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Unregelmäßigkeiten beobachtet: Muss Teltow die Wahl nachholen?

Eine Teltowerin will Auszähl-Fehler bei der Kommunal- und Europawahl festgestellt haben. Weil der Wahlleiter nicht antwortete, wurde jetzt Einspruch gegen die Wahl eingelegt.

Von Eva Schmid

Teltow - Der Teltower Stadtverordnete Andreas Wolf (BfB) fordert eine erneute Auszählung der Kommunal- und gegebenenfalls auch der Europawahl. Am Donnerstag hat er beim Teltower Wahlleiter Wahleinspruch eingelegt. Es geht um Unregelmäßigkeiten, die in einem  Wahllokal in Teltow vorgekommen sein sollen. 

So hat eine Teltowerin, die den PNN namentlich bekannt ist, am Wahlsonntag der Auszählung im Wahllokal Autohaus Kolbe beigewohnt. Bei dem Blick über die Schulter der Wahlhelfer sei ihr aufgefallen, dass die Satirepartei "Die Partei" für die Europawahl Stimmen bekommen hat. Sie wunderte sich, wer eine solche Partei wählen würde. Als sie nach der Wahl die Endergebnisse anschaute, stellte sie jedoch fest, dass in diesem Wahllokal keine einzige Stimme für diese Partei gezählt wurde.

Schon kleine Fehler können zu Sitzverschiebungen führen

Auch sei der Teltowerin am Abend des Wahlsonntags aufgefallen, dass eine Wahlhelferin zunächst dachte, dass ein Stimmzettel ungültig sei, da kein Kreuzchen gemacht wurde. Kurz darauf zeigte ihr ein anderer Wahlhelfer, dass das Kreuz sehr weit unten gemacht wurde. „Beide Erlebnisse lassen mich zweifeln, ob die Auszählungen im Autohaus Kolbe zuverlässig erfolgt sind“, schrieb die Frau am 28. Mai dem Teltower Wahlleiter Marco Lietz. Sie regte eine Nachzählung an. Lietz antwortete nach Aussagen der Frau bis heute nicht auf die E-Mail, daher beantragt nun Wolf den Wahleinspruch.

Aus dem Teltower Rathaus heißt es dazu: Laut Gesetz könne jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes innerhalb einer zweiwöchigen Frist nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch einlegen. Der Wahlleiter legt die eingereichten Wahleinsprüche mit seiner Stellungnahme unverzüglich der neugewählten Vertretung vor, so der Gesetzestext weiter. Die neue Teltower Gemeindevertretung muss jetzt entscheiden, wie mit dem Einspruch von Wolf umgegangen wird. „Da es schon bei rund 75 Stimmenveränderungen zu Verschiebungen von Sitzen in der SVV käme, liegt es klar auf der Hand, dass geringe Auszählfehler einen wesentlichen Einfluss haben“, so Wolf. Er hofft, eine Mehrheit für eine erneute Auszählung zu finden. Falls nicht, will er sie einklagen.

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