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Die Trauer nach der Bluttat in Babelsberg war riesig. 

© Ottmar Winter PNN

Update

Nach der Bluttat am Oberlinhaus: Arbeitsgericht stoppt Prozess um Kündigung

Die tatverdächtige Mitarbeiterin soll vier Menschen im Oberlinhaus getötet haben. Sie wurde gekündigt, dagegen klagt sie. Nun will das Arbeitsgericht die Ermittlungen abwarten. 

Potsdam - Überraschende Wende im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Potsdam der Oberlin-Pflegerin, die vier Menschen getötet haben soll. Das Arbeitsgericht, vor dem Ines R. gegen ihre Kündigung durch das Oberlinhaus geklagt hatte, hat das Verfahren ausgesetzt, bis der Fall bei der Strafjustiz abgeschlossen ist. Das berichtet die B.Z. unter Berufung auf die Anwälte.

Gerichtssprecher Robert Crumbach bestätigte am Freitag den Bericht. Das Arbeitsgericht Potsdam habe die Aussetzung der Kündigungsschutzklage  angeordnet. "Zunächst soll der Ausgang des gegen die Klägerin geführten Strafverfahrens abgewartet werden", heißt es in einer Mitteilung. Das Gericht gehe davon aus, dass das Ermittlungsergebnis Einfluss auf die Entscheidung haben werde. Ein Gericht könne, wenn die Ermittlung zu einer Straftat auf die Entscheidung Einfluss hat, ein Verfahren bis zur Erledigung des Strafverfahrens aussetzen. Das Gericht habe die Verhandlung auf Antrag einer Partei fortzusetzen, wenn seit der Aussetzung ein Jahr vergangen ist. "Davon kann abgesehen werden, wenn gewichtige Gründe für die Aufrechterhaltung der Aussetzung sprechen", teilt das Gericht mit. Das bedeute aber nicht zwangsläufig, dass das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ausgesetzt werde, bis im Strafprozess ein Urteil gefallen sei. Entscheidend sei das Vorliegen von Ermittlungsergebnissen bei der Staatsanwaltschaft, erläuterte Crumbach auf Nachfrage. Die Verfahrensbeteiligten hätten nun zwei Wochen Zeit, gegen das Aussetzen des Arbeitsgerichtsverfahrens Rechtsmittel einzulegen.  Die 52-jährige Ines R. soll am Abend des 28. April vier Bewohner einer Wohneinrichtung für Behinderte des kirchlichen Oberlinhauses getötet haben. Die Frau hatte sich ihrem Mann offenbart, dieser hatte dann die Polizei informiert. Beamte fanden im Anschluss vier Bewohner im Alter von 31 bis 56 Jahren tot in den Zimmern des Oberlin-Pflegeheims. Eine fünfte Bewohnerin überlebte die Tat schwer verletzt.

Klage der Tatverdächtigen gegen ihre Entlassung

Ines R. wurde noch am selben Abend festgenommen und sitzt seither in der geschlossenen Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin in dem Fall. Parallel klagte R. gegen ihre Entlassung durch das Oberlinhaus. Ihr Mann macht die diakonische Einrichtung mitverantwortlich für die Tat – wegen der Arbeitsüberlastung des Pflegepersonals und unzumutbarer Zustände.

Verfahren ausgesetzt bis Ermittlungen abgeschlossen sind 

Gegenüber den Ermittlern hat sich die Frau bislang nicht geäußert, sich aber einer psychiatrischen Gutachterin offenbart und die Tat geschildet. Juristisch geht es um die Frage, ob Ines R. schuldfähig war – ob es um eine Haftstrafe, also Gefängnis, oder die Einweisung in einen Maßregelvollzug geht.

Anwalt der Frau will Entscheidung

Mitte Juni war erstmals über die Kündigung durch das Oberlinhaus vor dem Arbeitsgericht Potsdam verhandelt worden. Der Anwalt der Frau, Henry Timm, sagte dort, der psychische Zustand der Frau hätte dem Arbeitgeber auffallen müssen. Dem B.Z.-Bericht zufolge will der Anwalt nun gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts, die Verhandlung auszusetzen, vorgehen. Gegenüber der B.Z. kündigte er an, dass er nun prüfe, eine Beschwerde in der nächsten Instanz, beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in der Bundeshauptstadt einzulegen. Damit könnte er dann bei Erfolg eine Entscheidung des Arbeitsgerichts erzwingen. „Alle Fakten liegen auf dem Tisch. Der Fall ist entscheidungsreif“, sagte er. Bei den insgesamt zwei Kündigungen habe es schwere formelle Fehler gegeben. Das Oberlinhaus erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Wir werden zum arbeitsrechtlichen Verfahren keine Stellung nehmen.“

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