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Landeshauptstadt: Doege verliert Prozess – gibt aber nicht auf Nahverkehrsberater prüft Berufung

Nachdem der Hamburger Nahverkehrsberater Dieter Doege am Dienstag vor dem Berliner Landgericht in einem Verfahren gegen den Verein Historische Straßenbahn Potsdam e.V.

Nachdem der Hamburger Nahverkehrsberater Dieter Doege am Dienstag vor dem Berliner Landgericht in einem Verfahren gegen den Verein Historische Straßenbahn Potsdam e.V. verloren hat, prüft Doege weitere Schritte. Das Gericht hatte einer Verleumdungsklage des Vereins gegen den Nahverkehrsexperten stattgegeben. Wie Doeges Anwalt Frank Otten gestern auf PNN-Anfrage mitteilte, wolle man erst das schriftliche Urteil abwarten. „Alles deutet jedoch darauf hin, dass wir in die Berufung gehen werden.“ Außerdem wolle Doege versuchen, bei der Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen den Verein zu erreichen.

Doege, der längere Zeit in Potsdam für den Verkehrsbetrieb (ViP) als Nahverkehrsberater tätig war, hatte im Februar Anzeige gegen den Verein erstattet. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Straßenbahn aus dem Jahr 1907 denkmalgerecht wiederaufzubauen – Kostenpunkt rund 300 000 Euro. Doege hatte behauptet, der Verein habe durch „vorsätzlich gemachte Falschangaben“ von der Stiftung Denkmalpflege Fördermittel in Höhe von 80 000 Euro „zu Unrecht gefordert und vertragswidrig erhalten“.

Doege vertrat die Auffassung, dass es sich bei dem Fahrgestell, das als Grundlage für den historischen Wiederaufbau dient, entgegen der Behauptung des Vereins nicht um ein Denkmal handele. Demzufolge hätten die Fördergelder nicht ausgezahlt werden dürfen. Der Verein hatte die Vorwürfe von Doege stets zurück gewiesen und eine Einstweilige Verfügung gegen Doege beantragt. Dem folgte das Landgericht Berlin im Mai. Doege durfte seitdem seine Behauptungen nicht mehr öffentlich wiederholen. Außerdem stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, da sich der Verdacht eines Betrugs nicht erhärtet habe.

Wie Anwalt Otten erklärte, habe sein Mandant seines Erachtens in den bei Gericht vorgelegten Unterlagen minutiös dargestellt, dass es sich bei dem vom Verein benutzten Triebwagengestell „100-prozentig nicht um ein historisches Fahrgestell handelt“. Das Landgericht habe sich jedoch offensichtlich gar nicht mit dem Sachverhalt beschäftigt, sondern mit Verweis auf die eingestellten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zugunsten des Vereins entschieden. Das wolle man nicht auf sich beruhen lassen. M. Erbach

M. Erbach

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