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Wahl in Kleinmachnow bleibt gültig: Wahlleiter hält Einspruch für unzulässig

Kleinmachnow – Der im vergangenen November im Amt bestätigte Kleinmachnower Bürgermeister Michael Grubert (SPD) muss keinen neuen Wahlgang fürchten. Kurz nach der Bürgermeisterwahl hatte ein Dabendorfer (Landkreis Teltow-Fläming) Einspruch bei der Gemeinde eingelegt und die Gültigkeit der Wahl bezweifelt.

Kleinmachnow – Der im vergangenen November im Amt bestätigte Kleinmachnower Bürgermeister Michael Grubert (SPD) muss keinen neuen Wahlgang fürchten. Kurz nach der Bürgermeisterwahl hatte ein Dabendorfer (Landkreis Teltow-Fläming) Einspruch bei der Gemeinde eingelegt und die Gültigkeit der Wahl bezweifelt. Weil er jedoch weder seinen ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Kleinmachnow habe noch seinen Einwand begründete, lehnte der Wahlleiter den Einspruch als unzulässig ab. Er hatte zuvor Wahl und Wahlergebnis entsprechend der Brandenburger Kommunalwahlverordnung geprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kleinmachnower Bürgermeisterwahl am 27. November ordnungsgemäß verlaufen war.

Bei der Wahl hatte sich der amtierende Bürgermeister Michael Grubert mit 57,8 Prozent der abgegebenen Stimmen gegen seine einzige Konkurrentin und Herausforderin, die CDU-Politikerin Uda Bastians, durchgesetzt. Bastians kam auf 42,2 Prozent der Stimmen. Insgesamt hatten sich 54,4 Prozent der rund 16 000 wahlberechtigten Kleinmachnower am Urnengang beteiligt. 

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