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Prozess am Landgericht: Über drei Jahre Gefängnis für Messerstecher

Ein Streit eskalierte, dann zog einer ein Messer: Im Prozess um den versuchten Totschlag am Hauptbahnhof ist das Urteil gefallen. 

Von Valerie Barsig

Potsdam - Wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung muss ein junger Mann für drei Jahre und sechs Monate Jahre ins Gefängnis. Die Erste Strafkammer des Potsdamer Landgerichts sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass Haben M. am 28. Oktober 2018 am Potsdamer Hauptbahnhof insgesamt neunmal mit einem Messer auf seinen Kontrahenten eingestochen hat.

Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, dass die Hintergründe für die Tat nicht allumfassend geklärt werden konnten. Anscheinend gebe es eine „tiefe Abneigung“ zwischen Täter und Opfer. Möglicherweise waren ethnische Gründe oder unterschiedliche politische Ansichten Auslöser der Tat. Auch persönliche Gründe könnten eine Rolle gespielt haben, da es bereits einige Wochen vor der blutigen Tat im Oktober 2018 zu einer Auseinandersetzung der beiden Männer gekommen sein soll. 

Das Gericht ist davon überzeugt, dass dem Täter das Schicksal des Opfers an jenem Herbsttag egal gewesen sei. Er habe die tödlichen Verletzungen billigend in Kauf genommen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Der Angeklagte war zur Tatzeit bereits über 21 Jahre alt, daher kam das Jugendstrafrecht nicht mehr zur Anwendung.

Mit der Faust ins Gesicht 

Die Tat ereignete sich am 28. Oktober 2018. Um 20.15 Uhr soll der Angeklagte Haben M. seinem Opfer - beide aus Eritrea - zunächst im Zuge einer Auseinandersetzung das Nasenbein mit einem Faustschlag gebrochen haben. Dann zog er ein Messer und stach neunmal zu - in den Oberkörper und das Gesicht seines 40 Jahre alten Opfers und das "um ihn zu töten", wie der 21-Jährige ankündigte.

Der 40-Jährige habe seine Verletzungen erst bemerkt, als der Messerstecher bereits geflohen war. Ein Bekannter brachte den Verletzten nach Hause und rief einen Notarzt, nachdem er die stark blutenden Wunden erkannt hatte. Der Mann überlebte nur durch eine Notoperation. 

M. kehrte zum Tatort zurück

M. sei nach einiger Zeit zum Tatort zurückgekehrt und dort von Beamten festgenommen worden, berichtete die Polizei. Er kam in Haft. Hintergrund der Auseinandersetzung sollen bereits länger währende Streitigkeiten zwischen den beiden Männern gewesen sein.

» Weitere Informationen und Hintergründe der Tat folgen

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