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Abgesperrt. Der Uferweg am See ist seit Jahren blockiert. 

© Ottmar Winter PNN

Uferweg in Groß Glienicke: Erneute Verzögerung möglich

Die Berufungsverhandlung zur ersten Enteignung am Groß Glienicker Seeufer deutet auf Formfehler hin. Das Oberlandesgericht entscheidet im Mai, ob das Verfahren wiederholt werden muss.

Potsdam - Eine Entscheidung über den Uferweg am Groß Glienicker See könnte sich erneut verschieben. Das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) hat am Freitag zwar über eine erste Klage gegen eine Enteignung von Seeanrainern verhandelt. Und in etwa fünf Wochen, am 11. Mai, will der Baulandsenat des OLG seine Entscheidung verkünden. Doch diese Entscheidung könnte darauf hinauslaufen, dass das Verfahren teilweise wiederholt werden muss.

Der Fall gilt als Muster für 18 weitere Enteignungen. Seit Jahren sperren dort mehrere Grundstücksbesitzer den Weg. Daraufhin hatte die Stadt beim Land deren Enteignungen beantragt. Wie berichtet hatte ein Anlieger gegen die Entscheidung des Landes geklagt und vor dem zuständigen Landgericht Neuruppin im Oktober 2018 verloren. Die Enteignungsbehörde des Landes hatte zuvor verfügt, dass der Eigentümer ein öffentliches Wegerecht am Ufer ins Grundbuch eintragen lassen muss.

Extrarunde für den Uferweg?

Der Verlauf der Verhandlung am Freitag deutet laut Beobachtern jedoch darauf hin, dass das Verfahren aus formalen Gründen an das Landgericht zurücküberwiesen werden könnte. Grund ist, dass das Landgericht zwar über die Rechtmäßigkeit der Enteignung entschieden hatte, aber nicht über die Entschädigung. „Das hat der Richter für problematisch gehalten“, sagte Ortsvorsteher Winfried Sträter den PNN. 

Ortsvorsteher Winfried Sträter
Ortsvorsteher Winfried Sträter

© Sebastian Gabsch

Inhaltlich sei das Gericht aus seiner Sicht weitgehend der Argumentation der Stadt gefolgt. Falls das OLG den Fall tatsächlich zurücküberweise, könnte es Jahre bis zu einer rechtsgültigen Entscheidung dauern, fürchtet Sträter.

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Wenig optimistisch ist man nach der Berufungsverhandlung bei der Bürgerinitiative Freies Groß Glienicker Seeufer. „Wir sind enttäuscht nach Hause gefahren“, so Andreas Menzel, der auch Stadtverordneter für BVB/Freie Wähler ist. Skeptisch stimme ihn die Erörterung der Entschädigung. Dabei habe der Senat diskutiert, dass das Landgericht kein eigenes Gutachten über den Wertverlust für den oberen Teil des Grundstückes beauftragt habe.

Das Rathaus wollte den Verlauf der Berufungsverhandlung am Freitag mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren. Bislang sei über etwas mehr als die Hälfte der Enteignungsanträge von der Enteignungsbehörde beim Innenministerium entschieden worden. „In diesen Fällen wurde dem Antrag auf Gewährung eines Wegerechts und entsprechender Eintragung einer Wegedienstbarkeit in das Grundbuch zugunsten der Landeshauptstadt Potsdam stattgegeben“, hieß es auf PNN-Anfrage. Die betroffenen Eigentümer haben der Entscheidung widersprochen. Diese Verfahren liegen dem Landgericht Neuruppin zur Entscheidung vor. Dieses hat wie berichtet bisher nur in einem Fall entschieden – zugunsten der Stadt. Die Eigentümer waren daraufhin in Berufung gegangen.

Bebauungsplan 1999 beschlossen

Grundlage der Enteignungen ist der Bebauungsplan Nr. 8 „Seepromenade/Dorfstraße“, den die damalige Gemeinde Groß Glienicke 1999 vor ihrer Eingemeindung nach Potsdam beschlossen hatte. Wie berichtet hatte ein Eigentümer eines Wohngrundstücks, das im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt, dagegen geklagt. Im Dezember 2020 hatte des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jedoch die Normenkontrollklage aus formalen Gründen abgewiesen. Das Gericht beschied nämlich, dass sein Antrag mehr als 15 Jahre zu spät kommt. Der Bebauungsplan sieht vor, dass am Ufer des Groß Glienicker Sees ein öffentlich zugänglicher Fußweg in einer Breite von drei Metern mit wasser- und luftdurchlässigem Ober- und Unterbau anzulegen ist.

Unterdessen setzt die Stadt ihre Bemühungen um den Uferweg fort. „Die Uferwegsbeauftragte hatte zu Beginn des Jahres alle Eigentümer:innen von Ufergrundstücken am Groß Glienicker See, wo der Uferbereich und der ehemalige Kolonnenweg eingefriedet sind, schriftlich zu Einzelgesprächen eingeladen“, hieß es aus dem Rathaus. Auch Sträter weist darauf hin, dass mittlerweile 80 Prozent der Wegstrecke rechtlich gesichert seien – entweder als Eigentum der Stadt oder durch entsprechende Grundbucheinträge. Umso bitterer sei es, dass Einzelne den Durchgang verhindern. Er fordert, dass ein Abschnitt nördlich des Begegnungshauses ausgebaut wird. Dann könne man erleben, dass es voran geht.

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