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Der Prozess fand am Landgericht statt (Symbolbild).

© Andreas Klaer

"Die Haftstrafe ist notwendig": Bizarrer Fall von Gewalt in Potsdam

Ein junger Mann attackierte mehrere Menschen in Potsdam. Jetzt muss er ins Gefängnis. Ein Detail ist jedoch weiterhin unklar.

Potsdsam - Bruno K., der mehrere Menschen in Potsdam angegriffen hatte, wurde am Donnerstag verurteilt. Das Amtsgericht verhängte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Außerdem muss der Mann aus Kamerun Schmerzensgeld zahlen. Der Angeklagte hat die Taten zugegeben.

Im Februar 2019 war K. vor einem Imbiss am Hauptbahnhof mit einem anderen Mann in Streit geraten. Er überwältigte sein Opfer und schnitt ihm danach mit einer Klinge drei Mal in den Hinterkopf, sodass breite Narben zurückblieben. Ein psychologisches Gutachten, das vor Gericht verlesen wurde, stellte fest: „Die Ausführung der Schnitte wirkt ritualisiert.“ Der Angeklagte sei nicht psychisch krank, reagiere aber „heftig“ auf „unspezifische Reize“.

"Überhaupt nicht nachvollziehbar"

Bereits im August 2018 hatte K. einen anderen Mann angegriffen. In einem Imbiss in Babelsberg hatte er dem Geschädigten E. mit einer abgebrochenen Bierflasche in den Bauch geschnitten. Vor Gericht sagte auch der Zeuge H. aus, der zurzeit selbst eine Haftstrafe verbüßt. Er wurde in Handschellen vorgeführt. H. war zur Tatzeit gemeinsam mit dem Geschädigten E. in dem Imbiss. Der Täter K. habe sein Opfer E. ohne Anlass auf Arabisch als „Nazi“ beschimpft und angegriffen, sagte H. Er selbst habe die Worte verstanden, weil er „halb Araber“ sei, so H. Die Beweggründe dieser Tat seien „überhaupt nicht nachvollziehbar“, konstatierte Richterin Doris Grützmann. Fest steht jedoch, dass E. von K. schwer verletzt wurde und im Krankenhaus behandelt werden musste.

Er leide unter einer tiefen „Traurigkeit“, sagte der Angeklagte, der nach eigenen Angaben im Waisenhaus aufgewachsen ist und dort misshandelt wurde, in seinem Schlusswort. Inzwischen trinke er keinen Alkohol mehr. „Ich weiß nicht, wie ich mich entschuldigen soll“, sagte er in Richtung des Geschädigten E. Der wiederum verfolgte den Prozess als Zuschauer, zusammen mit vier Freunden. Die Gruppe wirkte selbst alkoholisiert.

Eine "schwierige Situation"

Das Gericht folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang. „Die Haftstrafe ist notwendig“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung, „um Ihnen in aller Deutlichkeit zu zeigen, dass es so nicht geht.“ Unklar blieb bis zuletzt, wann und wo der Angeklagte überhaupt geboren wurde. K. hatte bei der Einreise keine Dokumente bei sich getragen und das Geburtsjahr 1998 angegeben. Später zweifelten jedoch Polizeibeamte daran und schrieben offenbar als „fiktive Geburtsdaten“ den 1.1.1996 und 1.1.1995 in die Akten. „Da müssten sich die Behörden mal auf ein Datum festlegen“, sagte die Richterin trocken. Aufgrund der fehlenden Personalien befinde sich K. ausländerrechtlich in einer „schwierigen Situation“, sagte seine Anwältin nach der Verhandlung. Er habe keine Aufenthaltserlaubnis, sei jedoch „geduldet“. Daher könne er nicht abgeschoben werden. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. 

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