zum Hauptinhalt
Öffentliche Immobilien wie das Humboldt-Gymnasium vermietet die Stadt nicht mehr für Wahlkampfzwecke.

© Andreas Klaer

Ab zwei Monaten vor Wahlen: Kein Wahlkampf in städtischen Gebäuden

In Potsdam werden Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Bürgerhäusern künftig ab zwei Monaten vor Wahlen nicht mehr an politische Parteien vermietet.

Potsdam - Die Stadtverwaltung schränkt die Nutzung der anmietbaren öffentlichen Räumlichkeiten für politische Parteien ein. Wie das Rathaus mitteilte, ist die Vermietung an Parteien zum Zweck von Wahlkampfveranstaltungen jeweils im Zeitraum von zwei Monaten vor einer Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl ausgeschlossen. 

Dies gelte auch für Organisationen und Vereinigungen mit einem erkennbaren Bezug zu einer Partei. Die Regelung werde bereits bei der Vergabe von Schulräumen angewandt und wird nun auf alle kommunalen Räumlichkeiten, zum Beispiel Säle von städtischen Einrichtungen wie Bürgerhäuser sowie Räume der kommunalen Unternehmen erweitert.

[Was ist los in Potsdam und Brandenburg? Die Potsdamer Neuesten Nachrichten informieren Sie direkt aus der Landeshauptstadt. Mit dem Newsletter Potsdam HEUTE sind Sie besonders nah dran - in den Sommerferien einmal wöchentlich, am Dienstag. Hier geht's zur kostenlosen Bestellung.]

Rechtsstreit um AfD-Veranstaltung im Sommer 2019

Vor der Landtagswahl 2019 hatte Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) eine AfD-Veranstaltung im Humboldt-Gymnasium kurzfristig abgesagt. Damals stand der Vorwurf im Raum, dass die Partei die Stadt über den Charakter der Veranstaltung getäuscht habe. Vor dem Verwaltungsgericht hielt dieser Vorwurf zwar nicht, die Stadt bekam in zweiter Instanz aber trotzdem recht, weil die AfD die Veranstaltung letztlich noch vor dem ersten Urteil selbst abgesagt hatte.

Zur Startseite