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Das Strafmaß im Fall Bertinistraße muss neu erörtert werden.

© DPA

Brutale Täter: Überfall in der Bertinistraße: Zwei Urteile müssen revidiert werden

Nach dem Urteil um einen brutalen Überfall auf eine Familie in Potsdam muss nun vielleicht das Urteil revidiert werden - womöglich könnten die Täter ein geringeres Strafmaß erhalten. Grund ist ein Versäumnis der Potsdamer Richter.

Leipzig/Potsdam - Nach dem Prozess um den Horrorüberfall auf eine Familie in der Bertinistraße müssen die Urteile gegen die beiden Haupttäter revidiert werden. Zu diesem Beschluss kam der Bundesgerichtshof in Leipzig. Jorge H. und John R. hatten sich laut den Richtern des Landgerichts Potsdam der schweren räuberischen Erpressung, des erpresserischen Menschenraubs und der schweren Körperverletzung schuldig gemacht, gegen sie wurden Haftstrafen in Höhe von neun Jahren und sechs Monaten sowie acht Jahren und sechs Monaten verhängt. Im Urteil sei aber die möglicherweise strafmindernde Rolle ihrer Geständnisse, die zur Aufklärung beigetragen hätten, nicht erörtert worden, so der Bundesgerichtshof. Nun soll eine andere Kammer des Landgerichts erneut über das Strafmaß beraten. Ein Termin steht noch nicht fest, sagte Gerichtssprecher Sascha Beck den PNN. Die Revision im Fall des dritten Angeklagten lehnte der Bundesgerichtshof ab. Florian G. war als Ideengeber und Planer der Tat zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Brutaler Angriff auf Familie

John R. und Jorge H. waren in der Nacht auf den 25. Juli 2017 in das Haus in der Bertinistraße eingebrochen, weil sie dort eine hohe Bargeldsumme vermuteten. Als die dort wohnende Familie erwachte, wurden sie von den Einbrechern brutal angegriffen. Jorge H. bedrohte sie mit einem Pizzamesser, John R. trat und schlug die Frau und nahm die minderjährige Tochter in den Würgegriff und drohte den Eltern mit ihrem Tod. Die Angreifer ließen auch dann nicht von ihren Opfern ab, als sie bereits 3000 Euro Bargeld sowie Schmuck erhalten hatten. Im Haus befanden sich zum Zeitpunkt des Überfalls drei weitere Kinder. Der Frau gelang schließlich die Flucht, vom Nachbarhaus aus konnte sie die Polizei verständigen.

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