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Nach dem tödlichen Unfall wurde das Fahrgeschäft gesperrt. 

© Katharina Wiechers

Tödlicher Oktoberfest-Unfall in Potsdam: Technisches Versagen?

Vor dem Amtsgericht wurde ein neuer Prozess wegen des Rummel-Unglücks 2019 eröffnet. Die Verteidigung weist den Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung gegen Schaustellerin Sandra H. zurück. 

Von Carsten Holm

Potsdam - Paukenschlag im neuen Prozess um den Tod der 29 Jahre alten Rumänin Andrada C. am 29. Oktober 2019 während des Oktoberfests im Lustgarten: Die Potsdamer Strafverteidigerin Heide Sandkuhl hat am Mittwoch im Amtsgericht den Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung gegen ihre Mandantin, die 49 Jahre alte Sandra H., energisch zurückgewiesen. Die Kleinmachnowerin hatte an jenem Sonntag das Fahrgeschäft „Playball“ bedient, dabei war ihre Kollegin Andrada C. tödlich verunglückt. Während die Staatsanwaltschaft der Angeklagten Unaufmerksamkeit und einen Bedienungsfehler zur Last legt, geht die Verteidigerin von technischem Versagen aus.

Staatsanwalt Jörg Möbius hatte der Anklage wegen fahrlässiger Tötung zuvor eine andere Tatversion zugrunde gelegt. Als Sandra H. an jenem Sonntag den „Playball“ mit seinen zwölf drehenden Gondeln von einem Pult im Kassenhäuschen bediente, sei sie um 16.28 Uhr durch ein Gespräch mit ihrer Mutter Petra H. so abgelenkt gewesen, dass sie sich nicht vergewissert habe, ob sich noch Personen auf der Plattform aufhielten, als sie das Fahrgeschäft in Gang setzte. 

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Sie habe, so Möbius, „einen falschen Knopf gedrückt“ und das Karussell „ohne den üblichen Warnton in Betrieb gesetzt“. Petra H. berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Das Unglück nahm seinen Lauf. Zu diesem Zeitpunkt hätten sich laut Möbius die Mitarbeiter Grigore C. und seine Lebensgefährtin Andrada C. auf der Plattform befunden, sie waren mit dem Schließen der Sicherheitsbügel beschäftigt. 

Andrada C. verlor den Halt und stürzte auf den Boden

Der „Playball“ startete abrupt mit höherer als der üblichen Geschwindigkeit. Die Angeklagte habe laut Anklage weder auf das sich drehende Karussell geachtet noch die wiederholten Rufe „Halt“ und „Stopp“ von Grigore C. gehört. Der Rumäne konnte sich auf der Plattform festhalten, seine Freundin verlor nach etwa fünf Umdrehungen den Halt, schlug auf ein Geländer auf und stürzte dann auf den Boden, wo sie ihren schweren Verletzungen erlag.

Nach Angaben ihrer Verteidigerin wolle Sandra H. „zunächst nicht aussagen“, deswegen gebe sie selbst einige „Anmerkungen“ ab. Ihre Mandantin hätte es Kindern und Jugendlichen, die das Unglück beobachteten, gern erspart, nun als Zeugen auszusagen. „Aber man kann keine Schuld auf sich nehmen für etwas, das man nicht begangen hat“, sagte Sandkuhl. Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, die Angeklagte habe einen falschen Knopf gedrückt, sei von keinem Zeugen bestätigt worden.

Auch die Behauptung, Sandra H. sei durch ein Gespräch abgelenkt gewesen, sei unzutreffend. Sie habe den Startknopf gedrückt, doch „das System hat zunächst nicht reagiert“. Die Folge: „Machtlos musste Sandra H. zusehen, wie ihre Kollegin verunglückte.“

Zeuge stützt Darstellung der Verteidigung

Der 36-jährige Stahnsdorfer Christoph Meyer, der mit seinem Vater die traditionsreiche Schaustellerfamilie führt, stützte diese Darstellung in seiner Zeugenaussage. Er schilderte, dass er zum Zeitpunkt des Unglücks mit seinem damals zweieinhalbjährigen Sohn am Kassenhäuschen gewesen sei, das Karussell habe gestanden. 

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Plötzlich habe es sich „volle Pulle“ in Bewegung gesetzt, „direkt hoch, wie ich es noch nie gesehen habe“. Es habe „viel Geschrei“ gegeben. Alles sei „in Sekunden passiert“. dann habe er einen „Knall“ gehört, und Andrada C. habe am Boden gelegen. Er habe den „Stopp“-Knopf gedrückt, ebenso Sandra H., die seine Cousine sei. Für sie sei nach dem Unglück die Zeit als Mitarbeiterin im Geschäft der Schausteller abgeschlossen.

Wie störanfällig ist das Fahrgeschäft?

Richter Alexander Jahns versuchte das Unglück mit Fragen nach der Störanfälligkeit des „Playball“ aufzuklären. Auch wollte er wissen, ob Meyer ausschließen könne, dass sein Sohn, der zeitweise im Kassenhäuschen neben ihm stand, das Karussell versehentlich in Gang gesetzt haben könnte, was sein Vater „zu hundert Prozent“ ausschloss.

Eine große Bedeutung wird an den nächsten Verhandlungstagen am 14. und am 21. März das Gutachten des technischen Sachverständigen des TÜV Rheinland haben, sein Experte Jens Schwarz verfolgte den Prozess am Mittwoch. Schausteller-Chef Meyer verneinte im Amtsgericht die Frage, ob der Knopf, mit dem der Automatikbetrieb des „Playball“ ausgelöst werden kann, vielleicht zufällig betätigt worden sei. Nein, er sei von der Stromversorgung prinzipiell getrennt gewesen.

Eigentümlich: Der TÜV hatte das Karussell nach dem Unfall untersucht und mit der Maßgabe freigegeben, dass es nur ohne Automatik fahren dürfe. War es zum Zeitpunkt des Unfalls also noch ans Stromnetz angeschlossen? 

Die Angeklagte hatte Widerspruch gegen den in einem ersten Prozess erlassenen Strafbefehl für zehn Monate Haft auf Bewährung eingelegt. Deshalb muss erneut verhandelt werden. Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren. Dabei darf nur eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Bewährung festgesetzt werden. In dem Prozess ist das Gericht nun nicht an den Strafbefehl gebunden. (mit dpa)

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