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Von diesem Spielplatz im Schlaatz verschwand Elias.

© Andreas Klaer

Prozess in Potsdam: Sicherungsverwahrung für Silvio S.?

Der verurteilte Mörder von Elias und Mohamed steht ab Freitag erneut in Potsdam vor Gericht. Es geht um die Frage, ob Silvio S. nach Verbüßung seiner Haftstrafe doch noch in Sicherungsverwahrung kommt.

Potsdam - Kein Kriminalfall, kein Prozess hat Potsdam in den vergangenen Jahren so sehr bewegt wie die Entführung des sechsjährigen Elias aus dem Schlaatz 2015 und das anschließende Verfahren gegen Silvio S.: Ab Freitag steht der Doppelmörder, der auch den kleinen Mohamed aus Berlin missbrauchte und tötete, wieder vor dem Potsdamer Landgericht. Es geht um die Frage, ob der 35-Jährige aus Kaltenborn (Teltow-Fläming), der in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel inhaftiert ist, nach Verbüßung seiner Haftstrafe doch noch in Sicherungsverwahrung kommt.

Die Sicherungsverwahrung ist anders als die Haft keine Strafe für ein Verbrechen. Sie dient dazu, die Allgemeinheit vor Tätern zu schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiterhin als gefährlich gelten.

Landgericht Potsdam: lebenslange Haft für Silvio S.

Die erste Große Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Theodor Horstkötter hatte Silvio S. im Sommer 2016 wegen Mordes und schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Zugleich hatte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Entlassung schon nach 15 Jahren unmöglich macht. Den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Sicherungsverwahrung hatten die Potsdamer Richter allerdings abgelehnt, da ein Gutachter keine gesicherte Gefährlichkeitsprognose erstellen konnte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das erste Urteil des Landgerichts als teilweise fehlerhaft eingestuft. Zwar hatte der BGH die Revision von Silvio S. verworfen, dafür folgte er aber der Revision der Staatsanwaltschaft und verwies das Verfahren zurück an das Landgericht. Das Potsdamer Gericht habe Fehler gemacht, indem es nicht ausreichend bewertete, dass S. beide Taten binnen kurzer Zeit und sehr brutal verübt habe, hatte der BGH entschieden. Nun wird an der fünften Strafkammer des Landgerichts noch einmal über die Frage der Sicherungsverwahrung verhandelt – ohne dass der Fall komplett neu aufgerollt wird. Bislang sind drei Verhandlungstage angesetzt.

Urteil am 24. Mai erwartet

Für den ersten Verhandlungstag am Freitag sei ein Zeuge geladen, der in seiner Eigenschaft als Psychologe zur Haftsituation des Angeklagten Auskünfte erteilen soll, wie Gerichtssprecherin Sabine Dießelhorst auf PNN-Anfrage sagte. Zudem ist der renommierte forensische Psychiater Matthias Lammel als Sachverständiger geladen, der schon Gutachter im ersten Verfahren war. Nach derzeitigem Stand soll ein Urteil am 24. Mai verkündet werden – gegen das wieder die Möglichkeit der Revision besteht.

Die Verteidigung plädiert gegen eine Sicherungsverwahrung: Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben, sagte der Verteidiger von Silvio S., Mathias Noll, den PNN. Es sei bei seinem Mandanten in der Gesamtschau kein medizinischer Hang erkennbar, dass er nach seiner Freilassung weitere Straftaten begehe. So sei Silvio S. vor den Taten nicht in Erscheinung getreten. Noll sagte, seit dem ersten Prozess hätten sich keine neuen belastbaren Gesichtspunkte ergeben.

Ferner müsse eine Sicherungsverwahrung ohnehin noch einmal geprüft werden, sollte sein Mandant einst, nach Verbüßung seiner lebenslangen Haftstrafe, doch noch freikommen. Selbst wenn sein Mandant zu Sicherungsverwahrung verurteilt werden würde, „wird er die Sicherungsverwahrung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie antreten“. Dies sei nach derzeitigem Recht nahezu ausgeschlossen, erklärte Noll. So seien Strafgefangene mit angeordneter Sicherungsverwahrung laut Gesetz intensiv zu betreuen, um ihre Unterbringung in der Sicherungsverwahrung entbehrlich zu machen. Ferner müsse vor einer solchen Maßnahme erneut ein Sachverständiger klären, ob die Gefährlichkeit fortbestehe.

Würde Silvio S. nach seiner Entlassung weitere Kinder missbrauchen?

Dieser Punkt ist wichtig, weil es um die Frage geht: Würde Silvio S. nach einer Entlassung – dann schon in fortgeschrittenem Alter von mindestens 55 Jahren – weitere Kinder missbrauchen und umbringen? In seiner Wohnung in Kaltenborn waren Gegenstände gefunden worden, mit denen er womöglich weitere Kinder anlocken wollte.

Bis heute ungeklärt ist etwa der Fall der seit Mai 2015 vermissten, damals fünf Jahre alten Inga aus Sachsen-Anhalt. Die Ermittler hatten seinerzeit überprüft, ob Silvio S. auch für das Verschwinden des Mädchens verantwortlich sein könnte, aber keine Anhaltspunkte gefunden.

Bisher noch keine Erstellung seines Täterprofils

Bei der Staatsanwaltschaft Potsdam gibt man sich zurückhaltend: Erst nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme im Gerichtssaal könne entschieden werden, welcher Antrag zu stellen sei, erklärte Sprecherin Dorina Dubrau – es ist also offen, ob man an der Sicherungsverwahrung festhält.

Die im ersten Prozess angekündigte Erstellung eines Bewegungsprofils von Silvio S., das über die Ortungsdaten seines Handys möglich wäre, würde erst nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss geprüft, „wie von Anfang an beabsichtigt“, so Dubrau. Indizien für weitere Straftaten hätten sich bisher nicht ergeben, hieß es.

Suche nach Elias war ein beispielloser Einsatz

Auch die Polizei verfolgt den Fall aufmerksam. Für die Brandenburger Beamten war die Suche nach Elias ein beispielloser Einsatz, Tausende Polizisten durchkämmten immer wieder den Stadtteil. Auch viele Freiwillige schlossen sich zu Suchtrupps zusammen, meist über soziale Netzwerke.

Die Polizei hatte in der Folge zeitweise eine mobile Wache am Schlaatz errichtet, um direkt vor Ort ansprechbar zu sein. Ebenfalls ist man seither auf Facebook, Twitter und Instagram aktiv, um auf Information in den sozialen Netzwerken schnell reagieren zu können.

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