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Exklusiv

„Schockstarre“ überwunden: Mehrheit in Potsdam für Kita-Rückzahlung von 45 Millionen Euro

Als sie die neue Zahl hörten, sind die Politiker im Hauptausschuss in eine „Schockstarre“ verfallen: Trotzdem wollen sie die zusätzlichen Kosten für Geschwisterkinder-Rabatte mittragen.

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Potsdam - Nicht 20 Millionen Euro, sondern mehr als doppelt so viel, nämlich 45 Millionen Euro: Die Stadt Potsdam wird im Streit um zu viel gezahlte Kita-Elternbeiträge deutlich tiefer in die Kasse greifen müssen als bislang angenommen. Als Familiendezernentin Noosha Aubel (parteilos) am Mittwochabend im Hauptausschuss diese neue Zahl bekannt gab, erntete sie eisiges Schweigen, so berichten es Teilnehmer. Die Anwesenden, so nahm es einer wahr, seien regelrecht in „Schockstarre“ verfallen. Nichtsdestotrotz signalisierten die Fraktionen von Linke, CDU/ANW, Grünen und Die Andere am Donnerstag bereits Zustimmung, eine Mehrheit im Stadtparlament scheint damit sicher.

Grund ist ein neues Gerichtsurteil

Grund für den satten Nachschlag auf den erst im Januar von den Stadtverordneten beschlossenen 20-Millionen-Kompromiss ist wie gestern berichtet ein neues Gerichtsurteil, das die sogenannte Geschwisterkindregelung betrifft. Diese Rabattregelung war bei besagtem Kompromiss, den die Stadt mit dem Kitaelternbeirat ausgehandelt hatte, unberücksichtigt geblieben.

Das Rathaus hatte den entsprechenden Passus nach Auffassung des Potsdamer Amtsgerichts so missverständlich formuliert, dass er als Rabatt ausgelegt werden kann, selbst wenn nur ein Kind eine Kindertagesstätte besucht. Geklagt hatte laut dem den PNN vorliegenden Urteil eine Potsdamer Familie gegen ihren Träger, den Landessportbund-Service, wo eines ihrer vier Kinder ab Mitte 2016 untergebracht war. Im Fokus stand dabei folgender Satz aus der Kitasatzung: „Haben Zahlungsverpflichtete mehrere unterhaltsberechtigte Kinder, verringert sich der Elternbeitrag für Eltern mit einem Kind um jeweils 20 Prozent pro Kind.“ Der Kitaträger legte das so aus, dass den Eltern 60 Prozent Rabatt für ihr Kitakind zusteht – schließlich gelte die Rabattregel erst ab Kind Nummer zwei. Die Eltern forderten jedoch 80 Prozent, weil nach Ansicht ihres Juristen bereits ab dem ersten Kind ein Rabatt von je 20 Prozent gilt. Die klagenden Eltern hätten allein durch diesen Passus knapp 1200 Euro zu viel gezahlt. Das Gericht teilte diese Auffassung und sprach den Eltern zusätzlich fünf Prozent Zinsen auf die Summe zu.

Das Urteil betrifft alle Eltern mit mehr als einem Kind

Um weitere juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden – schließlich hatte es bereits ein ähnliches Urteil in Bezug auf den Kitaträger Arbeiterwohlfahrt (Awo) gegeben –, will das Rathaus das aktuelle Urteil bei der Rückzahlung der Kitabeiträge zusätzlich berücksichtigen. Es betrifft alle Eltern mit mehr als einem Kind. Um wie viele Fälle es konkret geht, ist noch unklar. Voraussichtlich müsse man rund 15 Millionen Euro für die neue Auslegung der Geschwisterkindregelung zusätzlich ausgeben, sagte Stadtsprecher Jan Brunzlow auf PNN-Anfrage. Weitere etwa 30 Millionen Euro kostet die Rückzahlung der ohnehin zu hoch angesetzten Kitabeiträge an die Eltern. Die Differenz zum beschlossenen 20-Millionen-Euro-Kompromiss erklärt sich laut Brunzlow dadurch, dass die Regelung wie berichtet auch auf das Jahr 2015 angewendet werden soll. Beschlossen hatten die Stadtverordneten die Rückzahlung lediglich für die Zeit zwischen 2016 und Juli 2018. Der Kita-Elternbeirat hatte das neue Urteil wie berichtet bereits zum Anlass für finanzielle Nachforderungen genommen, wie sie die Stadt nun umsetzen will.

Das Echo in der Stadtpolitik fiel am Donnerstag hingegen gemischt aus. Zustimmung kam von den Fraktionen von Linke, CDU/ANW, Grünen und Die Andere. Zwar will sich Linke-Fraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg die konkrete Zusammensetzung der 45 Millionen Euro in den Diskussionen im Jugendhilfe- und im Finanzausschuss noch einmal erläutern lassen. Wenn es jedoch plausibel sei, führe kein Weg an einer rückwirkenden Anpassung der Geschwisterkindregelung vorbei, sagte er den PNN. Er gehe aber von einer überschaubaren Zahl von Fällen aus, so Scharfenberg.

Auch Grüne und CDU stimmen dem Rathaus zu

Auch die CDU/ANW will den vom Rathaus vorgeschlagenen Weg mitgehen. „Wir werden uns an die Rechtslage und die Rechtsprechung halten müssen“, sagte Fraktionschef Matthias Finken auf Anfrage. Es gelte, weitere Klagen von Eltern und somit weitere finanzielle Risiken für die Stadt zu vermeiden. Aus dem gleichen Grund wollen auch die Grünen den finanziellen Mehrbedarf absegnen. Man könne Fehler, die von Stadt und Stadtpolitik gleichermaßen gemacht worden seien, nicht auf dem Rücken der Eltern austragen, sagte Grünen-Fraktionschef Peter Schüler. Ähnlich sieht es die Fraktion Die Andere. „Wir haben immer auf eine Rückzahlung der zu viel erhobenen Kitabeiträge gedrängt“, sagte Fraktionsvorsitzender André Tomczak. „Entsprechend tragen wir das mit.“

Wesentlich zurückhaltender ist die SPD. Fraktionschef Pete Heuer sagte, es gebe auch andere Möglichkeiten, eine falsche Satzung anzupassen, etwa durch das rückwirkende Inkraftsetzen der Geschwisterkindregelung von 2015, bei der für jede Anzahl von Kindern konkrete Summen festgelegt waren. Auch von der Fraktion Bürgerbündnis/FDP kommt Kritik. Wegen einer „schlampigen Verwaltungsvorlage“ bekämen Eltern nun womöglich einen unberechtigten finanziellen Vorteil, sagte Fraktionschef Wolfhard Kirsch. Das Rathaus müsse das Urteil juristisch prüfen, „damit es nicht zu unberechtigten Zahlungen kommt“, forderte er.

Das geplante Auszahlungsverfahren an die Eltern wird durch das neue Urteil laut Rathaus nicht verzögert. Die Anträge sollen Mitte nächster Woche im Internet abrufbar sein, sagte Stadtsprecher Brunzlow. In den Formularen werde sich auch ein Passus zur Geschwisterkindregelung finden, der von den Eltern entsprechend ausgefüllt werden müsse. Wenn die Stadtverordneten wie geplant am 8. Mai den erforderlichen Nachtragshaushalt beschließen, könnten betroffene Eltern ab Juni mit Auszahlungen rechnen.

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