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Keine sauberen Geschäfte gemacht: Der Müllpapst Bernd R. ist jetzt außerdem wegen Bestechung angeklagt.

© dpa

Umweltskandal in Brandenburg: Weiterer Prozess zum Müllskandal

Der als Müllpapst bekannt gewordene Bernd R. steht erneut vor Gericht. Er soll eine Sachbearbeiterin des Wusterwitzer Bauamts bestochen haben. Auch die Frau selbst ist wegen Bestechlichkeit angeklagt.

Wusterwitz/Potsdam - Er gilt als einer der größten Umweltskandale in Brandenburg seit der Wiedervereinigung. Über drei Jahre lang hat der aus Bald Belzig stammende Bernd R. ab 2005 in sieben mittelmärkischen Dörfern tonnenweise belasteten und giftigen Abfall illegal entsorgt. Er vergrub ihn auf Hausmüllhalden aus DDR-Zeiten, die er mit seiner Firma eigentlich rekultivieren sollte. Im Januar 2012 wurde er dafür zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Jetzt muss sich der als Müllpate bekannt gewordene Ex-Unternehmer erneut vor dem Landgericht Potsdam verantworten – ebenso wie die ehemalige Sachbearbeiterin im Wusterwitzer Bauamt, Brigitte M.. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit vor – am Montag begann der Prozess, für den vorerst sechs Verhandlungstage anberaumt wurden.

Der 56-jährigen Brigitte M. wird zur Last gelegt, Bernd R. bei der illegalen Abfallbeseitigung auf den Altdeponien in den Wusterwitzer Ortsteilen Altbensdorf, Zitz und Rogäsen behilflich gewesen zu sein. Laut Anklage war sie damit betraut, die ordnungsgemäße Rekultivierung zu überwachen. Sie soll die illegale Abfallbeseitigung aber bewusst geduldet und dafür wöchentlich 250 Euro von R. erhalten haben. Zudem habe sie sich als Gegenleistung die Kosten für eine Reparatur ihres privaten Pkw in Höhe von 500 Euro bezahlen lassen.

Staatsanwältin Dagmar Stürmer zählte am Montag bei der Verlesung der Anklageschrift gut zwanzig Fälle auf, bei denen Brigitte M. vor unangemeldeten Kontrollen des Landratsamtes auf den drei Deponien gewarnt haben soll. Damit habe sie R. ermöglicht, den illegalen Müll kurzfristig abzudecken und heranrollende Lkw zu stoppen oder umzulenken. Insgesamt soll R. laut Anklage der einstigen Amtsmitarbeiterin 32 000 Euro gezahlt haben. Die mittlerweile arbeitslose Brigitte M. weist alle Vorwürfe zurück. Seine Mandantin sehe sich komplett unschuldig, sagte ihr Anwalt am Montag.

Bernd R., der derzeit nach eigenen Angaben als Bauleiter arbeitet, hofft indes auf eine Einstellung des aktuellen Verfahrens gegen ihn. Das Urteil aus der Hauptverhandlung ist mittlerweile rechtskräftig, der Einzug ins Gefängnis steht ihm bevor. Angesichts dieser bereits ausgesprochenen Haftstrafe regte seine Anwältin Heide Sandkuhl an, das Verfahren zum Bestechungsvorwurf gegen den 58-Jährigen einzustellen. Die Staatsanwaltschaft signalisierte eine mögliche Zustimmung unter der Bedingung, dass sich R. im weiteren Verhandlungsverlauf umfangreich zu den Vorwürfen einlasse.

Bereits im September 2010 hatte das Amtsgericht Brandenburg / Havel Bernd R. wegen Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt, weil er der Amtsverwaltung Wusterwitz eine Weihnachtsfeier spendiert und dem Sportverein Rogäsen einen Rasentraktor geschenkt hatte. Amtsdirektorin Gudrun Liebener wurde mit einer Geldstrafe von 4000 Euro wegen Vorteilsnahme belangt (PNN berichteten). Hagen Ludwig

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