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Weiße Rollstühle erinnerten beim Gedenkgottesdienst am 6. Mai 2021 in der Nikolaikirche an die vier Getöteten. 

© Soeren Stache/dpa

Dritter Prozesstag im Fall Oberlin: "Sie konnten nicht schreien"

Vier Menschen starben, eine Bewohnerin wurde bei der Gewalttat im Babelsberger Thusnelda-von-Saldern-Haus schwer verletzt. Sie alle konnten nicht um Hilfe rufen, wie beim Prozess vor dem Landgericht Potsdam noch einmal deutlich wurde.

Potsdam - Fünf Namen, fünf Menschen. Martina W. , Lucille H., Christian S., Andreas K., Elke T. Vier von ihnen sind tot, ermordet. Die Letztgenannte überlebte nach einer Notoperation. Fünf schwerstbehinderte Menschen, die, so lautet die Anklage, von der Pflegekraft Ines R. am 28. April 2021 im Thusnelda-von-Saldern-Haus des Babelsberger Oberlinvereins in Mordabsicht mit einem mitgebrachten Messer angegriffen wurden. Warum sie? Warum diese fünf, deren Zimmer nicht nebeneinander liegen? Eine Frage, die der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter am dritten Prozesstag vor dem Potsdamer Landgericht mit einer Befragung weiterer Zeugen, darunter vier Ex-Kolleginnen und zwei frühere Kollegen von Ines R., zu ergründen versucht. Vielleicht ist die Antwort diese: „Sie konnten nicht schreien.“ Die dritte Zeugin am Dienstag, Betreuungsfachkraft Elisabeth H., sagt diesen Satz, als Horstkötter sie nach den Opfern fragt. Nach der Schwere ihrer Beeinträchtigung, ihren Artikulationsmöglichkeiten. Im Wohnbereich 3 des Thusnelda-von-Saldern-Hauses, in dem Ines R. gearbeitet hat, werden insgesamt 20 Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen betreut. Alle Bewohner auf dieser Ebene des Heims mit insgesamt 66 Plätzen haben den höchsten Pflegegrad 5. Aber es gibt Unterschiede. Das beschreiben die Mitarbeiter, die auf der Station arbeiten oder gearbeitet haben. Es gebe dort Klienten, die sich laut artikulieren können. Aber, so die übereinstimmenden Erklärungen vor Gericht, diese Fünf nicht. Ein Augenzwinkern, ein Wink mit der Hand. Mimik, die Freude oder Missfallen ausdrücken kann. Das ja, zum Teil. Aber kein Sprechen, Rufen, Schreien.

Zwei Tage nach der Tat hatte sie Geburtstag 

Ist das der Grund? Hat sich die mutmaßliche Täterin diese fünf Menschen deshalb ausgesucht? Ausgerechnet zwei Tage vor ihrem 52. Geburtstag, zu dem sie Kuchen für die Kollegen mitbringen wollte? Zwei der Opfer soll sie laut Anklage zunächst versucht haben zu erwürgen. Dann kehrte sie mutmaßlich mit jenem Messer zurück, das nach der Tat auf dem Mitarbeiterparkplatz gefunden wurde. Es war, so die Beschreibung eines Polizisten, nicht versteckt, sondern weggeworfen, in der passenden Scheide. 

Ines R. kommentiert das Prozessgeschehen 

Es bleiben viele Fragezeichen, so lange Ines R. zu den Vorwürfen schweigt. Den Prozess verfolgt die Potsdamerin, die die Tat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen haben soll, nicht gänzlich schweigend. Sie ergänzt Namen, wenn sie den Ex-Kollegen nicht einfallen, kommentiert die Aussage eines Kriminalbeamten, als er den Inhalt ihres heimischen Medizinschranks beschreibt – bis der Richter sie darauf hinweist, dass sie das unterlassen müsse. 
Das Mitglied der Mordkommission erinnert sich am Dienstag auch, dass die Heimleiterin bei den Opfern von den „schlimmsten Fällen auf der Station“ gesprochen habe. Zwei der Getöteten kannte Ines R., die fast 30 Jahre bei Oberlin arbeitete, seit ihrer Kindheit. Aber ein ganz besonderes Verhältnis, weder im Positiven noch im Negativen, habe sie nicht zu den Attackierten gehabt. „Sie hat alle Bewohner mit gleicher Hingabe betreut“, sagt ein Altenpfleger. Beim Prozessauftakt am 26. Oktober ging es um einen Plan im Flur, auf dem die Bewohner den Pflegekräften für die Schicht zugeteilt werden. Vier der fünf Namen stehen unter dem von Ines R. Vier, nicht fünf. Zudem berichtet der Pfleger am Dienstag, habe man im Dienst auf Zuruf geklärt, wer wen betreut. Und was man mangels Personal auslassen muss.

Immer mehr Mitarbeiter schildern die schwierige Arbeitssituation 

Je weiter der Prozess fortschreitet, desto mehr verfestigen sich die Beschreibungen der schlechten Arbeitssituation im Thusnelda-von-Saldern-Haus. Von Überlastung, dauerhaft zu wenig Personal ist immer wieder die Rede. Der Altenpfleger spricht von „struktureller Gewalt“ seitens der Hausleitung. Wer den Mund aufgemacht habe, sei versetzt worden. „Sie war das oberste Gesetz“, sagt er über die Hausleiterin. Die ehemalige Pflegedienstleiterin Kerstin G. sagt zudem aus, die Chefin habe von psychischen Problemen der Angeklagten gewusst. Die Leiterin hatte das am zweiten Prozesstag bestritten.
Ines R. habe immer gewollt, dass es den Bewohnern gut gehe, beschreiben die Ex-Kollegen. Aber aufgrund des Personalmangels sei es vorgekommen, dass nur Zeit für „Katzenwäsche“ geblieben sei, Klienten tagelang nicht aus den Betten geholt wurden. Kurz vor der Tat allerdings besuchte die Heimaufsicht routinemäßig das Haus – und stellte keine Mängel fest. 

Der Prozess wird am Donnerstag (18. 11.)  fortgesetzt. 

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