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Kitagebühren in Potsdam: Streit um weitere Rückzahlung hält an

Im aktuellen Streit um die Rückzahlung zu viel gezahlter Kitagebühren hat sich Brandenburgs Bildungsministerium jetzt eindeutig positioniert.

Potsdam - Im Streit darüber, ob auch die aktuell rechtswidrigen Kitagebühren der Stadt Potsdam teilweise zurückgezahlt werden müssen, sieht das Landesbildungsministerium als Aufsichtsbehörde vor allem die privaten Kitaträger in der Pflicht. Diese seien „grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, ihre Beitragsordnungen rechtmäßig auszugestalten“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums auf PNN-Anfrage. Wie berichtet orientieren sich diese Träger an einer Empfehlung aus dem Rathaus.

Doch die dort vorgenommene Berechnung der Gebühren ist nach Ansicht des Ministeriums nicht mit dem Kitagesetz vereinbar – und zwar, weil sich die Beiträge derzeit an den durchschnittlichen und teils extrem veralteten Betriebskosten aller Kitas der Stadt orientieren. In die Berechnung einfließen müssten allerdings die tatsächlichen Betriebskosten, so die Haltung des Ministeriums. Daraus würden sich unterschiedlich hohe Kitabeiträge ergeben – je nachdem, wie viel oder wenig Betriebskosten gezahlt werden. Mit der Aussage des Landes stehen nun betroffene Kitaträger in der Verantwortung zu handeln oder eine Klage zu riskieren.

Um solches Unbill künftig zu vermeiden, prüft und rechnet die Stadt gerade Lösungen durch, wie dieses Problem umgangen werden kann – im August sollen die Stadtverordneten darüber beraten. Wegen der Unregelmäßigkeiten hatte der Kita-Elternbeirat gefordert, Familien in betroffenen Kitas müssten auch Geld zurückerhalten. Das lehnt die Stadt ab, es gebe dafür keine Grundlage.

Noch im Dezember 2017 hatte das Ministerium der Stadt laut einem Gesprächsprotokoll aber auch mitgeteilt, der Verstoß gegen das Kitagesetz müsse auch „rückwirkend geheilt/ behoben“ werden. Nun hieß es von der Sprecherin: „Gegenwärtig kann von uns nicht beurteilt werden, ob und in welchem Umfang Rückzahlungsansprüche für den Zeitraum seit August 2018 bestehen.“

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