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Der Griebnitzsee aus der Vogelperspektive.

© Luftbild: Lutz Hannemann

Update

Erneut Schiffbruch für Potsdam bei Griebnitzsee-Uferweg: Bundesgericht lässt Revision nicht zu

Das Bundesverwaltungsgericht besiegelt die juristische Niederlage der Stadt im Konflikt um den Bebauungsplan. Das Rathaus muss jetzt die Planung neu ausschreiben.

Potsdam - Potsdams Stadtverwaltung kann ihren jahrelang erarbeiteten Bebauungsplan für einen freien Uferweg am Griebnitzsee nun endgültig in die Aktenablage für gescheiterte Verfahren einsortieren. Denn jetzt hat auch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) eine Revision des Verfahrens abgelehnt – was nun, mitten in der Coronakrise, weitere Kosten für Steuerzahler verursacht. 

Die Neuaufnahme des Verfahrens hatte das Rathaus nach einer ersten Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gefordert. In dem schlagzeilenträchtigen Konflikt prozessiert die Stadt gegen Anlieger, die den früheren Spazierweg auf dem einstigen Postenweg der DDR-Grenzer, der jedoch über ihre Grundstücke verläuft, seit mehr als zehn Jahren sperren und dort Gärten bis zum Wasser hinunter angelegt haben.

Keine Gründe für Zulassung einer Revision

In der aktuellen, den PNN vorliegenden Entscheidung des BVG in Leipzig drücken sich die Richter klar aus – und verweisen zunächst auf die OVG-Ausführungen. Das OVG hatte den 2016 aufgestellten B-Plan für unwirksam erklärt, weil die Bauverwaltung die Belange der betroffenen Grundstückseigentümer „nicht fehlerfrei abgewogen habe“, und zwar „in Bezug auf die Beeinträchtigung ihres Eigentums“ oder auch im „Hinblick auf deren Interesse am Schutz vor Einbrüchen“. 

Die Fehler der Stadt seien „beachtlich“. Darauf geht das BVG nicht weiter ein – erklärt aber, die gesamte „Sache“ habe nicht „die grundsätzliche Bedeutung“, die das Rathaus ihr beimesse. Insofern gebe es auch keine Gründe für die Zulassung einer Revision des OVG-Urteils, so die Bundesrichter in ihrer sechsseitigen Begründung.

Der Uferweg über die Flächen zahlreicher Grundstückseigentümer ist gesperrt.
Der Uferweg über die Flächen zahlreicher Grundstückseigentümer ist gesperrt.

© Andreas Klaer

Die Stadt müsse die Kosten des Verfahrens tragen, heißt es im Papier weiter – der für Gerichts- und Anwaltskosten maßgebliche Streitwert wurde vom BVG auf 20 000 Euro festgesetzt. Damit verteuert sich das gesamte Projekt weiter. Die genaue Summe, wie teuer dieses nunmehr zweite gescheiterte B-Plan-Verfahren mit den Gerichtskosten für den Steuerzahler war, nannte die Stadt am Montag auf PNN-Anfrage explizit nicht. 

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Dies geschieht wohl auch mit Blick auf das noch laufende Vergabeverfahren für ein externes Stadtplanungsbüro, das die Bauverwaltung bei der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für den knapp drei Kilometer langen Weg unterstützen soll. Allerdings soll es nach PNN-Informationen um einen Gesamtbetrag jenseits von 300 000 Euro gehen.

AfD-Anfrage zu Kosten des Uferwegkonflikts

Genauere Details könnten auf der nächsten Sitzung der Stadtverordneten am 27. Januar genannt werden. Bereits im März vergangenen Jahres hatte die AfD im Stadtparlament eine Große Anfrage zu den Kosten gestartet, die der Stadt über die Jahre entstanden sind – und die insgesamt noch entstehen könnten. 

Über Monate hatte das Rathaus diese Anfrage nicht beantwortet, es stünden „nicht genügend Ressourcen für eine frist- und sachgerechte Beantwortung“ zur Verfügung, hieß es. Nun steht die Anhörung dazu auf der Tagesordnung der Januar-Sitzung der Stadtverordneten.

An die erst im vergangenen Sommer erneuerten Beschlüsse der Kommunalpolitiker, für einen freien Uferweg zu kämpfen, sei man auch weiterhin gebunden, sagte eine Stadtsprecherin auf PNN-Anfrage. Allerdings verläuft auch der neue Anlauf für einen Uferweg holprig. So hat das Rathaus nun die europaweite Ausschreibung für die besagte externe Hilfe noch einmal wiederholen müssen: „Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt“, teilte das Rathaus am 9. Dezember 2020 mit. 

Eine nahezu identische Ausschreibung startete dann am 24. Dezember. Die vorgesehene Honorarzone bleibe gleich, versicherte eine Stadtsprecherin – man bietet also potenziellen Interessenten nicht mehr Geld. Die Offerten erhofft das Rathaus bis Anfang Februar.

Langzeitauftrag für Fachplaner zu vergeben

Es geht dabei um einen Langzeitauftrag: Die Laufzeit des nötigen Rahmenvertrags mit den Fachplanern ist laut Ausschreibung von April 2021 bis Ende 2026 vorgesehen. Denn aus Sicht der Stadt haben die Gerichte nicht das grundsätzliche Planziel des Uferwegs infrage gestellt – es sei aber ein sehr hoher und jahrelanger Planungsaufwand notwendig, wegen notwendiger Enteignungen ist auch mit mehrstelligen Millionenkosten zu rechnen. 

Inzwischen gibt es erste Reaktionen. So fordert die AfD im Stadtparlament, dass sich Potsdam von dem Vorhaben verabschiedet. So müssten die Rückstellungen für den nötigen Flächenkauf von mindesten 7,5 Millionen Euro aufgelöst werden, erklärte Stadtfraktionsvorsitzender Chaled-Uwe Said in einer Mitteilung vom Dienstag. Das Geld werde zur Dämpfung der Corona-Krise dringender benötigt, sagte er.

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