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In Krampnitz sollen einmal mehr als 10.000 Menschen wohnen.

© Visualisierung: Pro Potsdam

Strittiger Weg zu günstigem Wohnraum: Debatte um Erbbaurechte für Krampnitz

Die Fraktion Die Andere will, dass Grundstücke für 2000 Wohnungen in Krampnitz in Erbbaupacht vergeben - und nicht zum Höchstpreis verkauft werden. Doch dafür gibt es wenig Zuspruch.

Krampnitz - Seit Monaten wird in der Stadtpolitik über einen Antrag der Fraktion Die Andere gestritten, mit dem diese in Krampnitz Grundstücke für bis zu 2000 Wohnungen in Erbbaupacht vergeben will – statt sie zum Höchstgebot zu verkaufen. Heute soll final im Hauptausschuss beraten werden, nachdem der Bauausschuss das Vorhaben jüngst schon abgelehnt hat.

Doch Die Andere meint, dass dieser Beschluss unter falschen Vorzeichen zustande kam und insbesondere der für das neue Quartier in Krampnitz zuständige Pro Potsdam-Chef Bert Nicke im Ausschuss mit falschen Zahlen operierte, um das Erbbaurechtsmodell wirtschaftlich ungünstig erscheinen zu lassen. „Durch diesen Unfug sehen sich alle im Recht, die die Grundstücke in Krampnitz verkaufen wollen“, kritisierte Die Andere jüngst via Facebook. So habe Nicke unter anderem keine „Zinseszins-Rechnung“ miteinbezogen.

Pro Potsdam: Krampnitz werde breite Schichten als Wohnraum dienen

Die Pro Potsdam weist die Vorwürfe zurück. Krampnitz werde breiten Schichten der Bevölkerung als Wohnraum dienen. „Es ist also bei weitem nicht so, dass nur finanzstarke Anleger und Investorengruppen zum Zuge kommen sollen“, sagte eine Pro Potsdam-Sprecherin. Sie verwies auch darauf, dass Genossenschaften und auch die Pro Potsdam zusammen für rund 1500 der knapp 5000 vorgesehenen Wohnungen sorgen sollen. 

Zudem arbeite man an einer Vertriebsstrategie, „in der auch Erbbaurechte thematisiert werden“. Doch sei eben nicht erwiesen, dass alleine Erbbaurechte zu kostengünstigem Wohnraum führen – Konzeptvergaben seien da geeigneter, so die Sprecherin. Sie verwies auch auf aktuelle Einschätzungen des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung, wonach Erbbaurechte für Wohnungsunternehmen in der aktuellen Niedrigzinsphase nicht lukrativ seien.

Baugrundstück ist im Kauf günstiger

Im Ausschuss hatte Nicke dargestellt, dass Investoren für ein beispielhaftes Baugrundstück über 99 Jahre insgesamt fast 1,25 Millionen Euro an die Stadt zahlen müssten. Ein Kauf koste den Käufer hingegen nur 145 000 Euro. Für die Stadt sei nachteilig, dass man nach Ablauf des Erbbaurechts für seine Investitionen Entschädigung zahlen müsse – da das Grundstück wieder an die Stadt geht.

Auch die nicht berücksichtigte Zinseszins-Rechnung würde das Erbbaurecht nicht attraktiver gestalten, so die Pro Potsdam-Sprecherin. Zudem sei das Rechenbeispiel der Fraktion Die Andere insofern irreführend, als das diese einen rechtswidrigen Erbbauzins von drei Prozent angenommen habe.

Der Andere-Stadtverordnete Nicolas Bauer sagte dazu: „Dieser Prozentsatz ist aus meiner Sicht flexibel.“ Mit den Erbbaurechten würde die Stadt die Chance behalten, die Bodennutzung nach sozialen und ökologischen Zielen auszurichten.

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