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Kitabeiträge in Potsdam: Ab Juni können Eltern mit Geld rechnen

Die Stadt hat ihren Zeitplan vorgestellt: Ab Februar können Familien ihre Anträge auf Rückzahlung schreiben, ihr Geld sollen sie dann noch vor den Sommerferien zurückbekommen.

Potsdam - Noch vor Beginn der Sommerferien können Potsdamer Eltern auf die Rückerstattung von zu hoch angesetzten Kitagebühren hoffen. Ab Februar werden die entsprechenden Anträge auf der Internetseite der Stadt Potsdam zur Verfügung stehen. Diesen Zeitplan nannte Jugenddezernentin Noosha Aubel (parteilos) am Montag vor Journalisten. Zuvor hatte sie das Vorgehen bereits gegenüber Elternvertretern und Kitaträgern erläutert. 

Demnach soll der Antrag auf Rückerstattung möglichst innerhalb dieses Jahres an die Träger gehen und nicht länger als eine A4-Seite sein. Jede Familie werde pro Kind an jeden bisher in Anspruch genommenen Träger einen Antrag stellen müssen, sagte Aubel: „Niedrigschwelliger geht es nicht.“ Frühere Kostenbescheide müssten von den Eltern nicht extra herausgesucht werden. Zudem müssten Eltern noch eine Abgeltungserklärung unterschreiben, dass sie nicht noch extra weitere Ansprüche gegenüber der Stadt einklagen. 

Eine Extra-Servicestelle wird es nicht geben

Mit den Anträgen sollen die Träger dann die zu erstattende Summe pro Kind berechnen und auszahlen. Das soll laut Aubel möglich sein, wenn die Stadtverordneten voraussichtlich im Mai den notwendigen Nachtragshaushalt beschließen und die Stadt auf dieser Grundlage hohe Abschlagssummen an die Träger überweist – die dann wiederum ab etwa Juni das zu viel gezahlte Geld an die Eltern erstatten. Eine einst ins Spiel gebrachte Servicestelle zur Rückzahlung im Rathaus sei unter anderem aus Datenschutzgründen wieder verworfen worden, so Aubel. 

Weiter sagte die Dezernentin, eine steuerrechtliche Beratung zum Umgang mit der Rückzahlung werde das Rathaus nicht geben. Allerdings müssten die Einnahmen dem Finanzamt angegeben werden – schließlich haben viele Eltern auch die zu hoch angesetzten Gebühren bereits als Kinderbetreuungskosten absetzen können, hieß es.

Betroffen sind potenziell Tausende Eltern

Zuletzt hatten die Stadtverordneten bereits die freiwillige Rückzahlung der vom Rathaus zu hoch angesetzten Gebühren für die Jahre 2015 bis Mitte 2018 beschlossen, was mindestens 20 Millionen Euro kosten und eine unkalkulierbare Klagewelle gegen Potsdamer Kitaträger verhindern soll. 

Betroffen sind potenziell Tausende Eltern von Kindern, die in den vergangenen Jahren Krippen, Kitas oder auch Horte besucht haben. Je nach Zahl der Kinder, Einkommenshöhe und Länge der Betreuungsdauer können Eltern wie berichtet mit teils vierstelligen Gesamtsummen rechnen. 

Alle Fragen sollen auf der Stadt-Homepage beantwortet werden

Alle potentiellen Fragen zum Verfahren der Rückzahlung und auch Berechnungsbeispiele sollen laut Aubel ab Februar auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.potsdam.de beantwortet werden. Dort soll es dann auch die konkreten Anträge geben. Noch in dieser Woche werde sie außerdem ein offizielles Schreiben an die Eltern verfassen, das in den mehr als 100 Potsdamer Kitas ausgehängt werden soll. Zudem bitte man Träger auch darum, dass sie Eltern, deren Kinder nicht mehr die Einrichtungen besuchen, noch extra auf die Rückerstattung hinweisen. 

Für den bürokratischen Aufwand zur Berechnung der Summen sollen die Träger eine Art Schmerzensgeld erhalten – eine sogenannte Fallkostenpauschale. Um deren Höhe zu berechnen, sollen die Träger aktuell Proberechnungen anstellen, um den Aufwand einschätzen zu können. Dabei geht die Stadt davon aus, dass die Träger so bezahlt werden, wie das im Rathaus für so eine Tätigkeit normal wäre – mit 30 Euro pro Arbeitskraft und Stunde. Zu den nötigen Gesamtkosten für das Procedere konnte Aubel noch nichts Genaues sagen. 

Durch Einklagen könnten die Kosten steigen

Mehr Kosten könnten demnach entstehen, wenn sich weitere Eltern doch noch entschließen, die Rückerstattung einzuklagen, hieß es. Die Prüfung solcher Klagen empfiehlt der Kita-Elternbeirat, der die zu hoch angesetzten Gebühren im Herbst 2017 aufgedeckt hatte. Damit hatte das Rathaus über Jahre auf Kosten der Eltern Geld sparen können. 

Der Beirat hatte aber auch die nun anstehende freiwillige Rückzahlung – deren Eckpunkte ein Mediationsverfahren festgelegt hatte – akzeptiert. Man sei auch froh darüber, dass die Verwaltung nun mit einem hohen Tempo die freiwillige Erstattung vorantreibe, sagte Beiratschef Robert Witzsche den PNN. Wer klagen wolle, müsse das genau prüfen – wegen Anwalts- und Gerichtskosten könne es auch sein, dass man weniger Geld erhalte als bei der freiwilligen Rückzahlung. Allerdings seien bei diesem Kompromiss strittige Punkte – etwa ob Eltern oder die Stadt die Gebäudekosten tragen müssen – ausgeklammert worden. Hier gebe es auch noch keine abschließenden Urteile: „Daher kann man bei solchen Punkten gegebenenfalls mehr herausholen.“

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