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Beitragsordnung: Erst im Herbst Klarheit über neue Kita-Beiträge

Es bleibt kompliziert: So lässt sich die Lage bei den Kita-Bbeiträgen in Potsdam zusammenfassen. In einer Sache gibt es jedoch Klarheit.

Potsdam - Durch das neue bundesweite Gute-Kita-Gesetz, aber auch zur Klärung der Betriebskostenfrage muss die Stadt Potsdam eine neue Beitragssatzung erarbeiten. Das tut sie auch gerade – zum Beginn des neuen Kitajahres am 1. August wird diese aber nicht fertig sein. „Das kriegen wir definitiv nicht hin“, sagte Bildungsbeigeordnete Noosha Aubel (parteilos) am Mittwoch. Zu Beginn des Kitajahres gilt zunächst die aktuelle Beitragsordnung weiter, bis die neue fertig ist.

Mit einer Ausnahme: Die Beitragsfreiheit für Eltern mit niedrigem Einkommen, die das Gute-Kita-Gesetz vorschreibt, wird sofort umgesetzt. Ab Anfang August zahlen also Eltern mit einem Bruttohaushaltseinkommen von maximal 29.000 Euro keine Elternbeiträge mehr für die Kitabetreuung.

Die neue Beitragsordnung soll im Herbst oder im Winter den Stadtverordneten vorgelegt und dann rückwirkend angewandt werden. Erstmals stellte Aubel nun vor, wie die Stadt mit den Vorgaben des Landesbildungsministeriums zu den Betriebskosten umgehen möchte. Wie berichtet darf nicht mehr wie bisher der Durchschnitt der Betriebskosten aller Kitas als Grundlage für die Beiträge dienen. Stattdessen soll das nach Trägern aufgeschlüsselt werden.

Drei Varianten vorgestellt

Derzeit sammelt die Verwaltung von allen Trägern in Potsdam die Betriebskostenabrechnungen ein. Zwei Drittel der Träger haben die Daten bislang vorgelegt. Zur Umsetzung stellte Aubel drei Varianten vor. Eine davon ist jene, „die der Gesetzgeber eigentlich vorgesehen hat“, so die Beigeordnete. „Aber die scheidet de facto aus, weil sie durch die Ungleichheit hochproblematisch für den sozialen Frieden wäre“, unterstrich sie. Das Problem: Würde wirklich jeder Träger eine eigene Ordnung auf Basis ihrer eigenen Betriebskosten – also etwa Heiz- und Wassergebühren sowie Gebäudekosten – erstellen, wären die Gebühren je nach Einrichtung sehr unterschiedlich. Allein bei den Trägern, die schon ihre Unterlagen eingereicht haben, reicht die Spanne zum Beispiel für einen Krippenplatz mit sechs Stunden Betreuung von 257 bis 442 Euro. Beim Hort geht es für vier Stunden Betreuung sogar von 60 bis 373 Euro.

Es darf gerechnet werden

Für Aubel ist das nicht denkbar. „Wir wollen weitgehend einheitliche Kitabeiträge in dieser Stadt“, betonte sie. Somit hat die Verwaltung zwei weitere Varianten entworfen, die die Landesvorgaben berücksichtigen, zugleich aber davon absehen, dass jeder Träger sein Süppchen kocht. Der Lösungsansatz: Von allen Trägern wird der insgesamt niedrigste Betriebskostensatz als Basis für den Beitragshöchstsatz verwendet. Wie viel das ist, steht noch nicht fest, da noch nicht alle Träger eingereicht haben. Klar ist aber: Es wird teurer für die Stadt als die Variante, die den Trägern das Berechnen überlässt. Und der Verwaltungsaufwand wird höher. Das Vorgehen sei mit dem Land bereits besprochen worden. „Das Ministerium begrüßt diese Variante“, so Aubel.

Das aber sieht Aubel kritisch: Sie sehe dadurch das Konnexitätsprinzip verletzt. Das besagt, „wer bestellt, bezahlt“. Man sei dazu bereits mit den anderen kreisfreien Städten im Gespräch, sagte die Beigeordnete – womöglich um über rechtliche Schritte gegen das Land zu beraten.

An einer Regelung wird gearbeitet

Bei einem anderen Punkt zu den Beiträgen arbeitet die Stadt ebenfalls noch an einer Regelung. Es geht um das Essensgeld. Die Verwaltung hatte im Auftrag der Stadtverordneten prüfen sollen, ob man einen stadtweit einheitlichen Satz festlegen könnte. „Das Ministerium hat uns klar gesagt, dass wir da keine verbindliche Vorgabe machen können“, so Aubel. Denn das Landesgesetz fordert, dass die Höhe sich an der „häuslichen Ersparnis“ orientieren soll. Man arbeite an einem Satz für die Kindertagespflege, der auch den anderen als Empfehlung dienen könne. Mit einem kleinen Seufzen urteilte Aubel: „Das Landesgesetz bietet viel zu viel Interpretationsspielraum“.

Gute Nachrichten dagegen zu der Rückzahlung zu viel gezahlter Kita-Beiträge zwischen 2015 und 2018. Ab dem 17. Juli soll das Geld fließen, die Stadt Potsdam die Überweisungen in die Wege leiten. Es geht um rund 45 Millionen Euro.

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