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Dieses Gebäudeensemble will der Berliner Unternehmer Abris Lelbach an der Alten Fahrt errichten. Die Rathauskooperation verlangt Änderungen.

© Tchoban Voss

Streit um Projekt an der Alten Fahrt: Investor Lelbach will Potsdam verklagen

Potsdams Stadtverordnete entscheiden am Mittwoch über das Lelbach-Projekt an der Alten Fahrt. Sie wollen verhindern, dass das Bauvorhaben von den B-Plan-Vorgaben abweicht. Nun wehrt sich der Investor Abris Lelbach - und droht mit einer Millionenklage.

Von Katharina Wiechers

Potsdam - Im Zusammenhang mit der Bebauung der Alten Fahrt droht der Stadt Potsdam eine Millionenklage. Kurz vor der entscheidenden Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch wandte sich der Investor Abris Lelbach in einem Brief an die Verwaltung und die Stadtverordneten. In dem Schreiben, das den PNN vorliegt, droht er mit einer Schadenersatzforderung im siebenstelligen Bereich, sollten das Kommunalparlament seine Pläne für die Brauerstraße kippen.

Lelbach beruft sich auf Architekturwettbewerb

Die Rathauskooperation bringt wie berichtet in die morgige Sitzung einen Antrag ein, mit dem verhindert werden soll, dass Lelbach vom Bebauungsplan abweichen darf. Vor allem stören sich die Stadtverordneten an den Dimensionen des Gebäudekomplexes am Alten Markt. An mehreren Punkten will der Berliner Investor über die B-Plan-Vorgaben hinausgehen und würde so auf insgesamt 450 Quadratmeter Nutzfläche mehr kommen. Lelbach beruft sich dabei auf das Ergebnis eines Architekturwettbewerbs, das eine entsprechende Abweichung vorsah. Außerdem hatte er stets betont, dass ihm von der Potsdamer Bauverwaltung bereits signalisiert worden sei, dass sein Projekt in einzelnen Punkten von den Auflagen des B-Plans befreit werde. In seinem Brief vom Montag spricht Lelbach nun sogar von einer schriftlichen Zusage durch die Stadtverwaltung und zitiert aus einem Schreiben vom August 2015. „Einer Überschreitung durch ein Staffelgeschoss entsprechend dem Wettbewerbsergebnis wird zugestimmt“, heißt es dort. Aus Lelbachs Sicht liegt ihm eine „verbindliche Verwaltungsentscheidung“ vor.

Die Stadt nahm dazu keine Stellung. „Wir können und wollen dazu nichts sagen, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt“, so Stadtsprecher Stefan Schulz. Ob die Zusage der Stadt rechtlich bindend ist, dürfte wohl noch für Diskussionsstoff sorgen. Nach PNN-Informationen handelt es sich bei dem von Lelbach zitierten Absatz um einen Auszug aus einem Protokoll.

Lelbach fürchtet erhebliche Verzögerungen

Lelbach hat die Baugenehmigung und den Antrag auf Befreiung nach eigenen Angaben am 20. November 2015 gestellt. Entschieden ist darüber noch nicht. Sollte der Antrag der Rathauskooperation am Mittwoch Erfolg haben, würde dies zu erheblichen Verzögerungen führen, sagte Lelbach den PNN.

Die Stadt hatte ihm die Grundstücke damals ohne Ausschreibung verkauft, damit Lelbach dort unter anderem das für Hasso Plattner im Palast Barberini geplante Kunstmuseum unterbringen konnte – ihm gehörte das Barberini-Grundstück damals noch. Einige Monate später schied Lelbach aber aus dem Barberini-Projekt aus. Zur Gestaltung des Areals wurde dann der besagte Architekturwettbewerb durchgeführt, in der Jury saß unter anderem der damalige Baudezernent Matthias Klipp (Grüne). 

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