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Die Voltaire-Gesamtschule in der Lindenstraße.

© Ottmar Winter

Streit mit dem Schulamt: Potsdamer Voltaire-Rektorin geht gegen Suspendierung vor

In der Potsdamer Voltaire-Schule wurde überraschend die Schulleiterin abgelöst. Der Fall beschäftigt nun das Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt. 

Potsdam - Die überraschende Suspendierung der Direktorin der Voltaire-Gesamtschule zum Schuljahresanfang wird voraussichtlich ein Fall für das Potsdamer Verwaltungsgericht. Gegen ihre Suspendierung habe die Leiterin den einstweiligen Rechtsschutz beantragt, sagte ein Sprecher des Gerichts den PNN jetzt auf Nachfrage - es handelt sich dabei um einen juristischen Schutz vor irreversiblen Folgen, sollte sich ein Klageverfahren über Jahre hinziehen. Weitere Details nannte der Sprecher nicht. Auch die Leiterin ist derzeit für die PNN nicht zu erreichen, hatte schon Anfang August keine Angaben gemacht.

Der Fall sorgte für Spekulationen 

Die Entscheidung hatte für erhebliche Unruhe an der Schule in der Lindenstraße gesorgt, den Eltern war sie vom Schulamt in Brandenburg a.d. Havel Anfang August bekannt gemacht worden. Die eigentlich als renommiert geltende Einrichtung  mit 870 Schülern und mehr als 85 Lehrern steht seither unter kommissarischer Leitung. Von weiteren Nachfragen bat das Schulamt die Eltern abzusehen, "aus datenschutzrechtlichen Gründen". Daraufhin meldeten sich zum Beispiel einige Eltern bei den PNN, hier werde eine für das Ministerium unbequeme Direktorin mundtot gemacht. Aus dem Kollegium hieß es hingegen gegenüber den PNN, die geschasste Leiterin sei oft zu stark auf Kontrolle ausgewesen. 

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Dazu passt ein Vorfall aus dem vergangenen Jahr: Im Sommer 2019 hatten Bauarbeiter des Kommunalen Immobilienservice (KIS) bei Routinearbeiten versteckte Überwachungskameras in der Schule entdeckt, eine davon sogar auf der Jungentoilette. Nachdem das aufgeflogen war, wurde der Hausmeister vom Dienst freigestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn - aber auch gegen die Rektorin. Zuletzt war aber dieses Verfahren wegen "geringer Schuld" gegen eine Geldzahlung eingestellt, dies dient der Entlastung der Justiz bei vergleichsweise milden Vergehen. Unklar blieb schon damals, ob das allein der Grund für die Suspendierung ist. Auch das Ministerium wollte damals nicht näher Auskunft geben. 

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