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Dieses Gebäudeensemble will der Berliner Unternehmer Abris Lelbach an der Alten Fahrt errichten. Die Rathauskooperation verlangt Änderungen.

© Tchoban Voss

Streit um Lelbach-Projekt an der Alten Fahrt: Bau-Ausschuss will Lelbach-Projekt schrumpfen

Das Bau-Projekt von Investor Abris Lelbach an der Alten Fahrt soll kleiner werden. Darauf hat sich der Potsdamer Bau-Ausschuss verständigt. Doch es gibt Zweifel, ob diese Entscheidung bindend ist.

Potsdam – Im Streit um ein Bauprojekt an einer prominenten Stelle der Potsdamer Mitte machen die Stadtverordneten offenbar ernst. Es geht um die Bebauung der Brauerstraße an der Alten Fahrt. Am Dienstagabend befürworteten die Mitglieder des Bauausschusses ohne Gegenstimme einen Antrag der Rathauskooperation, der Investor Abris Lelbach zum Abspecken des Projekts zwingt. Das deutliche Votum ist nicht bindend, deutet jedoch darauf hin, dass auch die Stadtverordnetenversammlung diesen Beschluss fassen wird.

Der Beschluss soll den Investor verpflichten, die Vorgaben des Bebauungsplans einzuhalten. Eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans sei nicht möglich, weil die Trauf- und Firsthöhen die Grundzüge der Planung berühren. Der B-Plan sieht auf dem fraglichen Grundstück in der Brauerstraße 4-6 ein viergeschossiges Frontgebäude mit Staffelgeschoss und eine dreigeschossige Bebauung auf der Havelseite vor. Lelbach möchte aber stattdessen einen L-förmigen Gebäudekomplex aus vier- und fünfgeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern errichten. Das Dachgeschoss des Eckgebäudes soll nicht wie gefordert als Staffelgeschoss geplant, sondern als volles Geschoss, das nicht hinter der übrigen Fassade zurückweicht. Die Änderungen sind im Bauantrag eingearbeitet, den der Investor bereits gestellt hat. Die Bauverwaltung hatte dem Investor noch im Dezember eine Befreiung von den Vorgaben des B-Plans in Aussicht gestellt.

Palast Barberini soll dominantes Gebäude an Alter Fahrt sein

Die Stadtverordneten möchten die Umsetzung nun verhindern. „Die Vorgaben des Bebauungsplans gibt es nicht ohne Grund“, so die Stadtverordnete Saskia Hüneke (Grüne). Der Palast Barberini solle das dominante Gebäude an der Alten Fahrt sein. „Wir wollen auch ein Signal an Investoren geben, dass B-Pläne einzuhalten sind“, sagte der SPD-Stadtverordnete Pete Heuer. „Wenn die Argumente für Ausnahmen so schwerwiegend sind, hätte man sich ja auch um eine Änderung des Plans bemühen können“, so Lars Eichert (CDU). Die deutliche Erhöhung der Geschossfläche weise darauf hin, dass die Grundzüge der Planung berührt wurden, so der Ausschussvorsitzende Ralf Jäkel (Linke).

Lelbachs Pläne resultieren aus einem Architektenwettbewerb vor zwei Jahren. Zur Jury gehörten damals neben Ex-Baudezernent Matthias Klipp (Grüne) auch der damalige Bauausschussvorsitzende Rolf Kutzmutz (Linke), Vertreter der benachbarten Wohnungsgenossenschaft und des Gestaltungsrates. Das Ensemble sei als Abschluss der Bebauung der Alten Fahrt gedacht, hatte Lelbach erklärt. Alle Experten hätten sich im Verfahren dafür ausgesprochen, das fünfgeschossige Eckgebäude besonders markant zu gestalten und daher auch das Obergeschoss deutlicher hervorzuheben.

Lelbach sei "einigermaßen überrascht"

Angesichts der Vorgeschichte zeigte sich Lelbach am Mittwoch gegenüber den PNN „einigermaßen überrascht“ vom Votum der Ausschussmitglieder. Er wolle nun erstmal abwarten, ob auch die Stadtverordnetenversammlung in gleicher Weise entscheidet. Dennoch blicke er sorgenvoll auf das Projekt. Sollte es Änderungen am Projekt geben, befürchte er Auswirkungen auf die Investoren der anderen Grundstücke in der Brauerstraße, weil alle Projekte aus logistischen Gründen gleichzeitig realisiert werden sollten.

Tatsächlich ist es die Verwaltung, die den Bauantrag prüfen muss. „Das Baugesetz lässt Befreiungen vom B-Plan zu“, sagte Stadtplanungschef Andreas Goetzmann. Daran müsse sich die Verwaltung halten, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Um diesen Standpunkt zu untermauern, hatte sich die Verwaltung noch einen Fürsprecher eingeladen. Matthias Dombert, bis 2009 Richter am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, verwies darauf, dass die Stadtverordneten nicht an Genehmigungsverfahren beteiligt sind. Ihr Beschluss sei daher rechtlich nicht bindend.

Auch auf dem Klageweg scheinen den Stadtverordneten die Hände gebunden. Sollte das Bauvorhaben die Vorgaben des B-Plans überschreiten, könnte nur klagen, wer auch geschädigt ist. Dafür kommen beispielsweise Nachbarn infrage, denen die Sicht verbaut wird. Doch die Nachbarn sind mit Lelbach in einer Baugemeinschaft verbunden.

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