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Nach Gerichtsniederlage der Stadt: 60 Klagen gegen hohe Wassergebühren in Potsdam

Im Zusammenhang mit den hohen Potsdamer Wasserpreisen bekommt die Stadt keine Ruhepause. Insgesamt 60 Gerichtsverfahren sind anhängig, wie jetzt bekannt wurde.

Wegen der vergleichsweise hohen Potsdamer Wassergebühren droht der Stadtverwaltung nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht weiteres Ungemach. Aktuell gebe es noch rund 60 offene Gerichtsverfahren zu Wasser-Gebührenbescheiden aus unterschiedlichen Jahrgängen, sagte Rathaus-Chefjustiziarin Karin Krusemark am Mittwochabend im Hauptausschuss, nachgefragt hatte Björn Teuteberg (FDP).

Anlass war wie berichtet ein von den PNN bekannt gemachtes Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts aus dem Monat Mai. Die Richter hatten dabei die Gebührenbescheide eines Potsdamer Ehepaars für Trink- und Abwasser aus den Jahren 2010 bis 2012 als rechtswidrig verworfen, da die Gebührensatzungen fehlerhaft und damit nichtig seien. Die Stadt hat dagegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt. Krusemark räumte aber ein, das Urteil habe „uns kalt erwischt“. Denn noch im Dezember habe es ein gegensätzliches Urteil in einem Verfahren wegen Wassergebühren gegeben, so die Rechtsamtschefin. Man prüfe nun, ob dem Gericht auch alle relevanten Unterlagen zur Verfügung standen oder etwas nicht eingereicht wurde. Im Urteil war bereits gerügt worden, die Stadt sei ihrer „prozessualen Mitwirkungspflicht“ nicht nachgekommen. Zur Klärung sei auch das Rechnungsprüfungsamt eingeschaltet worden, sagte Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD). Ferner habe man auch externe Hilfe angefordert und stehe in Austausch mit dem Verband kommunaler Unternehmen, der die Interessen städtischer Firmen in ganz Deutschland vertritt.

So hatte das Gericht auch bemängelt, dass sich mehrere kommunale Stadtwerke-Unternehmen gegenseitig quersubventionieren – also Gewinne der Energie und Wasser Potsdam (EWP) auch dafür verwendet werden, den Verkehrsbetrieb (ViP) zu stützen. Das Urteil betreffe daher auch andere Kommunen mit ähnlichen Modellen, hieß es im Ausschuss weiter. Unklar sei auch noch, wann nun das OVG eine abschließende Entscheidung treffe. Die Richter hatten auch klargestellt, dass die Rekommunalisierung der Potsdamer Wasserversorgung vor fast 20 Jahren nicht auf die Kunden umgelegt werden dürfe. Der Haus- und Grundeigentümerverein für Potsdam hatte in Reaktion auf das Urteil allen Grundstückseigentümern dazu geraten, gegen noch nicht bestandskräftige Wassergebührenbescheide möglichst Widerspruch einzulegen. 

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