aussage von Marina S., „weil sie gemessen an der Lebenserfahrung nicht alltäglich“ sei. Wenn sie etwa behaupte, ihr damaliger Ehemann sei nicht dazugekommen, als sie das Kind gebar, sondern habe die Plastiktüte mit dem toten Baby erst ein bis zwei Tage später entdeckt, dann, so der Richter, hätte er weder das von ihm beschriebene Blut in der Wanne noch jenen „bestimmten Geruch“ wahrnehmen können.

Die Erinnerungen von St. seien „markant“, allerdings habe er während der ersten Vernehmungen von zwei oder drei Einstichen im Leichnam des Babys gesprochen, bei einer weiteren Aussage vergangene Woche aber nur eine Verletzung erwähnt – womöglich hielt er sogar den Bauchnabel des toten Babys für eine Wunde. 

„Wir können nur rätseln“

Zudem habe er in früheren Aussagen beteuert, die Mülltüte mit der Leiche habe im Zimmer seines Sohnes gestanden, zuletzt habe es geheißen, sie sei im Flur gewesen. Horstkötter befand, Klaus-Dieter St. habe sich nicht an seiner früheren Ehefrau rächen, sondern sich „erleichtern“ wollen. Die Kammer habe nach einem Motiv gesucht, aber „keine Anzeichen für einen Rosenkrieg“ gefunden: „Wir können nur rätseln.“ St. habe „uns nicht vorsätzlich etwas Falsches gesagt“.

[Was ist los in Potsdam und Brandenburg? Die Potsdamer Neuesten Nachrichten informieren Sie direkt aus der Landeshauptstadt. Mit dem Newsletter Potsdam HEUTE sind Sie besonders nah dran - immer freitags. Hier geht's zur kostenlosen Bestellung.]

An Marina S. gewandt sagte Horstkötter, die Kammer habe die Frage beantworten müssen, ob das Kind tot geboren worden, ertrunken oder gewaltsam zu Tode gekommen sei, „weil Sie das Kind durch Stiche in die Brust mit einem spitzen Gegenstand tödlich verletzt haben“. Der von der Angeklagten beschriebene Vorgang sei „äußerst selten“, man müsse S. aber „zugestehen, dass er medizinisch möglich“ sei. 

Außerdem nährten Passagen der Telekommunikationsüberwachung der Polizei von Gesprächen den Verdacht, dass eine Verteidigungsstrategie „im Vorfeld abgestimmt worden“ sei, um sich eines Schuldvorwurfs zu entledigen. Aber: „Es gibt nichts Schlimmeres, als in einer solchen Sache einem Fehlurteil zu unterliegen“, sagte Horstkötter.

Deutliche Kritik übte er an Anwalt Drescher. Der habe Zeugen diskreditiert, weil sie wegen ihres Alkoholkonsums nicht zeugnisfähig seien – während die Kammer „keinen Anhaltspunkt“ dafür gefunden habe. Anwälte seien Organe der Rechtspflege, ein solches Verhalten sei „fragwürdig“. 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false