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Generell sei es für Schüler mit einem "besonders herausfordernden Verhalten" wichtig, eine feste Bezugsperson und strukturierte Lernangebote zu erhalten, heißt es vom Bildungsministerium.

© Ole Spata/dpa

Inklusionsprobleme: Ein Beispielfall aus dem Bornstedter Feld

Ein Schüler einer Potsdamer Grundschule terrorisiert andere Kinder. Der Junge hat einen besonderen Förderbedarf. Das Brandenburger Bildungsministerium erklärt, was hilft.

Potsdam - An der Grundschule an der Pappelallee im Bornstedter Feld gibt es offensichtlich großen Ärger. Wie Eltern den PNN schilderten, gibt es dort in einer höheren Klassenstufe einen Jungen, der andere Kinder an der Schule „regelrecht terrorisiere“. Es handele sich um ein Inklusionskind mit besonderem Förderbedarf, hieß es. Der Schule seien in punkto Gegenmaßnahmen die Hände gebunden, so die Elternkritik weiter. Auf PNN-Anfrage bestätigte das zuständige Landesbildungsministerium, „die bestehenden Problemlagen“ innerhalb der Klasse seien dem Schulamt bekannt. Es handele sich „nicht um ein Problem, welches nur einen Schüler betrifft“, so ein Ministeriumssprecher. Die Schwierigkeiten würden „sowohl innerhalb der Klasse als auch gegenüber und mit der Elternschaft offen und ausführlich thematisiert“, etwa durch Gespräche, Elternversammlungen und -briefe. Mehr Aussagen könnten wegen geltender Persönlichkeitsrechte nicht gemacht werden.

Generell könnten Schulen aber in solchen Fällen bestimmte Maßnahmen ergreifen, so der Sprecher – er verwies auf das Rundschreiben „Angst- und gewaltfrei leben und lernen in der Schule“ sowie eine „Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“. So können Schulen etwa den zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht verfügen. Laut Ministerium gibt es für solche Fälle auch verschiedene andere Ansprechpartner – neben dem staatlichen Schulamt etwa das Jugendamt, der Präventionsbereich der Polizei oder die Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA).

Inklusionsschüler brauchen eine feste Bezugsperson

Generell sei es für Schüler mit einem „besonders herausfordernden Verhalten“ wichtig, eine feste Bezugsperson und strukturierte Lernangebote zu erhalten, so das Ministerium in einer allgemeinen Einschätzung zu den besonderen Schwierigkeiten bei der Inklusion verhaltensauffälliger Kinder. 

Aus der Perspektive der anderen Schüler entstünden zum Teil Probleme, weil durch das Verhalten von Schülern mit Förderbedarf auch alle anderen Klassenmitglieder betroffen seien, so der Sprecher: „Ein Beispiel ist das Vereinbaren von Regeln in der Klasse, was erschwert wird, wenn Einzelne nicht in der Lage sind, sich daran zu halten.“ Das Verhalten der zu fördernden Schüler könne auch allgemein zu Störungen im Lernprozess führen. Die Lehrkräfte würden in solchen Situationen unterstützt durch Sonderpädagogen, durch die Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen des Landes, durch Fortbildungen und auch durch Teambesprechungen an den Schulen. Denn das Gelingen von Inklusion hänge auch an der Steuerung des Unterrichts durch die Lehrer, so das Ministerium. 

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