© Ottmar Winter
Corona-Newsblog für Potsdam und Brandenburg
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Weitere Kita in Potsdam nach Corona-Fällen geschlossen
17.04.2021, 23:34 Uhr
Christian Müller
Henri Kramer
Sabine Schicketanz
Brandenburg verschärft Notbremse + Schulen und Kitas schließen ab 200er-Inzidenz + Potsdam bleibt unter 100 + Potsdam-Mittelmark muss Notbremse ziehen + Die aktuelle Lage im Überblick.
Hier die Übersicht über die Corona-Lage laut des brandenburgischen Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) , Stand Samstag, 17. April 2021:
Brandenburg 96.149 Corona-Fälle insgesamt (+ 555)86.061 Genesene (+ 239)Potsdam 6048 Corona-Fälle insgesamt (+ 35)234 Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung (keine neuen Meldungen)Inzidenz-Wert : 92,1
Potsdam-Mittelmark 7044 Corona-Fälle (+ 44)192 Todesfälle ( +2) im Zusammenhang mit einer Covid-19-ErkrankungInzidenz-Wert : 129,8Aufgrund einer Anpassung der Meldesysteme weichen die veröffentlichten Zahlen des LAVG von denen des Robert-Koch-Institutes (RKI) ab. Maßgeblich für das Agieren der Landesregierung und der Landkreise bzw. kreisfreien Städte sind jedoch die vom LAVG veröffentlichten Daten – insbesondere der Inzidenz-Wert.
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Der aktuelle Überblick
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Zweite Kita in Potsdam nach Corona-Ausbruch geschlossen
Die Kita "Hasenlaube" in der Zeppelinstraße ist nach einem Corona-Ausbruch geschlossen worden. Das teilte die Stadtverwaltung am Samstagabend mit. In der Kita sei es zu Neuinfektionen bei drei Mitarbeitenden und zwei Kindern gekommen. Die Einrichtung wird nun vorsorglich bis zum 23. April geschlossen. "Insgesamt befinden sich derzeit 203 Kinder und Jugendliche sowie 29 Mitarbeitende aus Kitas und Schulen als Kontaktpersonen in Quarantäne ", hieß es. Als Infizierte aus Kitas und Schulen gelten 25 Kinder und 10 Mitarbeiter:innen. Vergangene Woche hatte das Gesundheitsamt bereits die Kita "Potsdam Kids" am Nuthewinkel nach mehreren Infektionen geschlossen. (HK)
Kinder in einer Grundschulklasse.
Bild:
Patrick Pleul/dpa
Wann in Brandenburg Kitas und Schulen schließen
Sobald ab dem morgigen 18. April in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tages-Inzidenz für mindestens drei Tage ununterbrochen über dem Wert von 200 liegt, schließen nach den Vorgaben der geänderten Brandenburger Eindämmungsverordnung die Kitas und die Grundschulen für mindestens zwei Wochen für den Präsenzunterricht. In den Kreisen, die jetzt bereits über 200 liegen, werde dies ab Mittwoch in Kraft treten, so Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Samstag.
Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen , für das letzte Ausbildungsjahr eines beruflichen Bildungsgangs, für Förderschulen „geistige Entwicklung“, für die Durchführung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen - hier insbesondere nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen der Oberstufenzentren - sowie schulische Testverfahren .
Für Grundschulen und Kitas muss bei Schließung eine Notbetreuung eingerichtet werden. Neu ist: Die Hort-Notbetreuung wird auf Kinder der fünften und sechsten Klassen ausgeweitet . Bislang galt sie nur bis zur vierten Klasse.
Wer hat Anspruch auf Notbetreuung? Das dürften jetzt mehr Eltern sein als bisher, denn für einen Anspruch ist jetzt schon ausreichend, wenn ein Elternteil in der so genannten kritischen Infrastruktur arbeitet. Bisher mussten beide Eltern "systemrelevant" sein.
Hier die neuen Festlegungen des Landes Brandenburg zum Anspruch auf Notbetreuung. Er gilt für:
Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls oder aufgrund von Schulen festgestellter besonderer sozialer Unterstützungsbedarfe zu betreuen sind Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt ist, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann Kinder von Alleinerziehenden , soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kannKritische Infrastrukturbereiche sind:
Gesundheitsbereich , gesundheitstechnische und pharmazeutische Bereiche, stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen, Internate, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe sowie Versorgung psychisch Erkrankter, Personen im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen BereichErzieherin oder Erzieher in der Kindertagesbetreuung und Lehrkräfte Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktione n in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Feuerwehr und Bundeswehr sowie sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, Rechtspflege und SteuerrechtspflegeVollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr , Informationstechnologie und TelekommunikationLeistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Landwirtschaft , Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft, Logistikbranche (einschließlich Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer) für die GrundversorgungLehrkräfte für zugelassenen Unterricht , für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von PrüfungenMedien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung)Veterinärmedizin für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind freiwillige Feuerwehren und in anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich TätigeBestattungsunternehmen (SCH)
Das sind die Regeln für die nächtliche Ausgangsbeschränkung Brandenburg führt noch vor der Bundesnotbremse eine nächtliche Ausgangsbeschränkung ein. Sie gilt ab Montag (19.4.) in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt. Dies sind derzeit alle Brandenburger Landkreise außer Barnim sowie die kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg/Havel.
