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© Ottmar Winter PNN

Update

Eltern im Streit mit dem Gesundheitsamt: Verwaltungsgericht: Quarantäne für Grundschülerin ist nicht nötig

Nach einem Corona-Fall in einem Potsdamer Hort schickte das Gesundheitsamt dutzende Kinder in Quarantäne. Ein Vater hat das Verwaltungsgericht eingeschaltet und Recht bekommen. Die Stadt hat dagegen Beschwerde eingelegt.

Von Eva Schmid

Potsdam -  Nach dem Corona-Fall im Hort "Sonnenschein" der Eisenhart-Grundschule sind Eltern juristisch gegen die vom Gesundheitsamt verhängten Quarantäne-Anordnungen vorgegangen. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat am Mittwoch einem Eilantrag der Eltern stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Quarantäne-Maßnahme ihrer Tochter angeordnet. Damit kann das Mädchen schon morgen Früh wieder zurück in die Schule, einen Tag früher als ihre Mitschüler. Regulär würde die vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne erst am Donnerstagabend enden.  

Die Stadt Potsdam hat unterdessen noch am Mittwoch gegen die Entscheidung des Gerichts sofortige Beschwerde eingelegt. 

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Nach Aussagen eines Gerichtssprechers würde "kein hinreichender Nachweis" vorliegen, dass die Erstklässlerin aus der Eisenhart-Grundschule Kontaktperson 1. Grades sei. Das Gericht verweist auf die Einordnung des Robert-Koch-Instituts (RKI), wonach Kontaktpersonen 1. Grades engsten Kontakt zu einem Infizierten gehabt haben oder länger als 15 Minuten einen sogenannten "Face-to-Face"-Kontakt. Da das im Fall des Mädchens offenbar nicht gegeben war, würde sich auch die vom Potsdamer Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne "voraussichtlich als fehlerhaft" erweisen, so der Gerichtsprecher. 

Geklagt hat wie berichtet der Potsdamer Jörg Schultze-Amberger, ein in Berlin tätiger Chefarzt, für dessen Tochter Quarantäne angeordnet worden ist. Im Hort "Sonnenschein" war wie berichtet bei einem Erzieher, der zuvor Urlaub in Kroatien gemacht hatte, das Coronavirus nachgewiesen worden. In der Folge hatte das Gesundheitsamt ab dem 10. August für 68 Kinder eine Quarantäne bis zum 20. August angeordnet.

Der Vater argumentiert unter anderem damit, dass seine Tochter gar nicht im Kontakt mit dem betroffenen Erzieher war. Zudem hatte die Stadt bereits vergangene Woche die Ergebnisse der Corona-Abstriche der Kinder veröffentlicht: Alle Tests fielen negativ aus. Gleichwohl hielt das Gesundheitsamt an der Quarantäne fest. „Es besteht weiter die Möglichkeit, dass eine Kontaktperson symptomatisch wird, daher bleibt die ausgesprochene Quarantäne bis zum 20. August bestehen und wir bleiben mit den Betroffenen im täglichen Kontakt“, hieß es dazu von Amtsärztin Kristina Böhm. 

Vater: Tochter wird ohne sachlichen Grund in den Grundrechten beschnitten

Schultze-Amberger hingegen kritisierte, es werde vom Gesundheitsamt gar keine Graduierung von Kontaktpersonen vorgenommen, wie dies das Robert Koch-Institut (RKI) als Vorgehen definiere. Daher würden mit den Quarantäne-Anordnungen Personen ohne sachliche Grundlage in ihren Grundrechten beschnitten, sagte der Arzt den PNN. Dieser Argumentation ist nach Prüfung auch das Verwaltungsgericht gefolgt. 

Im Potsdamer Gesundheitsamt sieht man das anders: „Die ausgesprochene Quarantäne dient dem Bevölkerungsschutz. Wir halten uns an die Regeln des Landes und die Aussagen des Robert-Koch-Institutes, um Infektionsketten zu verfolgen und anschließend bei den betroffenen Personen eine Quarantäne auszusprechen", heißt es in einer Pressemitteilung am Mittwochabend. "Es ist eben wichtig, nicht nur Face-to-Face-Kontakte über eine Zeit von 15 Minuten zu bedenken, weil die wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Virus und die Verbreitung sich in den vergangenen Wochen verändert haben und sich deutlich besser darstellen als noch im März oder April. Die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse verweisen auf die Aerosole in der Luft“, sagte Gesundheitsbeigeordnete Brigitte Meier. 

Stadt hält Rücksprache mit Robert-Koch-Institut zu Quarantäne

Es sei bedauerlich, dass immer wieder Bürger die Notwendigkeit einer Quarantäne nicht anerkennen würden. Vergangene Woche habe die Stadt mit dem RKI Rücksprache gehalten, es sei dabei um eine Verkürzung der Quarantäne gegangen, "das RKI hat davon abgeraten", so Meier.

Als Erklärung für die Quarantäne-Anordnung der Kinder aus dem Hort "Sonnenschein" sagte Meier: "Da die Kontakte mit den Kindern über zwei Tage auch in geschlossenen Räumen erfolgte und weil die Tröpfchenkerne, die das Virus transportieren können, viel länger als nur 15 Minuten im Raum verbleiben können, wurden die Kinder des Hortes als Kontaktpersonen 1. Grades eingestuft und in Quarantäne gesetzt."

Die Entscheidung des Gerichts könnte für andere Quarantänefälle und damit einhergehende mögliche Schulschließungen Signalwirkung haben. Das die Juristen sich in nächster Zeit deshalb verstärkt mit solchen Streitigkeiten auseinandersetzen müssen, befürchtet der Gerichtssprecher indes nicht. "Die Entscheidung ist kein Präzedenzfall, weil im Einzelfall entschieden wurde." In anderen Fällen sei es durchaus möglich, dass das Gericht die Quarantäne-Anordnung durch das Gesundheitsamt nicht kassiere. 

"Es ist wichtig, die durchaus notwendigen Quarantänemaßnahmen ins Verhältnis zu setzen mit dem Kontakt, den man zu dem Infizierten hatte", sagte der Vater nach der Gerichtsentscheidung am Mittwoch.  

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