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Das Bürgerbegehren will bessere Arbeitsbedingungen am Bergmann-Klinikum erreichen.

© Andreas Klaer

Bergmann-Klinikum: Kommunalrechtler: Bürgerbegehren für bessere Arbeitsbedingungen am Klinikum zulässig

Der Potsdamer Kommunalrechtswissenschaftler Thorsten Ingo Schmidt hält das Bürgerbegehren für das Bergmann-Klinikum für rechtlich zulässig. Er sieht lediglich eine ungenaue Formulierung.

Potsdam - Der Kommunalrechtsexperte Thorsten Ingo Schmidt von der Universität Potsdam bewertet das Bürgerbegehren für faire Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen am städtischen Bergmann-Klinikum als rechtlich zulässig. "Meines Erachtens ist das in Ordnung", sagte Schmidt den PNN am Donnerstag. Wie berichtet will eine Initiative von Klinikums-Mitarbeitern, Patienten und Angehörigen ein Bürgerbegehren starten, das auf eine Rückkehr in den Tarif für den öffentlichen Dienst sowie die Schaffung eines Personalbesetzungs- und Entlastungsplans für die Mitarbeiter zielt. Mit der Unterschriftensammlung kann voraussichtlich Anfang August begonnen werden.

Experte: Fragestellung ist mit der Kommunalverfassung vereinbar

Die Initiative hatte am Mittwoch den genauen Text für das Bürgerbegehren vorgestellt. Der sei mit den Vorgaben aus der Brandenburgischen Kommunalverfassung vereinbar, sagte Schmidt nun den PNN nach einer Prüfung. Der Passus, in dem Bürgerentscheide über "Tarife kommunaler Einrichtungen" ausgeschlossen werden, ziele nicht auf die Entlohnung, sondern auf Verbrauchstarife oder -gebühren, stellte Schmidt klar.

Auch den Passus, nach dem über den städtischen Haushalt nicht abgestimmt werden darf, sieht Schmidt nicht berührt. Denn Bürgerentscheide, die nur mittelbar Auswirkungen auf den Haushalt haben können, seien nicht ausgeschlossen - und das sei bei der als gemeinnütziger GmbH geführten Klinikumsgruppe Ernst von Bergmann der Fall.

Ungenaue Formulierung lasse sich leicht beheben

Bei der Frage nach der sogenannten Organzuständigkeit sieht Schmidt eine Formulierungsungenauigkeit, die sich aber leicht beheben lasse: Das Bürgerbegehren richtet sich in der aktuellen Fassung an den Oberbürgermeister "in seiner Funktion als Gesellschafter des Klinikums". Gesellschafter sei aber nicht der Oberbürgermeister, sondern die Stadt Potsdam - der Oberbürgermeister sei lediglich Gesellschaftervertreter, betont Schmidt.

Abzuwägen sei auch, ob das Bürgerbegehren mit seinen drei Unterpunkten den Vorgaben im Gesetz, das nur eine Frage vorsieht, entspricht. Schmidt bejaht das: Denn es handele sich bei den Punkten nicht um komplett verschiedene Sachthemen, sondern eine Materie.

Initiatoren müssen Unterschriften von mindestens zehn Prozent der Potsdamer sammeln

Die rechtliche Bewertung des Bürgerbegehrens muss die Kommunalaufsicht, also das Brandenburger Innenministerium, abgeben, wenn es den Initiatoren gelingt, für ihr Anliegen die Unterschriften von mindestens zehn Prozent der Potsdamer zu erhalten. Ist das der Fall und erklärt die Kommunalaufsicht das Bürgerbegehren für zulässig, dann muss sich zunächst die Stadtverordnetenversammlung mit dem Thema befassen. Lehnt sie das Bürgerbegehren ab, kommt es zum eigentlichen Bürgerentscheid. Dessen Ergebnis wäre dann rechtlich bindend.

Das städtische Bergmann-Klinikum war 2006 aus dem Tarif für den öffentlichen Dienst ausgestiegen. Seitdem gibt es immer wieder Frust bei den Mitarbeitern. Bei der Vorstellung des Bürgerbegehrens berichteten Mitarbeiter zudem von einer dauerhaften Überlastung und schlechtem Arbeitsklima. Derzeit beschäftigt die Bergmann-Klinikumsgruppe nach eigenen Angaben 3844 Mitarbeiter.

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