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Das Klinikum "Ernst von Bergmann" in Potsdam. 

© Ottmar Winter

Städtisches Bergmann-Klinikum: Bürgerbegehren für Klinikum vor Abschluss

Viele Potsdamer haben bereits das Bürgerbegehren für verbesserte Bedingungen am Bergmann-Klinikum unterschrieben. Nun muss die Zulässigkeit geprüft werden. Ob das Begehren erfolgreich sein wird, ist aber noch immer unklar. 

Potsdam - Noch vor Weihnachten wollen die Initiatoren des Doppel-Bürgerbegehrens für sofort verbesserte Lohn- und Arbeitsbedingungen am kommunalen Klinikum „Ernst von Bergmann“ ihre Unterschriftensammlung erfolgreich beendet haben. Schon jetzt hätten rund 14.000 Potsdamer das Anliegen unterzeichnet, teilten die Aktivisten in den sozialen Netzwerken mit – damit sind die nötigen zehn Prozent der Wahlberechtigten fast erreicht, die für den Abschluss der ersten Stufe des Bürgerbegehren notwendig sind.

Allerdings ist es ungewiss, wie es danach weitergeht. So hatte Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) bereits angekündigt, die im neuerdings CDU-geführten Landesinnenministerium angesiedelte Kommunalaufsicht werde sich mit den Anliegen des Bürgerbegehrens und damit dessen Rechtmäßigkeit befassen müssen. Aus seiner Sicht würden die Forderungen das Klinikum in eine ernste finanzielle Schieflage bringen. Hintergrund sind auch die engen Grenzen, was Bürgerbegehren im Land behandeln können und was eben nicht. Gleichwohl hatte der Kommunalrechtsexperte Thorsten Ingo Schmidt von der Universität Potsdam bereits im Juli gegenüber den PNN deutlich gemacht, er halte das damals gestartete Begehren für zulässig – darin werden einmal für den gesamtem Klinikkonzern die sofortige Rückkehr in den Tarif für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie die Schaffung eines Personalbesetzungs- und Entlastungsplans für die Mitarbeiter gefordert.

Klinikum schon jetzt kaum zu Investitionen in der Lage

Bestätigt die Kommunalaufsicht das Bürgerbegehren, muss sich die Stadtverordnetenversammlung mit den Forderungen beschäftigen. Hier hatte zumindest Oberbürgermeister Schubert mit Blick auf die weitreichenden Tarifforderungen deutliche Skepsis durchblicken lassen. Bisher will die Stadtspitze zumindest für das Pflegepersonal im nächsten Jahr wieder TvÖD einführen, auch um in Zeiten des Fachkräftemangels konkurrenzfähig gegenüber etwa der Berliner Krankenhauslandschaft zu bleiben. Der Rest der Belegschaft im Klinikum, etwa in der Verwaltung, soll hingegen nur stufenweise, über fünf Jahre gestreckt, zum TVöD zurückgeführt werden. Gleichwohl hatten Schubert und auch das Klinikum erklärt, selbst diese gestreckte Lohnerhöhung werde das Klinikum belasten, angesichts mangelhafter Landesförderung sei das Haus schon jetzt kaum noch zu dringend nötigen Investitionen in der Lage. Im November hatten ferner Vertreter von Tochtergesellschaften des Klinikums, zum Beispiel in der strukturschwächeren Stadt Forst in der Lausitz, vor der Einführung des TvÖD an ihrem Standort gewarnt – das könne man finanziell nicht stemmen.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Stadtverordneten die Forderungen aus dem Bürgerbegehren als zu weitreichend ablehnen. Dann müssten die Potsdamer über die Forderungen abstimmen, das wäre dann vermutlich im nächsten Jahr der Fall.

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