zum Hauptinhalt
Verwaist. Die umzäunte Anlage wurde „Spielplatz der Schande“ getauft.

© Andreas Klaer

Satzung wird verschärft: Damit kein „Spielplatz der Schande“ mehr entsteht

Die Satzung legt eine Mindestausstattung fest. Bei Verstößen gegen die Regeln für Wohninvestoren zum Bau von Spielanlagen in Potsdam werden Geldbußen fällig.

Potsdam - Die Nachricht ist eigentlich schon vier Jahre alt: Damals verkündete das Rathaus nach einigen Debatten, dass die sogenannte Spielplatzsatzung verschärft wird – und damit die Pflicht von Investoren zur Herstellung von neuen Spielplätzen bei ihren Wohnbauvorhaben. Auch die Stadtverordneten stimmten dafür, diese Satzung öffentlich für Stellungnahmen auszulegen – doch passiert ist seitdem nur wenig. Erst jetzt ist das Verfahren beendet worden, mit einem finalen Beschluss der Stadtverordneten vor der Sommerpause soll die Satzung nun in Kraft treten können.

[Was ist los in Potsdam und Brandenburg? Die Potsdamer Neuesten Nachrichten informieren Sie direkt aus der Landeshauptstadt. Mit dem neuen Newsletter Potsdam HEUTE sind Sie besonders nah dran. Hier geht's zur kostenlosen Bestellung.

Über die anstehenden Änderungen hat nun die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung informiert. Demnach besteht künftig die Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen bereits bei Bauvorhaben mit mehr als drei statt bisher vier Wohnungen besteht. Gleichzeitig wird den Bauherren aber auch die Möglichkeit eingeräumt, diese Verpflichtung durch die Zahlung eines Geldbetrages an die Stadtverwaltung abzulösen. Diese entscheidet im Einzelfall, ob das möglich ist. 

„Die dann von den Bauherren gezahlten Beträge werden für den Bau, die Instandsetzung oder Modernisierung öffentlicher Kinderspielplätze verwendet“, so das Rathaus in seiner Information. Als wesentliche Neuerung wird laut Rathaus auch jenen Kindern und Jugendlichen der uneingeschränkte Zugang und die Nutzung der auf Grundlage der Satzung errichteten Spielflächen möglich gemacht, die dort nicht wohnen – aber zum Beispiel mit Freunden von dort herumtoben wollen.

Spielplatz nur für Kinder der Wohnanlage

Diese scheinbare Selbstverständlichkeit ist keine. Es war Mitte 2014, als ein Konflikt um einen von Boulevardmedien als „Spielplatz der Schande“ getauftes Areal im Bereich der damals neu errichteten Wohnanlage an der ehemaligen Ruinenbergkaserne überregional Schlagzeilen machte: Es ging um eine weitgehend verwaiste und zugleich umzäunte Spielanlage im Wohngebiet Ruinenbergkaserne, die nach Beschwerden von Nachbarn nur noch wenige Kinder aus den angrenzenden Häusern nutzen durften – andere Kinder aus dem Viertel mussten hingegen draußen bleiben.

Spielplätze nur noch für ausgewählte Kinder soll es in Potsdam nicht mehr geben.
Spielplätze nur noch für ausgewählte Kinder soll es in Potsdam nicht mehr geben.

© Andreas Klaer

Damit sich so etwas nicht wiederholt, hatte die Stadtverwaltung eine neue Kinderspielplatzsatzung auf den Weg gebracht – der Beschluss, diese öffentlich auszulegen und Stellungnahmen von Betroffenen einzuholen, fiel Mitte 2017. Doch dann ward es ruhig um das Vorhaben, die besagte öffentliche Auslegung fand erst Ende 2020 statt. Warum es so lang dauerte, dafür machte Rathaussprecherin Christine Homann am Montag eine Vielzahl von Gründen verantwortlich – unter anderem habe der Fachbereich eben noch andere Aufgaben prioritär abarbeiten müssen.

Bauholding Pro Potsdam kritisiert Pläne 

Kritik an der neuen Satzung kommt von der kommunalen Bauholding Pro Potsdam – die sich an der postulierten Zugänglichkeit für Freunde von an den Spielplätzen lebenden Kindern stört. Dieses Ziel sei „nicht durchsetzbar oder prüfbar“, so das Unternehmen in seiner Stellungnahme zu den Plänen. 

Die Stadtverwaltung wies das zurück: Hürden für das gemeinsame Spielen von Kindern und Jugendlichen müssten abgebaut werden – und bei Problemen durch erhöhten Lärm bei Übernutzung der Spielplätze könne „privatrechtlich eine Überprüfung der Situation durch den Eigentümer erfolgen“, so die Empfehlung.

Mindestausstattung für Spielplatz definiert

Festgelegt wird in der Satzung nun auch die Mindestausstattung der Spielplätze: Das sind bei vier bis zehn neuen Wohnungen ein vier Quadratmeter großer Sandkasten, zwei Spielgeräte wie eine Schaukel, eine Rutschbahn oder ein Kletterturm sowie Sitzplätze für mindestens drei Personen. 

Wer gegen die Satzung verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Und der Spielplatz des Anstoßes? Der war am späten Montagvormittag einmal mehr leer und ungenutzt. Auch die Satzung würde daran nichts ändern – die gilt nur für neue Spielplätze.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false