Das gilt ab Montag:
In der Zeit von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet
Triftige Gründe sind insbesondere:
der Besuch von Ehe- und Lebenspartner:innen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen, die Begleitung und Betreuung Sterbender oder von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung von Tieren - dazu gehört Gassi gehen oder auch Pferde füttern die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten die Teilnahme an Versammlungen (Demonstrationen), religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen die Teilnahme an nicht untersagten Veranstaltungen, mit Ausnahme privater Feiern und sonstigen Zusammenkünften: Dies ist im Vergleich zur Oster-Ausgangsbeschränkung jetzt schärfer geregelt . Man muss von einem Verwandtenbesuch rechtzeitig aufbrechen , so dass man bis 22 Uhr das eigene Zuhause erreicht. Für Sport werden keine Ausnahmen gemacht - nächtliches Joggen nach 22 Uhr ist demnach nicht erlaubt. (SCH)
Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD).
Bild:
Ottmar Winter
Potsdam könnte jetzt strengere Regeln auch unter 100er-Inzidenz erlassen
Kreisfreie Städte und Landkreise können mit der geänderten Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg ab Montag auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 schärfere Maßnahmen ergreifen , wenn dies aufgrund einer kritischen Auslastung der Intensivmedizin in den Krankenhäusern nötig sei. Das sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Samstagnachmittag vor der Presse.
Dabei bezog sich Nonnemacher auch auf die Landeshauptstadt Potsdam. Hier liegt die Inzidenz derzeit unter 100, Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) musste nach Vorgaben der aktuellen Eindämmungsverordnung die Notbremse zuletzt wieder lockern , obwohl die Infektionszahlen steigen. Schubert hatte diese Lockerungen mit der Öffnung der Geschäfts ohne Testpflicht kritisch gesehen . Es gebe jedoch rechtlich keinen anderen Weg, so Schubert.
Dies sei jetzt angesichts einer neuen Regelung in der Eindämmungsverordnung anders, so Nonnemacher. Es gebe für kreisfreie Städte und Landkreise nunmehr deutlich mehr Spielraum zu handeln , auch bei Inzidenzen unter 100 zu handeln. Offen ist bislang, ob Potsdam davon Gebrauch machen wird. (SCH)
Woidke: Homeoffice-Pflicht muss Bund regeln
Das Land Brandenburg werde Unternehmen nicht zu Homeoffice für die Mitarbeitenden verpflichten , sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) bei der Pressekonferenz am Samstagnachmittag. Hintergrund sei, dass diese Kompetenzen beim Bund lägen. Wenn dies auf Bundeseben festgelegt werde, gelte es auch in Brandenburg, so Woidke. (SCH)
Bislang keine Testpflicht beim Frisör
Brandenburg legt keine Testpflicht für Frisörbesuche fest - doch wenn der Bund diese erlasse, werde sie auch in der Mark eingeführt , sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Negativ getestet müsse nur sein, wer eine körpernahe Dienstleistung wahrnehme, bei der keine Maske getragen werden könne. (SCH)
Auch Tierparks müssen ab 100er-Inzidenz schließen Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 müssen in Brandenburg ab Montag auch Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten schließen. Sie waren bislang von den Schließungen aller Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäusern, Galerien, Planetarien und öffentlicher Bibliotheken ab Erreichen des 100er-Grenzwerts nicht betroffen. (SCH)
Innenminister Michael Stübgen (CDU).
Bild:
Soeren Stache/dpa
Innenminister warnt vor Triage in Krankenhäusern
Innenminister Michael Stübgen (CDU) sagte, das Land müsse "unter allen Umständen verhindern", dass es in Brandenburg "Ärzte gibt, die entscheiden müssen, welche Patienten sie noch behandeln können und welche sie sterben lassen müssen".
Stübgen kündigte zudem Einschränkungen beim Versammlungsrecht ein: Ab Montag dürfen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen Demonstrationen nur noch 100 Teilnehmende haben. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern seien Demonstrationen grundsätzlich untersagt . Im Einzelfall könnten weiterhin Ausnahmen erteilt werden , wenn dies aus "infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar" ist.
