zum Hauptinhalt
Ulrich Battis

© promo

Streit um Pfingsberg-Zaun: „Der Zaun an sich schadet nichts“

Öffentliches Recht überlagert Privatrecht. Das sagt der renommierte Baurechtler Ulrich Battis und verweist darauf, dass die Stadt die Öffnung des Zauns am Pfingstberg anordnen kann. Denn eine öffentlich gewidmete Fläche, wie der angrenzende Park, muss auch öffentlich zugänglich sein.

Potsdam - Kann ein privater Vertrag wie der zwischen der Schlösserstiftung und Investor Mathias Döpfner die Regelungen eines städtischen Bebauungsplans außer Kraft setzen? Der Berliner Bau- und Verwaltungsrechtler Ulrich Battis hat auf diese Frage eine einfache Antwort: „Öffentliches Recht überlagert Privatrecht“, sagte er am Freitag auf PNN-Anfrage. Es müsse immer geprüft werden, ob ein Vertrag mit den Festlegungen des Bebauungsplans vereinbar sei. Eine öffentlich gewidmete Fläche müsse grundsätzlich auch öffentlich zugänglich sein. „Wenn nicht, widerspricht das den Festsetzungen des Bebauungsplans“, so Battis. Dann könne die Stadt anordnen, „dass geöffnet wird“.

Der Jurist beleuchtet aber auch mögliche Einwände: „Die Hauptfrage ist, ob es hier wirklich wirksam eine öffentliche Grünfläche ist.“ Denn dass es einen Bebauungsplan mit diesen Vorgaben gibt, bedeute nicht, dass dieser B-Plan auch vor Gericht standhalte, betonte Battis unter Verweis auf die neuere Rechtssprechung. Allein schon die Festlegung als Grünfläche – privat oder öffentlich – müsse besonders gerechtfertigt werden, „weil das ein schwerwiegender Eingriff ist“ und beispielsweise eine größere Bautätigkeit auf dem Gelände nicht erlaube. Dass im Fall Pfingstberg der städtische Bebauungsplan lange vor dem jetzt geschlossenen Vertrag in Kraft trat, sei für diese Frage unerheblich.

Auch andere öffentliche Grünflächen seien eingezäunt

Die von Döpfner vorgenommene Einzäunung widerspreche der öffentlichen Zugänglichkeit zunächst auch nicht, betonte Battis weiter: „Der Zaun als solcher schadet überhaupt nichts.“ Eingezäunt würden auch andere öffentliche Grünflächen, etwa Friedhöfe, Sportplätze oder Parks. Entscheidend sei, dass trotzdem ein Zugang für die Öffentlichkeit gewährleistet sei. Das müsse kein Rund-um-die-Uhr-Zugang sein, betonte der Jurist, denkbar seien verschiedene Modalitäten. So gebe es beispielsweise für Jüdische Friedhöfe – ebenfalls öffentliche Grünflächen – strenge Regeln, die den öffentlichen Zugang nur an einigen Tagen der Woche erlauben.

Battis hatte 2007 mit seinem Bericht zur Arbeit der Potsdamer Bauverwaltung für Wellen gesorgt. Der bundesweit renommierte Jurist hatte dem Bauamt damals Ungleichbehandlung und Willkürentscheidungen attestiert.

Zur Startseite