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Kriminalität in Potsdam: Prozess nach brutalem Überfall auf Familie

Nach einem ungewöhnlich brutalem Raubüberfall auf eine Potsdamer Familie müssen sich nun die mutmaßlichen Täter vor dem Landgericht verantworten. 

Nauener Vorstadt - Ein ungewöhnlich brutaler Raubüberfall beschäftigt das Potsdamer Landgericht. Dort sind ab dem 22. Oktober vier Männer zwischen 22 und 32 Jahren unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs angeklagt. Zwei der Angeklagten sollen am frühen Morgen des 25. Juli 2017 in das Haus einer Familie in der Nauener Vorstadt eingedrungen sein, während die beiden anderen Beschuldigten in der Nähe in einem Fluchtwagen warteten, wie es in der aktuellen Terminrolle des Gerichts heißt. 
Als die Familie durch die Einbruchsgeräusche aufwachte, begann eine nervenaufreibende Tortur: Denn die beiden Hauptangeklagten sollen das Paar und deren minderjährige Tochter gestoßen, mit einem Messer bedroht und gerade die Mutter mehrfach gegen den Oberkörper und den Kopf getreten haben. Zudem soll einer der Täter – um mehr Geld zu erpressen – das Mädchen getreten, gewürgt und den Eltern gedroht haben, sie würden ihre Tochter nicht mehr wiedersehen. Die Angeklagten sollen schließlich den Vater und die Tochter eingesperrt und das Haus mit Geld, Schmuck und anderen Wertgegenständen verlassen haben, nachdem der Mutter doch noch die Flucht gelungen war.

Den Angeklagten droht mehr als fünf Jahre Haft 

Ein Gerichtssprecher erklärte auf PNN-Nachfrage, die Täter hätten laut Anklage Münzen, Ohrringe und Silberschalen im Wert von rund 3000 Euro mitgenommen. Wie alt das Mädchen genau war, teilte das Gericht wegen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten nicht mit. Drei der Angeklagten sitzen seit Ende Juli beziehungsweise Mitte August in Untersuchungshaft, hieß es weiter. Wie die Polizei auf ihre Spur kam, geht aus der Gerichtsrolle nicht hervor - bei der Festnahme damals hieß es, die Täter seien betrunken gewesen. Für den Prozess sind bis zum 17. Dezember – dann könnte das Urteil fallen – neun Verhandlungstage angesetzt. Den Tätern droht laut Strafgesetzbuch mindestens fünf Jahre Haft.

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