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Silvio S. hält sich einen Aktenordner vors Gesicht, als er in den Gerichtssaal geführt wird. 

© Ralf Hirschberger/dpa

Prozess gegen Kindermörder Silvio S. in Potsdam: Warum sein Schweigen für die Psychologen so schwierig ist

Auch im zweiten Prozess äußerte sich Doppelmörder Silvio S. nicht – das erschwert seine Beurteilung. Denn sie müssen einschätzen, wie gefährlich der 35-Jährige ist.

Potsdam - In Handschellen betritt er den Gerichtssaal, hat Mühe, mit gefesselten Händen den Papphefter vors Gesicht zu halten, zum Schutz vor den Kameras. Silvio S., der Mörder des sechsjährigen Elias aus Potsdam und des vierjährigen Flüchtlingsjungen Mohamed aus Berlin, ist noch schmächtiger geworden in der Haft. Nachdem ihm die Handschellen abgenommen worden sind, setzt er sich neben seine beiden Verteidiger, legt die dünnen Arme auf den Tisch, faltet die Hände, lächelt unsicher und macht dann am Freitag das, was er bereits beim ersten Prozess vor dem Potsdamer Landgericht vor drei Jahren gemacht hat: Er schweigt. Zu seinem eigenen Schutz.

Auch beim zweiten Prozess - bei dem es nach einer erfolgreichen Revision der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (BGH) um die Frage geht, ob der heute 35-Jährige nach Verbüßung seiner lebenslangen Haftstrafe in Sicherungsverwahrung muss - äußert sich der Mann aus dem Dorf Kaltenborn (Teltow-Fläming) nicht. Das macht es für Gutachter und Richter so schwierig zu beurteilen, wie gefährlich der gelernte Fliesenleger und ehemalige Wachschützer noch wäre, wenn er nach vielen Jahren Haft entlassen würde.

Ist er ein unheilbarer Triebtäter?

Wann das sein könnte, ist ungewiss, denn im Urteil vom Juli 2016 haben die Richter auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das bedeutet, dass die lebenslange Haftstrafe nicht wie sonst üblich nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird, sondern der Verurteilte erst frei kommen kann, wenn er als ungefährlich eingestuft wird. Das macht aus Sicht der Verteidigung eine Sicherungsverwahrung ohnehin obsolet.

Sicherungsverwahrung ja oder nein – um das beurteilen zu können, müsste gesichert sein, dass Silvio S. aus einem Hang tötete, er ein unheilbarer Triebtäter ist, der sich nicht unter Kontrolle hat. Der Forensische Psychiater Matthias Lammel, dessen Gutachten maßgeblich für die Ablehnung der Sicherungsverwahrung im ersten Prozess war, betont am Freitag erneut vor Gericht: „So lange Herr S. nichts dazu sagt, muss ich dabei bleiben.“ Er könne keine gesicherte Gefährlichkeitsprognose erstellen, weil sich der Doppelmörder nicht zu seinen Taten und seinem Motiv äußere. So könne er nicht sicher sein, dass sich Silvio S. aus einer pädophilen Neigung heraus an den Jungen verging. Nicht auszuschließen wäre auch, dass sich der bis zu den beiden Morden im Jahr 2015 völlig unbescholtene Brandenburger die Kinder schnappte, weil ihm die Vergewaltigung einer Frau als zu riskant erschien. In der Beurteilung der Wiederholungsgefahr sei das ein Unterschied. Allerdings gibt es durchaus Anzeichen, dass Silvio S. ganz gezielt Phantasien mit Kindern nachgab, wie Staatsanwalt Peter Petersen betont: In der Wohnung in seinem Elternhaus wurde eine Kinderpuppe gefunden, die er zur Befriedigung seines Sexualtriebs benutzte.

Im Gefängnis wurde er von Sexualstraftätern unter Druck gesetzt

Hauptsächlich aufgrund der Aktenlage kommt auch der Sachverständige Marcel Fischer zu der Einschätzung, dass bei Silvio S. ein „hohes Rückfallrisiko“ besteht. Das ergebe sich zum Beispiel daraus, dass der 35-Jährige noch nie eine Beziehung hatte. Allerdings sagt auch Fischer, der Psychologe in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg (Havel) ist: Über die Taten habe er mit S. noch nicht gesprochen, dieser befinde sich erst ganz am Anfang seiner Behandlung in der Sozialtherapeutischen Abteilung in der JVA. Nach Brandenburg wurde Silvio S. aus Sicherheitsgründen verlegt, nachdem er in der JVA Luckau-Duben nach PNN-Informationen unter die Fittiche eines „Storchs“ geraten war. Der in Luckau inhaftierte Schwerverbrecher Detlef N. ist einer der Störche genannten Sextäter, über deren Fall 2013 der damalige Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) stürzte. Detlef N. soll Silvio S. massiv unter Druck gesetzt haben, wie der Psychologe vor Gericht indirekt bestätigt – ohne den Namen des JVA-Insassen zu nennen, der S. drangsaliert habe.

Zuvor hatte das Gericht einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter Klaus Feldmann abgelehnt. Es ging dabei um eine Einschätzung Feldmanns zu einem Schmerzensgeldantrag von Elias’ Mutter, der mittlerweile zurückgezogen wurde. Feldmann hatte im Vorfeld des Prozesses geäußert, dass der Antrag Erfolgschancen habe, weil die Taten durch grausame Einzelheiten geprägt gewesen seien. Das sei durch das erste Urteil belegt, entschied das Gericht und setzte den Prozess nach einer Unterbrechung fort. Und für die Beurteilung der Sicherungsverwahrung sei das ohnehin nicht relevant.

Mohameds Mutter wurden vom Jugendamt die Kinder entzogen

Elias’ Mutter erscheint nicht vor Gericht. Aber die Mutter von Mohamed. Am Nachmittag sitzt die Frau aus Bosnien-Herzegowina auf der Nebenklagebank. Vor dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales entführte Silvio S. Mohamed. Aldiana J. hat nicht nur ihn verloren. Ihre anderen drei Kinder habe ihr das Jugendamt weggenommen, weil sie an Angstzuständen leide, erzählt sie vor dem Gerichtsgebäude. Aldiana J. hat noch immer Fragen. Aber womöglich wird sie vom Mörder ihres Kindes nie Antworten bekommen. Nicht am nächsten Prozesstag am kommenden Freitag und auch nicht am 24. Mai, wenn das Urteil fallen soll.

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