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Landgericht Potsdam: Drei Kinder als Geiseln

Seit Montag muss sich vor dem Potsdamer Landgericht ein 28-Jähriger verantworten, der die drei Kinder als Geiseln genommen haben soll.

Potsdam - Vor dem Landgericht Potsdam muss sich seit Montag der 28 Jahre alte Vakha K. wegen Geiselnahme verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, am 14. Mai dieses Jahres die drei Kinder seiner in Potsdam lebenden Ehefrau Y. aus erster Ehe in seine Gewalt gebracht zu haben. Dann soll er ihr damit gedroht haben, die zehn, zwölf und 13 Jahre alten Kinder umzubringen, wenn sie ihren Scheidungsantrag nicht zurücknehmen würde.

Der Prozessauftakt der auf fünf Tage angesetzten Hauptverhandlung war kurz. Wegen eines weiteren Termins der Berliner Strafverteidigerin Susanne Lange blieb nur Zeit für die Verlesung der Anklage. Staatsanwältin Dorina Dubrau trug das Ergebnis der Ermittlungen vor: Danach soll K. am 14. Mai, einem Dienstag, gegen 7.30 Uhr unter dem Vorwand, er müsse die Kinder zu einem dringenden Termin begleiten, die Wohnung mit ihnen verlassen haben. Laut Anklage soll K. dann in mehreren Text- und Sprachnachrichten verlangt haben, dass seine Frau Y. den Scheidungsantrag revidiere. „Ruf’ mich dringend an“, habe er geschrieben. Und: „Ich werde lebenslang sitzen“, aber sie werde mit den Kindern nicht glücklich sein können.

Der aus Russland stammende Vakha K., für den eine Dolmetscherin ins Russische übersetzte, sitzt seit sechs Monaten im Neuruppiner Untersuchungsgefängnis, er wurde in Handschellen nach Potsdam gebracht. K. verfolgte den Prozess wie aufgelöst mit tief gesenktem Kopf. Das Strafgesetzbuch sieht für Geiselnahme ein Strafmaß von nicht unter fünf Jahren vor. Die Tat, so der Vorsitzende Richter Klaus Feldmann, sei allerdings „kein klassischer Fall von Geiselnahme“.

Verteidigerin Lange kündigte eine sogenannte Einlassung ihres Mandanten an. Er werde sich an einem der nächsten Verhandlungstage schriftlich oder mündlich zu den Vorwürfen äußern.

Verwandte hatten für Vakha K., der im Untersuchungsgefängnis beim Freigang offenbar friert, eine Wollmütze mitgebracht. Das Gericht nahm sie in Augenschein und gab die Mütze für den Angeklagten frei. Der nächste Verhandlungstag am Landgericht ist für den 26. November vorgesehen.

Carsten Holm

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