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Bausünde im Welterbe. Eine der neuen Stadtvillen am Glienicker Horn.

© A. Klaer

Neubauten am Glienicker Horn: „Irreversibler Eingriff in die Welterbelandschaft“

Nach Krisentreffen zu Neubauten am Glienicker Horn: Unesco-Berater stützen Stadtverwaltung

Berliner Vorstadt - Eine Stadtvilla ist schon fast fertig, drei weitere könnten folgen: Die erneuten Bauaktivitäten am Glienicker Horn sorgen bei den Unesco-Beratern vom Internationalen Rat für Denkmalpflege (Icomos) für Verärgerung. Das Ganze sei ein „irreversibler Eingriff in die Potsdam-Berliner Welterbelandschaft der preußischen Schlösser und Gärten“, sagte der für Potsdam zuständige Icomos-Beobachter Thomas Ludwig den PNN auf Nachfrage.

Bereits am 12. Mai habe sich eine Icomos-Delegation von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) ausführlich über die Planungsgeschichte, die rechtlichen Auseinandersetzungen und den aktuellen Stand der Bebauung am Glienicker Horn informieren lassen, so Ludwig. Sein Fazit: Icomos begrüße es, dass die Stadt Potsdam bestrebt sei, solche Fehlentwicklungen zu korrigieren oder künftig zu vermeiden. „Wir stehen diesen Bestrebungen positiv gegenüber, um die Entwicklung der Stadt und das Wachstum der Einwohnerzahlen von Potsdam im Respekt vor der einzigartigen historischen Stadt- und Landschaftsstruktur zu gewährleisten“, so Ludwig.

Wie berichtet hat die Stadt für die letzten vier unbebauten Grundstücke auf der sensibel gelegenen Landzunge des Glienicker Horns vis-à-vis vom Park Babelsberg Baugenehmigungen für zwei- bis dreigeschossige Stadtvillen erteilen müssen. Die Grundstücke sollten eigentlich frei bleiben – so sah es ein noch in den 1990er-Jahren geschlossener Kompromiss zwischen den Grundstückseigentümern, der Stadt und den Denkmalpflegern vor. Damals hatte die Bebauung des Glienicker Horns mit dem sogenannten „Potsdamer Arkadien“ die Unesco zum ersten Mal auf den Plan gerufen. Ludwig erklärte: „Die Unesco hat damals nach einem sorgfältigen Abwägungsprozess davon abgesehen, Potsdams Welterbe, trotz erheblicher Beeinträchtigungen durch die Bebauung des Glienicker Horns, auf die Rote Liste der gefährdeten Welterbestätten zu setzen.“ Vermieden wurde dies seinerzeit nur durch den Verzicht auf die Bebauung der vier Filetgrundstücke an der Spitze der Landzunge.

In der Folge versäumte es die Stadtverwaltung allerdings, den Kompromiss rechtssicher zu machen und die Baurechte im Einvernehmen mit den Eigentümern aus dem Bebauungsplan zu streichen. Ein im Nachhinein veränderter Bebauungsplan – ohne die vier Baurechte – wurde nach Klagen von Eigentümern vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) kassiert, weil die Stadt die Eigentümer nicht angemessen entschädigen wollte. Ein Kompromiss über eine Bebauung in geringerem Umfang scheiterte, danach verlor die Stadt vor zwei Jahren das entscheidende Gerichtsverfahren im Kampf um die Baurechte, abermals am OVG. Zwar sah auch das OVG die massiven Eingriffe in die Welterbezone durch eine Bebauung als gegeben an, doch sei die Stadt an dem Dilemma selbst schuld: Die Verwaltung könne sich nicht nachträglich auf denkmalrechtliche Probleme berufen, die sie im geltenden B-Plan bereits als angemessen gewürdigt erklärt habe, so der Tenor des OVG-Urteils. Seitdem haben alle vier Areale die Eigentümer gewechselt, die nun die laut B-Plan zulässigen Baumassen ausschöpfen.HK/pee

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