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Nach tödlichem Unfall auf A2: Feuerwehr-Angehörige gleich behandeln

Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter ordnet nach dem Tod zweier Feuerwehrmänner während eines Einsatzes auf der A2 Neuregelung der Hinterbliebenen-Versorgung an.

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Potsdam - Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) hat nach dem schweren Unfall mit zwei im Einsatz gestorbenen Feuerwehrleuten gefordert, die Versorgung der Hinterbliebenen neu zu regeln. Das sagte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch den PNN. Schröter will demnach prüfen lassen, wie die Versorgung von Angehörigen von getöteten Feuerwehrleuten angepasst werden kann. Künftig sollten die Hinterbliebenen von hauptberuflich und ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleuten „in solchen Fällen gleichgestellt“ werden, sagte der Ministeriumssprecher. Es solle keine Unterschiede mehr zwischen den Rettern und ihren Familien gemacht werden. Die Fachabteilung des Innenministeriums werde nun prüfen, was dafür genau geändert werden muss. „Da sind verschiedene Optionen denkbar“, sagte der Sprecher – das reiche von kleinen Anpassungen bis zu Gesetzesänderungen: „Es wird getan, was notwendig ist.“

Wie berichtet waren die beiden Feuerwehrleute am frühen Dienstagmorgen auf der A2 bei Netzen tödlich verunglückt. Ein Lastwagen hatte ein Feuerwehrfahrzeug gerammt. Daraufhin kippte der Wagen um und begrub die beiden 23 und 38 Jahre alten Feuerwehrleute unter sich. Beide waren zum Unfallzeitpunkt für die Freiwillige Feuerwehr Kloster Lehnin im Einsatz. Einer der beiden Männer ist gleichzeitig Berufsfeuerwehrmann in Potsdam gewesen, war zur Dienstzeit aber als Ehrenamtler unterwegs. Deshalb gelten für beide die Bedingungen für die Freiwillige Feuerwehr. Versichert waren die Männer bei der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg. In ihrer Satzung sind die Leistungen für angestellte Feuerwehrleute und ehrenamtlich tätige Feuerwehrmänner festgelegt.

Große Unterschiede zwischen freiwilliger Feuerwehr und Berufsfeuerwehr

Angehörige von Berufsfeuerwehrleuten erhalten im Todesfall Hinterbliebenenrenten in Abhängigkeit vom Jahresgehalt der Verstorbenen, sowie zusätzlich 4560 Euro Sterbegeld. Außerdem werden anfallende Überführungskosten von der Versicherung getragen. Bei Angehörigen ehrenamtlich tätiger Feuerwehrleute in den freiwilligen Wehren kommen über die Feuerwehr-Unfallkasse weitere Mehrleistungen hinzu. Die Kinder ehrenamtlich tätiger Feuerwehrleute bekommen eine Halbwaisenrente in Höhe von 210,60 Euro zusätzlich zu der ihnen zustehenden Hinterbliebenenrente. Die Witwenrente beträgt zusätzlich zur Hinterbliebenenrente 315,90 Euro bis zum 45. Lebensjahr der Hinterbliebenen und 421,20 Euro danach. Außerdem bekommen die Angehörigen 7020 Euro zur Sicherstellung der Beisetzung und einen Einmalbetrag in Höhe von 26 000 Euro. Die Höhe der Leistungen wird auf Basis einer Einzelfallprüfung gezahlt. Bei einem Unfalltod werden die Zahlungen zusätzlich zu den Ansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt. Andere Regelungen gelten, wenn Feuerwehrleute verbeamtet sind.

Der Unfall-Hergang von Dienstag wird indes weiter untersucht. Der 55 Jahre alte Lkw-Fahrer konnte noch nicht befragt werden, sagte am Mittwoch eine Sprecherin der Polizeidirektion West. Der Mann liege schwer verletzt im Krankenhaus. Die Untersuchung der sichergestellten Fahrzeuge dagegen laufe bereits. (mit dpa)

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