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Gedenkveranstaltungen in Potsdam: Streit zwischen Polizei und Antifa-Verein

Sind Gedenkveranstaltungen anmeldepflichtig? Nein, sagen Potsdamer Antifaschisten. Sie berufen sich eine angebliche Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Die Polizei sieht das anders. 

Potsdam - Zwischen bekennenden Antifaschisten und Polizei gibt es Streit um die Frage darüber, ob Gedenkveranstaltungen in Potsdam als Demonstration angemeldet werden müssen. Anlass ist eine Mitteilung des von einzelnen Verfassungsschutzbehörden als extrem links eingeordneten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA). In der Erklärung wird die „wiederholte Störung von zwei Gedenkveranstaltungen durch die Potsdamer Polizei“ kritisiert.

Konkret geht es um das jährlich am Platz der Einheit stattfindende Gedenken an die Reichspogromnacht am 9. November 1938 und an die Ermordung des Jungkommunisten Herbert Ritter am 12. November 1931 auf dem Babelsberger Weberplatz. An beiden Jahrestagen habe man dieses Jahr Gedenkzeremonien abgehalten, so der VVN–BdA. Und in „beiden Fällen liefen uniformierte Polizisten durch anwesende Personengruppen und störten durch laute Unterhaltungen oder durch das geräuschvolle Abparken der Einsatzwagen in unmittelbarer Umgebung“, beklagt die Potsdamer Ortsgruppe des Vereins. Aus ihrer Sicht „pietätlose Störmanöver“ und eine Kriminalisierung des eigenen Handelns. Dabei seien solche Gedenkveranstaltungen bisher nicht anmeldepflichtig gewesen, wenn nur ein begrenzter Personenkreis teilnehme.

Das Verhalten der Polizei empfinde man daher beschämend – zumal „in Deutschland der Rechtsterrorismus und Anschläge auf Andersdenkende und Geflüchtete zunehmen“, ebenso wie Rassismus und Antisemitismus. Die Polizei weist die Vorwürfe zurück. „Die Beamten verhielten sich respektvoll und ruhig“, sagte Polizeisprecherin Juliane Mutschischk auf PNN-Anfrage. Grundsätzlich würden öffentliche Gedenkveranstaltungen einen Versammlungscharakter tragen und seien laut der Gesetzeslage anmeldepflichtig. Eine von der VVN-BdA angegebene frühere Entscheidung der Potsdamer Staatsanwaltschaft, wonach eine Anmeldung unnötig sei, sei bei der Polizei nicht bekannt, sagte Mutschischk.

Ferner habe die Polizei schon im Vorfeld des 9. Novembers die Veranstalter auf die nötige Anmeldung hingewiesen, da zu dem Gedenken auch im Internet aufgerufen worden sei – und somit „zur Teilnahme für einen nicht begrenzten Personenbereich“. Dennoch habe es keine Anmeldung gegeben, so die Sprecherin. Vor Ort hätten die Polizisten erst nach dem friedlichen Gedenken den Versammlungsleiter aufgesucht und „bewusst ruhig Kontakt aufgenommen“.

Auch das Gedenken am 12. November sei nicht angemeldet gewesen. „Da es sich um eine friedliche Veranstaltung handelte, wurde sie unter Erteilung von Auflagen von den Beamten vor Ort genehmigt“, sagte Mutschischk. Man habe zugleich Namen von Teilnehmern notiert, kritisiert der antifaschistische Verein.

Solche Konflikte wird es wohl noch öfter geben. Der VVN-BdA jedenfalls will auch künftig nicht mit der Polizei darüber verhandeln, „ob und in welcher Form wir an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern dürfen.“

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