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Derzeit steht die Schiller-Grundschule auch noch unter Quarantäne - wegen eines Corona-Ausbruchs.

© Thilo Rückeis

Streit um Potsdamer Schiller-Schule verschärft sich: Bildungsträger droht Ministerium mit rechtlichen Schritten

Das Bildungsministerium hatte die Nachmittagsbetreuung der Einrichtung verboten - der Träger wehrt sich vehement und schaltet einen Anwalt ein. Die Behörde soll Aussagen als unwahr widerrufen.

Potsdam - Lügenvorwürfe, Anwaltsschreiben und ein Ultimatum: Nach dem vom Bildungsministerium verhängten Verbot für die Nachmittagsbetreuung in der privaten Schiller-Grundschule verschärft deren Träger seinen Abwehrkampf. 

Unter anderem hat Schulgeschäftsführer Andreas Mohry einen Anwalt eingeschaltet, damit das Ministerium Aussagen aus einer Pressemitteilung zum Verbot als unwahr widerrufen soll. Dies soll bis zum kommenden Montag (13.9.) geschehen - „zur Vermeidung der Einleitung rechtlicher Schritte“, wie der Schiller-Jurist Henry Timm nun in einem Brief droht.

Anwaltsrechnung anbei

Die strittige Pressemitteilung stammt vom Mittwoch. Unter der Überschrift „Schillerschule Potsdam ohne explizite Betriebserlaubnis für Kindergarten und Hort“ stellte das Ministerium darin fest, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg habe mit Beschluss vom 23. August bestätigt, dass der Betrieb der beiden Einrichtungen nicht gestattet sei. Dem widerspricht Anwalt Timm. 

So habe das OVG seine Entscheidung rein aus formalen Gründen getroffen. Wie berichtet hatte die Schiller-Seite vorher am Potsdamer Verwaltungsgericht noch Recht bekommen, allerdings bemängelte das OVG die fehlende Urteilsbegründung. Die Entscheidung in der Hauptsache stehe damit eben noch aus, so Jurist Timm – womit die Angaben aus der Pressemitteilung auch unwahr seien, was überdies den Straftatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung erfülle. Daher soll die Pressestelle des Ministeriums nun eine Unterlassungserklärung verfassen – und knapp 1300 Euro Anwaltskosten zahlen.

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Harsche Vorwürfe

Der private Träger der Schiller-Schule, die im Potsdamer Süden an drei Standorten aktive International Schiller Schools Foundation (ISS), hat schon seit Tagen den Ton gegen das Ministerium verschärft – beginnend mit einem offenen Brief an Ministerin Britta Ernst (SPD), in dem von einer „gezielten Rufschädigung“ durch Mitarbeiter der Landesbehörde die Rede war. 

In einem am Mittwochabend verbreiteten Schreiben an die Eltern der Schule erklärte ISS-Chef Mohry, angesichts der Mitteilung des Ministeriums müsse er feststellen, dass die Behörde „entweder eine Leseschwäche hat und unter Dyskalkulie leidet oder einfach nur keine Akten führt“. Das Ministerium ignoriere seine Bescheide zur Ganztagsgenehmigung. „Die nicht so freundliche Interpretation würde Vorsatz zur Veröffentlichung einer unwahren Behauptung, sprich Lüge, lauten.“ Das alles sei kein gutes Beispiel für heranwachsende Schüler, beklagt Mohry.

Blick auf das Gelände der Schiller-Schule. 
Blick auf das Gelände der Schiller-Schule. 

© Thilo Rückeis

Ministerium und Schulträger in zentralen Fragen uneins

Das Ministerium ist nun bemüht, die Wogen wieder zu glätten. „Wir haben ein großes Interesse daran, dass kurz- und langfristig eine tragfähige, dem Kindeswohl entsprechende und gesetzeskonforme Lösung geschaffen wird“, sagte Sprecherin Ulrike Grönefeld auf Anfrage. Man berate auch gern, welche Voraussetzung für die Genehmigung geschaffen werden müssten. 

Allerdings liegt die aus Sicht der Schule eben vor: So gäbe es seit 2003 eine Genehmigung für den Schulbetrieb – die einen integrierten Schulkindergarten sowie die Ganztagsangebote umfasse. Das Ministerium unterscheide „nach 18-jähriger erfolgreicher Tätigkeit“ nicht mehr zwischen diesem besonderen Schiller-Modell und den üblichen getrennten Trägerkonstruktionen von staatlichen Schulen mit extra Hortbetreuung, so Mohry. 

Das Ministerium hatte dagegen erklärt, die Genehmigung habe nur den Schulbetrieb und eben nicht Kita und Hort umfasst, worauf man 2005 schon hingewiesen habe: So seien eine Kita und ein Hort an einem Standort nicht zulässig, etwa aus Kinderschutzgründen. 14 Jahre später war jedenfalls die fehlende Genehmigung wieder aufgefallen – damals habe der Träger auch eine Betriebserlaubnis beantragt, „leider erneut unvollständig“, wie Sprecherin Grönefeld erklärte. Es folgte weiterer Streit bis zum jetzt bekannt gewordenen Gerichtsurteil.

Eingang der Schiller-Grundschule in der Sternstraße. 
Eingang der Schiller-Grundschule in der Sternstraße. 

© Thilo Rückeis

Sogar Strafen könnten drohen

Neben der Nachmittagsbetreuung geht es für den Schulträger auch um mögliche Strafen, sollte sich das Ministerium mit seiner Sicht vor Gericht durchsetzen. Denn laut Sozialgesetzbuch braucht der Betrieb von Einrichtungen wie einem Hort eine Genehmigung. 

Wer dagegen verstößt, handelt laut Gesetz ordnungswidrig – ob das Ministerium eine Geldstrafe verhängen will, blieb aber offen. Private Grundschulträger erhalten vom Land laut Ministerium aktuell einen Ausgabensatz von knapp 4700 Euro pro Schüler, dazu können weitere Zuschüsse kommen.

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