Diese Regelung beziehe sich auf die Erfahrungen der Polizei, die bei Versammlungen mit mehr als 500 Menschen nicht mehr in der Lage sei , Hygiene- und Abstandsregeln wie auch die Maskenpflicht durchzusetzen, sagte Innenminister Stübgen. (SCH)
Geimpfte brauchen keinen negativen Testnachweis Mit der geänderten Eindämmungsverordnung stellt das Land Brandenburg Menschen mit einem vollständigen Impfschutz - dies entspricht einem Zeitpunkt von 15 Tagen nach der Zweitimpfung - denjenigen gleich, die negativ auf Sars-Cov-2 getestet wurden. Das sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Dazu sei das Land auch durch das Robert-Koch-Institut aufgefordert worden.
Konkret heißt das, dass vollständig Geimpfte ohne Covid-Symptome keinen Negativ-Test vorlegen müssen, wo dies sonst notwendig wäre. Dies gelte auch für Berufsausübung, bei der negative Tests vorgeschrieben seien wie in Schulen und Kitas.
Woidke sagte, dabei gehe es "nicht um Privilegien, sondern schlicht um eine berechtigte rechtliche Gleichstellung ". Damit schaffe das Land zudem eine "erhebliche Entlastung zum Beispiel an Kitas und Schulen, da das vollständig geimpfte Personal keine Tests mehr machen muss". (SCH)
Woidke: Jeder muss seinen Beitrag leisten Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat die Brandenburgerinnen und Brandenburger vehement dazu aufgefordert, ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten, indem sie sich an die Regelungen zur Eindämmung halten. Jeder solle, jeder müsse dafür etwas tun.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sagte, sie sei froh, dass das Land Brandenburg wieder mehr Verantwortung übernehme und angesichts der Notrufe aus den Krankenhäusern die Regeln verschärfe. Das Infektionsgeschehen im Land sei diffus, zudem gebe es ein relevantes Ausbruchsgeschehen in Kita und Schule . Damit seien auch immer mehr "ganze Familien betroffen"; zudem würden die Erkrankten in den Krankenhäusern immer jünger, betroffen seien immer mehr Menschen zwischen 40 und 60 Jahren , die dann auf den Intensivstationen lange Liegedauern hätten.
Brandenburg sei nie richtig runter gekommen von der zweiten Welle, der niedrigste Inzidenzwert im Land habe bei 60,6 gelegten, so Nonnemacher. Damit habe die britische Mutation das Land getroffen, bevor die zweite Welle richtig bekämpft worden sei. Jetzt komme es darauf an, mit entschlossenen Maßnahmen vorzugehen, damit es nicht wieder so schlimm werde wie in der zweiten Welle zu Weihnachten. (SCH)
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Als die 2. Welle kam Im Herbst 2020 kam die zweite Corona-Welle: In Brandenburg stiegen die Zahlen sprunghaft an. Auf den Teil-Lockdown folgten schärfere Corona-Regeln. Ein Rückblick .
Aktuelle Corona-Auflagen TREFFEN
Zwei Haushalte dürfen sich treffen, allerdings nur höchstens fünf Personen. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen. In Kreisen oder kreisfreien Städten, in denen die Notbremse greift, darf sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen.
PFLEGEHEIME
Bei Besuchen in Einrichtungen gelten keine Begrenzungen, wenn mindestens 75 Prozent der Bewohner seit mindestens zwei Wochen die zwei notwendigen Impfungen erhalten haben. Zudem müssen die Beschäftigten geimpft sein, in der Einrichtung darf aktuell kein Corona-Ausbruch vorliegen.
LANDKREISE
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft erheblich über einem Wert von 100 liegt, müssen die Kreise und kreisfreien Städte weitere Maßnahmen ergreifen.
ARBEIT
Unternehmen und Betriebe müssen ihren Beschäftigten auf der Grundlage eines individuellen Testkonzepts mindestens an einem Tag pro Woche einen Corona-Test ermöglichen.
KONTAKTVERFOLGUNG
Das Land führt dazu die Luca-App ein. Bis etwa Ende April sollen alle Landkreise und kreisfreien Städte die Luca-App anwenden. Die Nutzung der App ist kostenfrei. Die App ermöglicht eine digitale Nachverfolgung von Kontaktpersonen bestätigter Corona- Fälle per Smartphone im direkten Austausch mit den Gesundheitsämtern.
MODELLREGIONEN
Der Start der Modellprojekte wird vorerst verschoben. Potsdam , Cottbus, Brandenburg/Havel und der Kreis Uckermark wollen sich als Modellkommune bewerben.
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