zum Hauptinhalt
Flightright-Geschäftsführer Philipp Kadelbach.

© Andreas Klaer

Interview | Flightright-Gründer Philipp Kadelbach: Nur Ticketpreis zurück, keine Entschädigung

Flightright-Gründer Philipp Kadelbach über Ansprüche von Fluggästen während der Coronapandemie und die Auswirkungen der Krise auf sein Unternehmen.

Herr Kadelbach, in den vergangenen Jahren brummte das Geschäft von Flightright. Ihr Babelsberger Fluggastrecht-Portal hat in den neun Jahren seines Bestehens bis Ende 2019 rund 300 Millionen Euro an Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge für seine Kunden erstritten. Nun ist der Flugverkehr in der Coronakrise nahezu zum Erliegen gekommen. Bekommt sein Geld zurück, wer Tickets gekauft hat, wenn die Flüge annulliert wurden?  

Viele Airlines versuchen derzeit, die rechtlichen Regelungen zu umgehen. Besonders negativ fallen Ryanair und Lufthansa auf. Ryanair versucht, Kunden mit Gutscheinen zu vertrösten und verschweigt dabei, dass nach EU-Recht Rückzahlungen für die Tickets binnen einer Woche und nicht erst nach Ende der Krise geleistet werden müssen.  

Arbeitet Lufthansa nach einer ähnlichen Methode? 

Lufthansa hat sich teilweise gegenüber Passagieren in E-Mails auf die überholte Rechtsauffassung der Bundesregierung berufen und argumentiert, dass die EU-Fluggastrechte-Verordnung so zu deuten sei, dass Ticketerstattungen bei pandemiebedingten Flugausfällen auch ohne Zustimmung des Fluggasts durch einen Gutschein geleistet werden können. Das ist eindeutig nicht der Fall. 

[Abonnieren Sie kostenlos den neuen PNN-Newsletter "Potsdam Heute": Hier geht es zur Anmeldung.]

Wenn die Rechtslage so unstreitig ist: wie lange können sich Airlines mit der Erstattung Zeit lassen?

Gemäß Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung müssen sie die Ticketkosten für einen ausgefallenen Flug innerhalb von sieben Tagen erstatten. 

Sie haben sonst für Entschädigungen gekämpft. Jetzt haben Sie Ihr Angebot erweitert und helfen Kunden bei der Ticketerstattung. Wie viele Fluggäste haben sich in den vergangenen beiden Monaten an Flightright gewandt, um solche Interessen durchzusetzen? 

Wir bearbeiten rund 20 000 Fälle von Passagieren verschiedener Airlines, denen Ticketerstattungen für ausgefallene Flüge zustehen, darunter sind viele Lufthansa-Passagiere. All diese Fälle zusammen entsprechen einer Gesamterstattungssumme von rund 20 Millionen Euro. 

[Wenn Sie alle aktuellen Entwicklungen zur Coronavirus-Krise live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple-Geräte herunterladen können und hier für Android-Geräte.]

Aber ihre Kunden wollen sicher auch wissen, ob sie auch Anspruch auf Entschädigung haben. Wie viele waren das?

Hunderttausende kamen auf uns zu um zu erfahren, ob sie wegen ihres aufgrund von Corona annullierten Fluges außer der Erstattung des Ticketpreises auch eine Entschädigung erhalten können. Die offensichtlich aussichtslosen Fälle lehnen wir direkt online ab. Normalerweise besteht, je nach Airline und Jahreszeit, der Anteil der Fälle mit höherer Gewalt, in denen kein Entschädigungsanspruch besteht, zwischen 20 und 60 Prozent aller Fälle. In Coronazeiten liegt er bei 99 Prozent. 

Also gibt es keine Entschädigung. 

Leider nicht. Rechtlich wird die Pandemie als sogenannter außergewöhnlicher Umstand gewertet, der Airlines von der Zahlung einer Entschädigung befreit. Das Recht auf Erstattung des Ticketpreises bleibt davon unberührt. 

[Alle aktuellen Entwicklungen in Folge der Coronavirus-Pandemie in Potsdam und Brandenburg finden Sie hier in unserem Newsblog.]

Flightright hat sich Renommee erworben, weil es Entschädigungen durchsetzt. Wenn die Airlines aber wegen ausgefallener Flüge während der Pandemie keine zahlen müssen, muss das Ihr Kerngeschäft ins Wanken bringen. 

Wir helfen ja vielen Fluggästen mit dem Einklagen nicht erstatteter Ticketkosten. Das kann aber den Wegfall unseres klassischen Geschäfts mit verspäteten Flügen nicht kompensieren. Es ist derzeit nicht absehbar, wie lange die Effekte durch die Covid-19-Pandemie die Flugbranche beeinträchtigen, aber ein negativer Umsatzeffekt für dieses Jahr ist unausweichlich. Als Konsequenz haben wir in einzelnen Bereichen Kurzarbeit eingeführt.

Carsten Holm

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false