zum Hauptinhalt
Am ersten Prozesstag umarmten sich Gina F. und Stefan P. noch innig.

© Carsten Holm

Prozess um Potsdamer Raubüberfall: „Warum tut mir Stefan das an?”

Die Angeklagte Gina F. wehrt sich im Golm-Prozess gegen den Vorwurf, 30.000 Euro gestohlen zu haben. 

Von Carsten Holm

Potsdam - Es geht vor dem Landgericht um gewichtige Straftaten: um schweren Raub, um Schläge und einen Angriff mit einem Elektroschocker. Aber am Mittwoch stand einmal mehr das Psychodrama zwischen den beiden Hauptangeklagten im Vordergrund des sogenannten Golm-Prozesses. Nachdem der 36 Jahre alte Stefan P. seine Freundin Gina F. in einem Gespräch mit einem psychiatrischen Sachverständigen wie berichtet beschuldigt hatte, ihm 30 000 Euro gestohlen zu haben, wehrte sich die 30-jährige mit einer von ihrem Berliner Anwalt Peter Zuriel verlesenen Erklärung: „Ich weiß nicht, warum Stefan mir das antut.”

Der Betrag von 30 000 Euro, verschwunden aus der Potsdamer Wohnung von Stefan P., ist ein Kernpunkt in dem Verfahren, in dem den Angeklagten mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Gina F. und Stefan P. waren, so ihre Aussagen seit Prozessbeginn am 27. Januar, davon überzeugt, dass ihr Bekannter R. das Geld gestohlen hatte. Maskiert waren sie am 1. August 2019 mit ihrem Helfer Steven L., 28, in eine Wohnung in Golm eingedrungen, in der R. sich mit drei weiteren Jugendlichen zu einer Kifferparty verabredet hatte. Sie fesselten drei der vier jungen Potsdamer mit Kabelbindern und versuchten, mit Schlägen und einem Elektroschocker die Herausgabe des Geldes zu erzwingen – ergebnislos. Außerdem stahlen sie zwei Geldbörsen. Die drei Täter sind geständig.

[Abonnieren Sie kostenlos den neuen PNN-Newsletter "Potsdam Heute": Hier geht es zur Anmeldung]

In ihrer verlesenen Erklärung schilderte Gina F. das Auf und Ab ihrer Beziehung zu dem Kraftfahrzeugmeister, den sie geliebt habe, obwohl er sie stalkte, sie hätten das Gefühl gehabt, „ein unschlagbares Team” zu sein. Sie sei überzeugt davon gewesen, dass R. ihrem Freund das Geld gestohlen habe: „Ich würde Stefan niemals beklauen”. Ihr Freund hatte sich gegenüber dem Forensiker Ingolf Piezka offenbart, hatte erzählt, dass Gina F. etliche Mahnschreiben mit Zahlungsaufforderungen erhalten habe – und dass diese ausblieben, als sein Geld verschwunden war. „Da bringt er etwas durcheinander”, erklärte F., es habe sich um Energierechnungen wegen ihres Umzugs gehandelt.

Psychiatrische Untersuchung veranlasst

Stefan P. und Steven L. sind bereits psychiatrisch untersucht worden. Der Potsdamer Strafverteidiger Matthias Schöneburg wollte prüfen lassen, ob die Steuerungsfähigkeit seines Mandanten P. während der Tat möglicherweise eingeschränkt gewesen sei und die Unterbringung in einer geschlossenen Therapie des Maßregelvollzugs in Betracht komme. Nach dem Gutachten Piezkas könnte das Gericht dies erwägen.

Den Antrag von Strafverteidiger Zuriel, auch Gina F.  psychiatrisch untersuchen zu lassen, hatte das Gericht abgelehnt, obwohl die Angeklagte 2016 für gut einen Monat zur Behandlung in einer psychosomatischen Klinik an der Müritz untergebracht war. Zuriel kam am Mittwoch einen Schritt weiter: Gina F. befreite die Ärzte und Psychologen, die sie damals behandelten, von der Schweigepflicht. Sie werden nun vor der Großen Strafkammer als Zeugen gehört – und vielleicht gibt das Gericht dann doch noch Zuriels Antrag auf eine Exploration statt.

Keine Minderung der Steuerungsfähigkeit

Psychiater Piezka hatte auch Steven L. untersucht. Nun trug er das Ergebnis vor: von einer Minderung der Steuerungsfähigkeit sei nicht auszugehen. Immer wieder kam es am Mittwoch im Landgericht zu Dialogen, die den Charakter von Realsatire hatten. Stefan P. hatte seit einer von Anwalt Schöneburg am ersten Prozesstag von seinem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht. Gestern, als es um seine Beziehung zu Gina F. ging, meldete er sich plötzlich zu Wort: „Darf ich ´mal was sagen dazu?” Schöneburg wollte ihn vermutlich vor sich selbst schützen. „Du sagst nichts!“, beschied er ihn mit großer Strenge. P. gehorchte und blieb still.

Mehrfach hatte der Angeklagte Steven L. während des Prozesses den Geduldsfaden der Richter und Anwälte einer Zerreißprobe unterworfen. Mal meldete er sich, als an einem Montagmorgen alle Prozessbeteiligten versammelt waren und auf ihn warteten, höchst kurzfristig krank: Corona-Verdacht. Prozesstag verschoben. Der Verdacht bestätigte sich nicht. Ein anderes Mal kam er einfach nicht. Man wartete. Zehn Minuten, eine halbe Stunde. Da waren es Probleme mit seinem Auto.

Mandant zwischenzeitlich verschwunden

Gestern fehlte L. nach einer Sitzungsunterbrechung. „Wo ist Ihr Mandant”, fragte die Protokollbeamtin seinen Verteidiger Alexander Kleinert. „Ich weiß es nicht”, antwortete der. Er telefonierte aus dem Gerichtssaal: „Ich bin`s, Dein Anwalt. Wo bist Du?“ Dann gab er allen die Neuigkeit bekannt: „Er ist gleich hier, steht schon vor dem Gerichtsgebäude. Er kommt gleich ´rein”. Richter Jörg Tiemann war sichtlich ungehalten: „Besser ist das.”

Er fragte L. nach dem Grund der erneuten Verspätung. Der versuchte nicht, sich nach Art von Grundschülern herauszureden, die schon mal sagen, dass sich ihre U-Bahn oder Tram verfahren habe. Bei L. war es gestern, mal wieder, der allzu dichte Straßenverkehr. „Der macht mich wahnsinnig”, sagte Kleinert leise.

Zur Startseite