zum Hauptinhalt

Urteil am Potsdamer Amtsgericht: Bewährungsstrafe für 19-jährigen Afghanen

Eine junge Stahnsdorferin wurde letzten Sommer in Potsdam Opfer eines Sexualdelikts. Nun wurde der Täter verurteilt.

Die Tat geschah in einer Sommernacht im August vergangenen Jahres und sorgte für Diskussionen um die Sicherheit am Hauptbahnhof und auf der Freundschaftsinsel: Ein 19-jähriger Afghane hatte eine 19 Jahre alte Stahnsdorferin in ein Gebüsch am Havelufer auf Höhe der Freundschaftsinsel gezogen, ihr an den Hosenschritt gegriffen und sie gewürgt. Außerdem hatte er ihr einen Zungenkuss aufgezwungen und versucht, ihre Hose herunterzuziehen. Die junge Frau schrie um Hilfe – bis einer ihrer Begleiter schließlich kam und sie aus dem Gebüsch zog. Der Angreifer flüchtete daraufhin. Wenig später erwischte ihn die Polizei. Danach war der Afghane fünf Wochen in Untersuchungshaft gekommen.

Am Mittwoch fiel nun das Urteil vor dem Potsdamer Amtsgericht: Es verurteilte den 19-jährigen Angeklagten wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. 

Der Afghane wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt

Zu seinen Gunsten fiel ins Gewicht, dass er nicht vorbestraft war und in seiner Entwicklung nicht mit einem Erwachsenen gleichzustellen sei. Er lebt laut Jugendgerichtshilfe noch nicht eigenständig. Auch nach eigenen Angaben in der Verhandlung ziehe er die Gemeinschaftsunterkunft, in der er in Potsdam untergebracht ist, einer eigenen Wohnung vor. Deshalb wandte das Gericht das Jugendstrafrecht an. Wäre nach Strafrecht für Erwachsene geurteilt worden, hätte die Strafe deutlich höher ausfallen können. 

Außerdem wurde dem Angeklagten, der seit drei Jahren in Deutschland lebt, zu Gute gehalten, dass er die Tat während der Verhandlung schließlich einräumte – und in seinem Schlusswort um Entschuldigung bat. Allerdings brauchte er zum Geständnis eine Auffrischung der Erinnerung durch die Aussage des Opfers. Zuvor hatte er noch behauptet, die junge Frau sei ihm freiwillig ins Gebüsch gefolgt und der Kuss sei einvernehmlich gewesen. Den Griff in den Schritt und den Versuch, die Hose der 19-Jährigen herunterzuziehen, hatte er bestritten.

"Das darf nicht passieren"

Richterin Christine Rühl fand für den Angeklagten deutliche Worte: „Das darf nicht passieren.“ Der Angeklagte müsse sich klarmachen, was er hier machen dürfe und was nicht. Er sei vor drei Jahren ohne seine Familie nach Deutschland gekommen und habe einen Schulabschluss gemacht. „Sie sind auf einem guten Weg“, sagte die Richterin mit Blick auf seine Sprachkenntnisse und die Aussicht auf eine Lehrstelle in einer Karosseriebau- firma. 

Auch der Verteidiger bekam von der Richterin eine Ansage: Der hatte im Plädoyer gesagt, das Opfer habe beim Angeklagten „die Vorstellung geweckt, dass an dem Abend mehr möglich“ sei. Außerdem treibe sie sich offenbar am Bahnhof herum. Solche Behauptungen missfallen ihr, so die Richterin. 

Zur Startseite