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Blick auf den Alten Markt in Potsdam.

© Ottmar Winter

Mobile Bänke für den Alten Markt?: Potsdamer Grüne fordern Verbesserung der Aufenthaltsqualität

Nach Angaben der Stadtverwaltung gibt es keine planungsrechtlichen Vorgaben. Bei der Errichtung von Sitzmöglichkeiten müssen aber denkmalrechtliche Belange beachtet werden.

Von Matthias Matern

Potsdam - Unter anderem mit mobilen Sitzmöglichkeiten und dem Austausch bestehender Poller gegen gestalterisch angepasste Bänke könnte die Aufenthaltsqualität auf dem Alten Markt nach Vorstellung der Stadtverwaltung verbessert werden. Das geht aus einer aktuellen Antwort des Geschäftsbereichs Stadtentwicklung und Bauen auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Stadtverordneten Janny Armbruster hervor. Armbruster wollte wissen, welche planungsrechtlichen Vorgaben es für den Alten Markt gebe, die verhindern, die Aufenthaltsqualität dort zu verbessern.

Solche gebe es nicht, teilte die Verwaltung mit, verwies jedoch auf urheberrechtliche und denkmalrechtliche Belange, die zu beachten seien. Die Anregung der Grünen, die quadratischen Steinpoller zwischen Barberini und Nikolaikirche mit bankähnlichen Holzstreben zu versehen, sei jedoch nicht umsetzbar. Zum einen würde dies das Ziel konterkarieren, die verkehrlich notwendigen Poller zurückhaltend in das Gesamtbild einzufügen. Zum anderen seien diese bereits so hoch, dass durch eine zusätzliche Auflage keine gute Sitzposition möglich sei.

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Dagegen, so der Fachbereich, könnten in Anlehnung an das historische Vorbild Pflanzflächen, deren Einfassung Sitzmöglichkeiten bieten, neben der Haupteingangstreppe der Nikolaikirche neugestaltet werden. Dies müsse aber auch gemäß denkmalrechtlicher und urheberrechtlicher Kriterien erfolgen. Für alle Maßnahmen, auch die mobilen Sitzmöbel, müsste zudem Geld bereitgestellt werden, gibt die Verwaltung zu bedenken.

Armbruster fragte auch nach der Möglichkeit, schattenspendendes Grün zu schaffen. Auch dies sei nicht durch Vorgaben ausgeschlossen, so die Verwaltung. „Relevant sind hierfür insbesondere baumphysiologische, unterirdische leitungstechnische und denkmalrechtliche Rahmenbedingungen sowie Maßgaben zu Nutzungsansprüchen an die Platzflächen“, hieß es weiter. 

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